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Muslimisches Blut wertvoller als von Ungläubigen

Die Gesetze der Blutrache werden ausgehebelt, wenn bei einem Tötungsdelikt der Täter ein Muslim und das Opfer ein Nicht-Muslim ist, wie aus diesem Hadith-Beleg hervor geht. Keinesfalls darf demnach ein Muslim wegen seines Verbrechens mit dem Tode bestraft werden: Es soll kein Muslim getötet werden in Vergeltung (qisas) für den Mord an einem Kafir (Ungläubiger).

Dies ist ein wörtliches Zitat aus der Sunnah:

Bukhari V9 B83 N50, berichtet von Abu Juhaifa: Ich fragte Ali ob er irgendeine göttliche Schrift neben dem Koran besitzt oder wie Uyaina einmal sagte: „Neben dem was die Leute besitzen?“ Ali antwortete: „Bei Ihm, der die Samen sprießen lässt und die Seele erschaffen hat haben wir neben dem Koran nichts außer dem Verständnis hierfür mit welchem Allah Menschen ausstatten kann. Lediglich noch was auf diesem Blatt Papier steht.“ Ich wollte wissen was auf diesem Blatt steht und Ali antwortete: Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Blutgeld und Lösegeld für Gefangene und auch noch die Bestimmung: Es soll kein Muslim getötet werden in Vergeltung (qisas) für den Mord an einem kafir (Ungläubiger).
Diese dogmatischen Bestimmungen der Scharia sind die Grundlagen für den aktuellen Gerichtsfall im Sudan zur Ermordung des US-amerikanischen Diplomaten John Granville (Foto oben l.) im Jahre 2008.

Hier folgt die adaptierte Übersetzung eines Artikels von Raymond Ibrahim:

Die Lehrmeinung, muslimisches Blut sei wertvoller als das Blut von Ungläubigen, ist der Grund für die einhellige Empörung muslimischer Prediger aus dem Sudan und der arabischen Welt. Ausgelöst wurde die Debatte, weil ein sudanesisches Gericht einen Muslim zum Tode verurteilt hatte. Und zwar lediglich, weil dieser einen Nicht-muslim – den US-amerikanischen Diplomat John Granville – am 8. Januar 2008 ermordet hatte.

Folgender Bericht liefert die Fakten: Im Juni verurteilte ein Gericht die vier (ursprünglichen) Angeklagten zu Tode, weil ihnen die Ermordung von John Granville und seinem muslimischen Fahrer im Januar 2008 angelastet wurde. Dieses Urteil wurde aber schon im August wieder aufgehoben, nachdem der Vater des Fahrers den Mördern vergeben hatte. Unter der Scharia kann die Familie des Ermordeten den Mördern entweder vergeben, ihren Tod fordern oder ein Blutgeld beanspruchen.

Granville’s Mutter, Jane Granville, hatte die Exekution der Mörder verlangt, aber ihre Petition wurde zurückgewiesen, weil sie nicht notariell beglaubigt war. Der Richter bestätigte das Urteil trotzdem, weil die Familie von Granville aus Buffalo (NY) es verlangt habe.

Dann im Jahre 2010 gelang es den vier Inhaftierten gemäß dem Bericht des US-State Departments aus einem „Hochsicherheitsgefängnis“ in Karthoum auszubrechen. Einer der Mörder, Abdul Ra’uf Zaid Muhammad Hamza, konnte wieder eingefangen werden und erwartet jetzt seine Hinrichtung.

Mehrere islamische Organisationen empfinden diese Strafe als ungerecht, darunter die in London ansässige Islamic Media Observatory. Sie haben versucht, das Verdikt der Todesstrafe zu verändern. Sie argumentierten mit Abdul Ra’uf’s „Menschenrechten“.

Die wirkliche Begründung können wir allerdings in einer Erklärung der Legitimate League of Scholars and Preachers in Sudan (einer einflussreichen Organisation islamischer Gelehrter) nachlesen, die im Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Sie trägt den Titel:

Es soll kein Muslim getötet werden in Vergeltung (qisas) für den Mord an einem Kafir.

Die in Arabisch abgefasste Erklärung beginnt mit der Feststellung: „Allah hat die Menschen über die anderen Lebewesen gestellt und die Ehre der Muslime gegenüber den Ungläubigen vervielfacht, weil der Islam erhaben macht und nichts über ihm steht. Der Wert des Blutes aller Muslime ist gleich oder sollte es sein, nicht so aber das Blut der anderen.“

Dann zitiert die Erklärung die klaren Worte Mohammeds, wie sie in obenstehendem Hadith aufgeführt sind: Es soll kein Muslim getötet werden in Vergeltung (qisas) für den Mord an einem Kafir (Ungläubiger). Anschließend wird die Bedeutung dieser Hadith-Stelle erörtert aufgrund des Konsensus (ijma) der islamischen Gelehrten.

Demnach ist klar, dass es islamischen Herrschern unter keinen Umständen erlaubt ist, den muslimischen Mörder eines Nicht-Muslimen hinzurichten. Dies trifft auch bei kaltblütigem Mord zu, ebenfalls betreffend der Gruppe der Dhimmis und bei Fremden, denen Aman (sicheres Geleit) zugestanden wurde.

Die Erklärung endet mit einer verbalen Züchtigung des fehlbaren Richters in Karthoum, Sayed Ahmed al-Badri, und dem dringenden Appell an alle muslimischen Herrscher und Richter, “Allah zu fürchten, seine Gesetze in jedem Fall anzuwenden und die Gerechtigkeit gemäß dem Konsensus (ijma) der mujtahidun (islamische Gelehrte) herzustellen. Man soll nicht versuchen, den Ungläubigen zu gefallen. Dieser Urteilsspruch soll umgehend umgesetzt werden, denn Allah würde es vorziehen, die ganze Erde zu vernichten, bevor das Blut auch nur eines einzigen unschuldigen Muslims vergossen werde.“


                                     (Quelle: derprophet.info)

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