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Richter von Allahs Gnaden erodieren deutsche Justiz


Geheimgerichte: In seinem glänzend recherchierten Buch enthüllt Joachim Wagner das verzweigte Netzwerk islamischer Richter in Deutschland. "Der deutsche Rechtsstaat ist zu schwach, um einer Kombination aus dreistenAussageverweigerungen, Lügen und Drohungen aus dem libanesisch-kurdischen Milieu Paroli zu bieten": Schon das Lokal eines schlichten türkischen Kulturvereins kann zum Gerichtshof werden. Auch im Jahre eins nach Sarrazin verharrt die sogenannte deutsche Islamdebatte im unfruchtbaren Stellungskrieg zwischen „Islamverstehern“ und „Islamophoben“. In altbekannter Manier schlägt man mit schlechten Abstraktionen, statistischen Teilwahrheiten, Ressentiments und triefenden Moralurteilen aufeinander ein: Schlagworte statt Argumente, Selbstgerechtigkeit statt Wahrnehmung der Wirklichkeit. Stets geht es vor allem darum, den Antipoden als gefährlichen Rassisten oder unbelehrbaren Gutmenschen, als notorischen Aufwiegler oder ewigen Abwiegler zu entlarven.
Gerne wird beidseits schon mal der Untergang des Abendlands, zumindest Europas, der Demokratie und der multikulturellen Toleranz beschworen. Hier kriecht der Faschismus schon wieder aus der Ecke, dort droht die Islamisierung des ganzen Landes. Ein süffiger „Meinungsstreit“, der den Talkshows auf Jahrzehnte Stoff bieten wird. Nur mit der Realität hat diese Schlacht der Backförmchen im ideologischen Sandkasten wenig zu tun.

"Blutgeld" gegen Blutrache
Ihre Autorität beziehen sie aus altem Macho-Stammesrecht, ihrem Ansehen bei mächtigen Familienclans und der Anwendung der Scharia, den Normen und Regeln des islamischen Rechts. In ihm sind zwei Gedanken zentral: Vergeltung und Schlichtung, Rache und Wiedergutmachung. Vor allem bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten bieten die „qisas“-Strafen (Sure 2, Vers 178) die Möglichkeit, „Blutgeld“ gegen Blutrache einzutauschen. Exakt hier setzen jene „Schlichter“ an, die ihre Verhandlungen in Teestuben, Privatwohnungen und Moscheen führen.
Manchmal sind es Imame, oft aber auch „Geschäftsleute“ mit beeindruckendem Vorstrafenregister, die selbst in die organisierte Kriminalität libanesisch-kurdischer oder türkischer Clans verwickelt sind. Ihr Ziel ist ganz einfach: Streitigkeiten aller Art – vom Ehe- und Familiendrama bis zum „Ehrenmord“ – aus der Welt zu schaffen, bevor die deutsche Justiz so weit ist, ihr Urteil zu fällen. Oft genug läuft die islamische Paralleljustiz, eine originäre Frucht islamischer Parallelgesellschaften, auch zeitlich parallel mit der offiziellen Strafverfolgung. Nicht selten entwickelt sich ein wahres Wettrennen, das die deutsche Justiz nur zu oft verliert.

Das Grundgesetzt ist so fern wie der Mond
Am Beispiel von sechzehn aktenkundigen Strafverfahren und vielen Gesprächen mit Richtern, Staatsanwälten und polizeilichen Ermittlern, nicht zuletzt mit Islamwissenschaftlern, beschreibt Wagner, wie der rechtsstaatliche Strafanspruch unterlaufen und konterkariert wird. So bleiben selbst Mordversuche ungesühnt, und auch andere Verfahren wegen Betrugs, Körperverletzung und Gewaltandrohung werden mangels Beweisen eingestellt oder enden mit geringfügigen Strafen, wenn nicht mit Freispruch.
Der Grund: Eben noch auskunftsbereite Opfer und geständige Täter schweigen plötzlich oder widerrufen ihre Aussagen vor Gericht, nachdem islamische „Friedensrichter“ einen Ausgleich zwischen den Familien hergestellt haben. Meist geht es um Geld, fast immer um Macht, die wichtigste Währung in diesen mafiösen Strukturen, die mit dem liberalen Alltag der Talkshowrepublik Deutschland nichts zu tun haben. Das Grundgesetz ist hier so fern wie der Mond, und keine Gleichstellungsbeauftragte von Ver.di weit und breit, die sich um die Rechte der Mütter und Töchter kümmert, die einfach nur frei leben wollen – mitten in Deutschland.

"Friedensrichter" von der PKK
So sehr der Rechtsstaat in diesen Milieus gescheiterter Integration verachtet wird – als Drohkulisse und Pingpong-Wand, die man für eigene Zwecke, nicht zuletzt zur Erhöhung von Blut-, Schmerzens- und Schweigegeld-Forderungen, instrumentalisieren kann, ist er allemal gut. Hier gilt das archaische Recht des Stärkeren, und ein echter „Friedensrichter“ ist schon mal Sympathisant der kurdischen PKK, bezieht Hartz IV und fährt einen BMW 730 Diesel. So wie Mustafa Ozbek, der „Kofi Annan von Bremen“, der über sich selber sagt: „Ich bin ein Krimineller. Mit Ausnahme von Kinderschänden und Frauen vergewaltigen habe ich alles gemacht.“
Ausführlich rekonstruiert der Autor atemberaubende Fälle, in denen der Clan eines Gewalttäters auch mal am Krankenbett des Opfers auftaucht, um nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass man sich besser auf den Scharia-Schlichter verlassen sollte als auf den deutschen Staatsanwalt. Hier und da muss ein Warnschuss ins Bein für nachhaltige Überzeugungskraft sorgen. Kriminelle Taten werden gern jenem Familienmitglied zugeschoben, das die geringste oder gar keine Strafe zu erwarten hat.

Deutsche Anwälte liefern Tipps
Inflationsartig nimmt man im Verlauf des Verfahrens das Auskunftsverweigerungsrecht wegen möglicher Selbstbelastung (Paragraf 55 STPO) in Anspruch. Deutsche Anwälte liefern zuweilen nützliche Tipps, die bis an die Grenze von Standesrechtsverletzung und Strafvereitelung gehen. „Über die Rechtsanwälte wird schleichend die Scharia eingeführt“, sagt der Abteilungsleiter „Organisierte Kriminalität“ (OK) in Bremen, Wilhelm Weber.
Das gilt in viel höherem Maße für jene „Schlichter“, die ganz bewusst Legalitätsprinzip und Strafmonopol des Staates unterlaufen. Dabei nehmen sie in Kauf, dass auch Schwerverbrecher von jeder Strafe verschont bleiben und neue Taten begehen, während Opfer für ihr Leben gezeichnet sind.
Gilt das deutsche Rechtswesen sowieso schon nicht als ausgesprochene Turbojustiz, so hat sie es gegenüber dieser clanmäßig organisierten Parallelwelt, für die „Ehre“, „Familie“ und Koran über allem stehen, noch schwerer, Recht und Gesetz durchzusetzen. Gleichwohl wirft Wagner der deutschen Justiz vor, ihre „selbst verschuldete Ohnmacht“ nicht mit mehr Härte und Konsequenz zu überwinden.

In Strafverfahren werden Beweise manipuliert
Gerade bei Verfahren mit mehr als einem Dutzend Angeklagten aus kriminellen arabisch-türkischen Milieus verlangt die Aufklärung absichtlich verworrener Aussagen und erlogener Tatabläufe Mut und außergewöhnliche Hartnäckigkeit. Einem Bremer Gericht ist dies ausnahmsweise einmal gelungen. So konnten strafvereitelnde Zeugenabsprachen geknackt und die wahren Täter überführt werden.
Aber immer noch ist nicht ein einziger jener „Friedensrichter“ angeklagt worden, die sich als Herren des Verfahrens aufführen. Im Gegenteil: Voller Chuzpe präsentieren sie sich teils noch im Gerichtssaal als allmächtige Konfliktlöser und Friedensstifter. Dies gelingt ihnen umso mehr, als es tatsächlich komplizierte Familienstreitigkeiten gibt, bei denen deutsche Behörden in ihrer Not durchaus die Hilfe islamischer Autoritätspersonen in Anspruch nehmen. In Essen wurde diese Zusammenarbeit gar zum „Modell“ erhoben.
Seine Grenze findet diese Kooperation jedoch dort, wo „Friedensrichter beginnen, die Beweislage in Strafverfahren zu manipulieren, wenn sie Zeugen beeinflussen ... und alles tun, damit die Ermittlungsziele nicht erreicht werden“, wie Wagner formuliert.

Mit polizeilichen Mitteln nicht beizukommen
Daran ändert auch das Gesetz vom Täter-Opfer-Ausgleich (1999) nichts, das legale Strafmilderung in Aussicht stellt. „Das Rechtssystem wird ausgehebelt“, resümiert der Berliner „OK“-Chef Carsten Wendt. „Mit den bisherigen polizeilichen Mitteln ist der Nebenjustiz allein nicht beizukommen.“ Wagner ergänzt: „Der deutsche Rechtsstaat ist zu schwach, um einer Kombination aus dreisten Aussageverweigerungen, Lügen und Drohungen aus dem libanesisch-kurdischen Milieu Paroli zu bieten.“
Was folgt nun aus all dem? Zuallererst müsste die bequeme„Kultur des Wegsehens“ durch einen nüchternen, analytischen Blick ersetzt werden. Das gilt für den politisch korrekten Integrations-Diskurs zwischen Beschönigung und Moralisierung ebenso wie für offizielle Kriminalitätsstatistiken, die den Migrationshintergrund nicht erfassen. Das mag gut gemeint sein, aber es macht blind für die realen Herausforderungen einer ja tatsächlich multikulturellen Gesellschaft.

Ein bravouröses Stück republikanischer Selbstaufklärung
„Geradezu stolz scheint das Berliner Landeskriminalamt darauf zu sein, dass es nicht gegen Familien und sogenannte Clans ermittelt, sondern stets gegen Einzelpersonen, die Straftaten begangen haben“, kommentiert Wagner sarkastisch. Effektiv aber könne gegen arabische Clans mit ihrem „Unangreifbarkeitsmythos“ und dem rekordverdächtigen Anteil gewalttätiger Intensivtäter nur dann vorgegangen werden, „wenn ihre Strukturen und Aktivitäten von Polizei, Sozial-, Ausländer- und Steuerbehörden gemeinsam unter die Lupe genommen werden“.
Genau hier liegt – neben einigen Redundanzen – auch die einzige Schwäche des Buches: Es liefert keine verlässliche Zahl, die die statistische Größenordnung der islamischen Paralleljustiz in Deutschland auch nur grob umreißen würde. Dies kann man dem Autor allerdings kaum vorwerfen, verweist die Leerstelle doch nur auf jene Schattenzone, an deren Eingang stehen müsste: Achtung! Sie verlassen den demokratischen Sektor der Bundesrepublik!
Wagners Recherche ist ein bravouröses Stück republikanischer Selbstaufklärung, ein Beitrag zur Versachlichung der „Islamdebatte“ und ein guter Anlass, wieder einmal über das Selbstbewusstsein der Republik und den Wert der Freiheit nachzudenken.
Joachim Wagner: Richter ohne Gesetz. Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat. Econ, Berlin. 240 S., 18 Eur

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