Mädchen vor dem 14. Lebensjahr mit dem Kopftuch in die Schule zu schicken hat nichts mit Religionsfreiheit oder dem Recht der Eltern auf Erziehung zu tun, sondern ist ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde und gegen das Diskriminierungsverbot. Streng religiöse Muslime und ihre Interessenverbände missbrauchen die in Deutschland durch die Verfassung garantierte Freiheit der Religionsausübung hingegen, um das islamische Geschlechtermodell der unterschiedlichen Behandlung von Männern und Frauen durchzusetzen… (Necla Kelek in einem Beitrag zur Islamkonferenz!)
Sure 2, Vers 191: "Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben; denn Verführung [zum Unglauben] ist schlimmer als Totschlag. ..."; Sure 2, Vers 193: "Und bekämpfet sie, bis die Verführung [zum Unglauben] aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist. ..." (Die "Ungläubigen" stellen wegen ihrer heidnischen Auffassung eine Verführung dar und müssen allein deshalb bekämpft werden.)