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Karlsruhe: Flüchtling aus Kamerun ermordet 7-Jährige – Medien verschweigen Täterherkunft

Der Fall sorgte auch außerhalb von Karlsruhe für Aufsehen: In der zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs stach ein 33-jähriger Afrikaner aus Kamerun an der Wohnungstür auf ein 7-jähriges Mädchen ein. Deutsche Medien verschweigen die Täterherkunft und vertuschen die genauen Umstände des Mordes.
Afrikaner stach auf das Kind ein
Der Mann hatte an der Tür geläutet, als das Mädchen öffnete, wurde es vom Afrikaner lebensbedrohlich mit einem Messer verletzt. Nach einer notärztlichen Versorgung vor Ort sowie anschließender Notoperation befand sich die 7-Jährige zunächst außer Lebensgefahr.
In den letzten Tagen jedoch verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Mädchens. Sie erlag ihren schweren Verletzungen am Montagnachmittag. Zuerst flüchtete der Afrikaner, eine Polizeistreife konnte ihn stellen und festnehmen. Derzeit befindet sich der dringend Verdächtige in Untersuchungshaft.
Polizei erwähnte Herkunft zweimal
In der überregionalen Presse fand der Mord Erwähnung. Eine Grundlage dessen: Eine „gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe“. Dort wird u.a. ausdrücklich erwähnt: „Wie bereits berichtet soll ein 33-Jähriger aus Kamerun der 7-jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin am Donnerstagabend lebensgefährliche Verletzungen beigebracht haben.“

Auch an anderer Stelle ist in der Polizeimitteilung von einem „33-jährigen Mann aus Kamerun“ die Rede.
Etablierte Medien verschweigen die Herkunft
Etablierte Medien wie unter anderem der „Spiegel“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ sparten jedoch die Nationalität des Täters in entsprechenden Online-Berichten komplett aus. In den Überschriften wird lediglich von einem „Messerangriff“ geschrieben. Der Tatverdächtige wird als „Lebensgefährte“ bzw. „Mann“ beschrieben.
 Spiegel Online
Auch im Artikeltext findet die Nationalität des Täters keine Erwähnung – obwohl diese von der Polizei explizit erwähnt wurde. In der von Medien veröffentlichten Meldung auf Grundlage der „Deutschen Presse-Agentur GmbH“ (dpa), Deutschlands größer Nachrichtenagentur, sind keine expliziten Hinweise auf die Täterherkunft zu finden.
Vertuschungs-Vorgabe vom Presserat
Damit entsprechen die deutschen Mainstream-Medien einer „Richtlinie“, die der vom Steuerzahler geförderte „Deutsche Presserat“ in seinem Kodex vorgibt. Dort heißt es wörtlich bei Richtlinie 12.1: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Ob diese empfohlene, bewusste Vertuschung angesichts der zunehmenden Gewaltverbrechen durch Ausländer in Deutschland gerechtfertigt ist, bleibt sehr umstritten.


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