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Messermord in Prien am Chiemsee: Ermordete Afghanin musste sterben, weil sie zum Christentum übergetreten war

Herr Wulff und Frau Merkel: Nein, dieser Islam gehört nicht zu Deutschland!
Es ist schon bezeichnend, dass sich keine einzige Kraft des politischen Establishments zu den Hintergründen des grausamen Mords an der Afghanin in Prien am Chiemsee geäußert hat.
Diese Frau wurde ermordet, weil sie zum Christentum konvertiert war. Diese sog. Apostasie gilt als schwerstes "Verbrechen" im Islam - womit sich diese Religion quasi von selbst aus dem Reigen der zivilisierten Völker ausschließt. Und niemals zu Deutschland gehören darf, wie unser Ex-Präsident Wulff und die ewige Kanzlerin Merkel meinen. 
Diese Polit-Versager kennen offenbar weder das Grundgesetz noch Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO, in welchem die Religionsfreiheit als unveräußerliches Menschenrecht bestimmt wird (s.u.).
Und sie kennen auch ganz offensichtlich auch den Islam nicht, der sich zwar dreist in jenen Ländern, die die allgemeine Religionsfreiheit gewähren, auf diese beruft, doch eine solche in seinen eignen Ländern niemandem gewährt. 
Schande über die Kirchen
Eine besondere Schande kommt wieder einmal den beiden Staatskirchen - aber auch den diversen Privatkirchen Deutschlands zu. Kein einziger der zuständigen Vertreter dieser Glaubensgemeinschaften hat diesen hinterhältigen Mord dahingehend kritisiert, dass er quasi ein Auftragsmord des Islam war.
Anstelle dessen reichen sie dieser Mord-und Kriegsreligon die Hand, lassen Imame in ihren Kirchen predigen und vertuschen, dass es genau die gleichen Imame sind, die in den Ländern des Islam nach den Freitagsgebeten zum Mord an Christen aufrufen - weil sie "Ungläubige" sind. 
100.000 bis 150.000 Christen müssen jährlich mit ihrem Leben in den islamischen Ländern für das "Verbrechen" bezahlen, weil sie einen anderen Glauben als den "einzig wahren" haben. 
Schande über die Eliten Deutschlands, Schande über die Kirchen und Medien. 
Messermord in Prien am Chiemsee: Ermordete Afghanin musste sterben, weil sie zum Christentum übergetreten war
Man fasst es nicht, was die wahren Hintergründe des grausamen Messermords in Prien im wunderschönen Chiemgau waren: die Afghanin, die vor den Augen ihrer Kinder grausamst von einem afghanischen Asylanten umgebracht wurde, musste sterben, weil sie zum Christentum übergetreten war.
Vor den Augen ihrer beiden kleinen Kinder (5,11) wurde die Afghanin am Samstagabend um 18.45 Uhr auf dem Parkplatz eines Lidl-Supermarktes brutal niedergestochen. Der mutmaßliche Täter: ein 29-jähriger Asylbewerber, ebenfalls aus Afghanistan.
Die Details der schrecklichen Bluttat machen fassungslos: Der Mann sei mit einem großen Messer von hinten auf die Frau los, habe ihr in den Kopf gestochen und die Kehle durchgeschnitten. Wie in Trance soll er dann weiter auf sein Opfer eingestochen haben, sagte ein Augenzeuge zu „Chiemgau24.de“.
Apostasie: Das schwerste Verbrechen im Islam
Das Verlassen des Islam (Apostasie) gilt als Todsünde in dieser brutalen Mord- und Kriegsreligion. Apostaten müssen umgebracht werden. Dies ist einer des zentralen Befehle Allahs und Mohammeds.
Damit verstößt der Islam wie keine andere Religion gegen den menschenrechtlichen Grundsatz auf Religionsfreiheit. Dieser besagt, dass jedes menschliche Individuum das Recht hat, jederzeit seine Religion zu wechseln - was auch das Recht einschließt, keine Religion zu haben.  Der Witz ist, dass sich Moslems in unseren Ländern auf unser Recht auf Religionsfreiheit berufen, während sie in ihren eigenen Ländern nicht gewähren, sondern im Gegenteil jeden, der sich darauf beruft und den und eine andere Religion wählt, mit dem Tod bestraft.
Da der Islam das Verlassen des Islam notwendigerweise mit dem Tod bedroht und die Tötung auch durchführt, darf er keinen Platz in Reizend er zivilisierten Völker haben. Er gehört schon allein aus diesem Grund als Religion verboten, sog wie dies etwa Japan praktiziert. Dort ist es Moslems nicht erlaubt, den Koran einzuführen, auch nicht, Moscheen zu bauen oder öffentlich zu beten. Medien verschweigen diese japanische Praxis, die sehr wohl durchdacht ist, weil Japaner den Islam genau analysiert - und ihn als gefährliche Religion eingestuft haben.
"Der Islam existiert nur, weil die Menschen Angst haben, ermordet zu werden, wenn sie ihn verlassen!"
"Der Islam existiert nur, weil die Menschen Angst haben, ermordet zu werden, wenn sie ihn verlassen!"
Dies sagt kein Geringerer als Yussuf al-Quaradawi, der als einer der höchsten Islamgelehrten des sunnitischen Islam gilt. Er erstellte zahllose Fatwas (islamische Rechtsgutachten), und seine Koraninterpretation steht in der Tradition der früheren Islamgelehrten. Was er sagt, gilt. Nicht weil er es sagt, sondern weil er seine Aussagen auf den Koran und Mohammed stützen kann. Damit ist al-Quaradawi unwiderlegbar. 
Im krassen Widerspruch zu den UN-Menschenrechten erklärt der Islam jedem Apostaten den Tod
Der Islam beruft sich bei der Islamisierung Europas stets auf die verfassungsgemäß verbriefte Religionsfreiheit des Westens. Gleichzeitig gibt es eine solche nirgendwo, wo der Islam herrscht.Im Gegenteil: Jedem Muslim droht der Tod, wenn er dem Islam den Rücken und sich einer anderen Religion zuwenden will.
Aber gerade ein solcher Abfall vom Glauben (Apostasie) wird anachronistischerweise von den Gesetzen der Religionsfreiheit geschützt, auf die sich der Islam hier schamlos beruft, wenn es um ihn selbst geht.
Die Religionsfreiheit ist klassischer Teil der menschenrechtlichen Verbürgungen im Völkerrecht. Sie ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten:
"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden. 

Die Religionsfreiheit gewährleistet ausdrücklich auch den Glaubenswechsel
Die Religionsfreiheit ist in Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), welche für alle Mitgliedsstaaten des Europarates Geltung hat, gewährleistet:
"(1) Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit des Einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, durch die Ausübung und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben."

Der Islam benutzt die liberalen Rechte des Westens, um diese am Ende zu zerstören
Doch der Islam, der sich bei seinem Eindringen in die Staaten des Westens auf eben diese Religionsfreiheit beruft, gewährt ein Religionswechsel für Muslime nicht und bezeichnet diesen gar als "größte Gefährdung der islamischen Gemeinschaft", für die es nur eine Reaktion geben könne: den Tod. Einer solchen Ideologie im Gewand einer Pseudo-Religion darf kein Zutritt in die freie Welt erlaubt und auch nicht gestattet werden, sich in Berufung auf die Religionsfreiheit hier zu verbreiten und festzusetzen.

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Sie besteht vor allem in der Freiheit eines Menschen, seine Glaubensüberzeugung oder ein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben sowie ihren Gesetzmäßigkeiten entsprechend zu handeln, einschließlich dafür zu werben, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören.
Zur Religionsfreiheit gehört auch die Freiheit von Religion, somit die Freiheit eines Menschen, keiner Religion angehören zu müssen.
Fatwa über die Bestrafung für Muslime, die sich vom Islam abwenden
Alle muslimischen Rechtsschulen fordern die Hinrichtung!
Von Dr. Yussuf al-Qaradawi  (Institut für Islamfragen, 8.11.2006)
Frage:
"Ein Muslim ist vom Islam abgefallen. Ein Bekannter, der davon erfahren hat, hat den Abgefallenen getötet ... , obwohl der Getötete zuvor nur mit seinem Freund darüber gesprochen hatte. Die Frage ist: Muss ein Abgefallener vom Islam mit dem Tod bestraft werden?"
Antwort:
"Der Abfall vom Islam ist die größte Gefährdung der islamischen Gemeinschaft. Deshalb ist die größte Intrige der Feinde des Islam die, den Abfall vom Islam zu veranlassen, sei es durch Gewalt, Waffen, Listigkeit oder andere Mittel wie dies in Sure 2;217 steht."
"Die muslimische Gesellschaft ist verpflichtet, alle Formen des Abfalls zu bekämpfen ... , dies wurde von den Nachfolgern Muhammads so durchgeführt ... . So handelten z. B. Abu Bakr und die Gefährten des Propheten. Diese kämpften gegen diejenigen, die vom Islam abfielen und die an falsche Propheten glaubten."
"Es ist äußerst gefährlich, wenn der Abfall vom Islam sich in der muslimischen Gesellschaft verbreitet, ohne dass dagegen gekämpft wird ... . Deshalb muss der Abgefallene bestraft werden ...
Alle vier Rechtsschulen des Islam ... sind sich einig, dass der Abgefallene hingerichtet werden muss."
"Es gibt zwei Sorten von Abgefallenen. Die schlimmste Sorte von Abgefallenen sind die, die zum Abfall vom Islam aufrufen. Diese Sorte ist in Sure 5,33 aufgelistet. Diese Menschen gehören zu denjenigen, die gegen den Islam kämpfen. Der Kampf gegen den Islam hat verschiedene Formen, wie von Ibn Taimiya erklärt wird. So gibt es den Kampf mit der Hand und den Kampf mit der Zunge. Der Kampf mit der Zunge kann schlimmer als der Kampf mit der Hand sein.
Deshalb hat Muhammad diejenigen getötet, die gegen ihn (Muhammad) mit der Zunge gekämpft haben, während er einige, die gegen ihn mit der Hand gekämpft haben, am Leben ließ ... . Der Stift (das Schreiben) ist Ausdruck der Zunge."
"Es wird manchmal behauptet, Muhammad habe die Abgefallenen nicht getötet. Jedoch widerspricht der "Gelehrte des Islam" (arab. Sheich al-Islam) Ibn Taimiya dieser Behauptung."

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