Was für Jugendliche in Deutschland alltäglich ist, kann in Syrien mit dem Tode bestraft werden. Ein Scharia-Gericht verurteilte ein junges Mädchen zum Tod durch Steinigung – weil es das soziale Netzwerk Facebook benutzt hatte. Fatoum Al-Jassem soll von islamischen Extremisten hingerichtet worden sein, nachdem sie von einem Scharia-Gericht zum Tode verurteilt worden war. Das berichten die britische Daily Mail und Daily Bhaskar . Das Gericht unterliegt der dschihadistisch-salafistischen Organisation Islamischer Staat im Irak und in Syrien (ISIS). Beobachter fürchten, dass die pro-Al-Kaida-Gruppierung im syrischen Bürgerkrieg immer mehr an Einfluss gewinnt. In dem Fall des jungen Mädchens entschieden die Anhänger des ISIS, dass die Mitgliedschaft bei Facebook mit den gleichen Mitteln wie Ehebruch bestraft werden sollte. Wie üblich wird der Mord von zahlreichen „Religiösen“ bestritten, da es zu Zeiten Mohammeds noch kein Facebook gegeben habe. Die Steinigung sei daher eine re...
Sure 2, Vers 191: "Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben; denn Verführung [zum Unglauben] ist schlimmer als Totschlag. ..."; Sure 2, Vers 193: "Und bekämpfet sie, bis die Verführung [zum Unglauben] aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist. ..." (Die "Ungläubigen" stellen wegen ihrer heidnischen Auffassung eine Verführung dar und müssen allein deshalb bekämpft werden.)