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Das Bild des Ungläubigen (kafir) im Koran

Es gibt keinen Islam und Islamismus. Es gibt nur einen Islam.
Wer etwas anderes sagt, beleidigt den Islam.
Recep Erdogan, türkischer Präsident, 2008


Muslime sind im Allgemeinen vollkommen in der Dualität Gläubige – Ungläubige gefangen. Sie sind begeistert, wenn der Koran von ihnen selbst sagt, daß sie diejenigen sind, die wissen, „was Rechtens ist“.

Sure 3 Vers 110: Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr heißet was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah. Und wenn das Volk der Schrift geglaubt hätte, wahrlich, es wäre gut für sie gewesen! Unter ihnen sind Gläubige, aber die Mehrzahl von ihnen sind Frevler.

Das ist die eine Seite der Medaille, die andere ist die Welt der Ungläubigen. Diese werden in Hunderten von Koranversen als die abscheulichsten Wesen in Allahs Schöpfung dargestellt – sie werden entwürdigt, dämonisiert, terrorisiert und tödlich bedroht und von Allah in die Irre geleitet:

Sure 9, Vers 30: Und es sprechen die Juden: “Uzair ist Allahs Sohn.” Und es sprechen die Nazarener: “Der Messias ist Allahs Sohn.” Solches ist das Wort ihres Mundes. Sie führen ähnliche Reden wie die Ungläubigen von zuvor. Allah schlag sie tot! Wie sind sie verstandeslos!

Aber genau durch diese koranische Dualität erlangt ein „rechtgläubiger“ Muslim erst seine Existenzberechtigung vor Allah als „besserer“ Mensch. Er hat damit die sakrale Legitimation, auf Ungläubige (kafir) als minderwertige Wesen herabzublicken.

Die Menge an Material in der Trilogie (Koran, Sirat und hadith) über die kafir (Ungläubige) ist außergewöhnlich. Ungefähr 67% des mekkanischen Korans und 51% des medinensischen Korans handelt von ihnen. Tatsächlich beschäftigt sich 75% des Textes der Biographie Mohammeds nach Ibn Ishaq mit den Ungläubigen und 20% der Textsammlung von Bukhari hat sie zum Thema.

Jede Erwähnung der kafir ist negativ. „kafir“ wird im allgemeinen als „Ungläubiger“ übersetzt aber dies ist eigentlich nicht korrekt, denn das Wort „Ungläubiger“ ist neutral. Der Koran jedoch definiert in seiner umfassenden Deutung das Wort „kafir“ folgendermaßen: der Ungläubige kann umgebracht, gehaßt, bestraft, vergewaltigt, verspottet, versklavt, enthauptet, gefoltert, beleidigt, verdammt, getäuscht, bestohlen, entführt und erniedrigt werden. Gegen die kafir können und dürfen auch Verschwörungen geplant werden. … Die ahadith und die sirat folgen demselben Schema. Es gibt kein Wort auf Deutsch, das die ganze Negativität des Wortes „kafir“ adäquat ausdrücken würde.(Quelle)

Auch J.C. Bürgel subsummiert die Stellung der Ungläubigen im Koran als subhuman: “Die Ungläubigen dagegen, die Polytheisten, stehen außerhalb dieser Beziehung zu Gott, sie werden eigentlich gar nicht als Menschen oder jedenfalls nur als geistig-seelische Krüppel gewertet: “In ihren Herzen ist eine Krankheit” und sie sind “taub, stumm und blind”. Auf diese Gebrechen weist der Koran mehrfach hin und betont auch ihre Unheilbarkeit.“ (Johann Christoph Bürgel, Allmacht und Mächtigkeit, München, Verlag C.H. Beck, 1991, Seite 35)

Wie der nachfolgende islamische Propagandafilm behauptet, ist die ganze westliche d.h. nicht-islamische Welt deshalb so abgrundtief verwerflich, weil die Ungläubigen vollständig dem Einfluß des Satans ausgeliefert sind. Ihre in den unten stehenden Kapiteln untersuchte generelle Diffamierung ist die logische Folge dieser Sichtweise.

Das sind nicht Einschätzungen und Handlungsanweisungen aus längst vergangenen Zeiten. Wie schon dargelegt, beansprucht der Islam auch heute absolute Gültigkeit für alle seine dogmatischen Ansichten und Forderungen. Und diese sind, insbesondere was die Behandlung von Ungläubigen angeht, nicht nur politisch sondern auch imperial zu verstehen.



Deshalb fordert folgende fatwa (Islamisches Rechtsgutachten) unter anderem, daß Muslime das Kernland des Islam, die arabische Halbinsel „nicht mit den unreinen Juden und Christen verschmutzen“ dürfen. Diesen Befehl erließ Mohammed, folgen wir seiner Lebensgeschichte, auf dem Totenbett. Er hat noch heute uneingeschränkte Gültigkeit:


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