Im streng islamischen Pakistan sorgt ein besonders tragischer Fall der Rechtsauslegung nach der "Scharia" für Aufsehen. Ein pakistanisches Gericht soll einen geistig verwirrten Mann zum Tode verurteilt haben, weil dieser sich selbst als "Prophet" bezeichnet hat. Ähnliche Urteile sind in Pakistan keine Seltenheit. Immer wieder werden Menschen, die nicht mit den strengen Regeln des Islam konform gehen, zum Tode verurteilt, oft auch Menschen die geistig behindert oder noch minderjährig sind.
270 Millionen – andere Schätzungen gehen von 300 Millionen – “Ungläubige” wurden bislang in den 1400 Jahren der Terrorherrschaft der selbsternannten “Friedensreligion” im Namen Allahs ermordet. Das letzte, was viele dieser Opfer hörten, bevor man ihnen den Kopf abschlug oder, wie es für Nichtmoslems vorbehalten ist, langsam vom Hals Richtung Nacken abschnitt -eine besonders grausame, menschenunwürdige und das Leiden verlängernde Tötungsform (wird bis heute in Syrien und im Irak etwa angewandt) wobei die Dschihadisten das Abschneiden immer wieder unterbrechen, um sich am Röcheln und Todeskampf ihrer Opfer zu ergötzen) – das letzte also, was die meisten Opfer hörten waren hysterische “Allahu-akhbar”-Rufe aus den Kehlen ihrer Mörder. Niemand soll sagen, diese Grausamkeiten hätten nichts mit dem Islam zu tun. Sie sind im Gegenteil eine religiöse Pflicht jedes Dschihadisten. Denn Allah befiehlt an 216 Stellen des Koran , dass “Ungläubige getötet werden müssten. Und Mohammed befiehlt dies a...
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