Es handelt sich um den ersten eklatanten Fall von religiöser Diskriminierung. In Jordanien herrscht offiziell Religionsfreiheit. Die Jordan Dubai Islamic Bank (JDIB) in Amman entließ die Christin Vivian Salameh, weil sie sich weigerte, einen Schleier zu tragen.
Die Frau begründete die Ablehnung mit religiösen Gründen, da der Schleier mit dem Islam verbunden ist, der nicht ihre Religion ist. Die Bank gab sich 2011 eine neue Hausordnung, die sich an der Scharia ausrichtet und von allen weiblichen Angestellten das Tragen eines Schleiers verlangt.
Die christliche Gemeinschaft Jordaniens wandte sich mit einem Appell zur Verteidigung der Religionsfreiheit an die Presse. Man wünsche den christlich-islamischen Dialog, lehne aber eine Entrechtung und Bevormundung der Christen ab.
Pater Rif‘at Bader, ein Priester des Lateinischen Patriarchats von Jerusalem und Direktor des Medienforschungszentrums bestätigte, daß in Jordanien "eine schleichende Islamisierung der Gesellschaft im Gange" ist. "Die Golfstaaten gebrauchen die islamischen Banken, um in der Bevölkerung anderer Staaten die Vorschriften der Scharia einzuführen", so der katholische Priester. Bisher sei in Jordanien "niemand diskriminiert worden, weil er Christ ist". Die Regierung dürfe nicht zulassen, daß sich ähnliche Fälle wiederholen, so Pater Bader. "Unsere Verfassung verteidigt die Religionsfreiheit." (...)
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