Dieser Tage wurde ein 45-jähriger ehemaliger Asylbewerber wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er wollte seiner Adoptivtochter mit einem Bambusstock den Islam einprügeln, die Mutter schaute tatenlos zu. Die Beweislast war zu groß, denn sonst hätte der Mann sich wohl in feinster Taqiyya-Manier seiner Schuld entzogen. Er gab eben immer nur das zu, was ihm nachgewiesen werden konnte. Seiner Aussage nach habe er das Kind nur hin und wieder geohrfeigt und das auch nur aus Sorge. Sie sollte eben mit Gewalt eine korantreue moslemische Islamsklavin werden.
Das Opfer berichtet in der Augsburger Allgemeinen:
Zwischen ihrem fünften und achten Lebensjahr sei sie regelmäßig geschlagen worden. Vor allem, wenn sie bei der vom Adoptivvater ungeliebten Oma war oder in der Koranschule am Wochenende nicht ausreichend gelernt hatte. Verboten wurde alles, was das Leben eines Mädchens auch ausmacht: Schmuck, Schminken, Freunde. Sie musste ein Kopftuch tragen, nach der Adoption wurde dem Kind ein muslimischer Name verpasst. 2006 entdeckte der Angeklagte das Tagebuch der damals 17-Jährigen. Darin war vom Hass auf den Adoptivvater und der heimlichen Liebe zu einem (christlichen) Nachbarsjungen die Rede. Der Angeklagte rastete aus, zog den Teenager in den Heizungskeller und schlug mehrfach schwer mit einem Bambusstock zu. „Ich schneide Dich in Stücke“, habe der Adoptivvater geschrien.
Der Angeklagte erklärt dennoch er habe sie “geliebt wie seine eigene Tochter”. Ja, das glauben wir gerne, denn moslemische Väter “lieben” ihre Töchter eben in den Tod, wenn sie nicht leben, wie es der Islam für sie vorsieht. Nämlich, entrechtet, dem Manne untertan und sowieso nur halb so viel wert, hat sie immer und überall zu gehorchen.
Heute ist das Mädchen von damals eine schwer traumatisierte junge Frau, die in psychologischer Behandlung ist.
Hans Ohnesorge aus Krumbach, der Verteidiger des Angeklagten, plädierte dafür, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Sonst werde die Familie mit den vier leiblichen Kindern des Angeklagten zerstört. Dazu sah sich das Gericht angesichts der Schwere der Taten aber nicht in der Lage. Es gehe nicht an, ein Kind zu einem wie auch immer gearteten Glauben prügeln zu wollen.
So ist es und diese Familie ist sowieso zerstört. Zerstört von Eltern, denen ein Buch mehr bedeutet, als das Leben ihrer Kinder, zerstört vom Islam.
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