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Steuerbefreiung wegen Ramadan?

Wie „Marocco World News“ berichtet, soll Angela Merkel bereits am 4. Juni Restaurantbesitzer von einer Steuer befreit haben, damit den Muslimen während des Ramadans günstigeres Essen angeboten werden kann. Das Medium beruft sich dabei auf „Russia Today“.

Wörtlich heißt es im Artikel:

Rabat – Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel hat am 4. Juni eine Verwaltungsanweisung („decision“) unterschrieben, um Eigentümer von Islamischen Geschäften („markets“) und Restaurants während des Ramadan von Steuern zu befreien.

Wie die arabische Ausgabe von Russia Today berichtet, wurde die Entscheidung getroffen, um den islamischen Restaurants ein Senken der Essenspreise während des heiligen Monats zu ermöglichen.

Um welche Steuern es dezidiert geht, wird nicht berichtet, auch weitere Einzelheiten fehlen in dem Bericht. Eigentlich ist es kaum vorstellbar, dass eine deutsche Bundeskanzlerin für eine Partikulargruppe eigenmächtig Sonderrechte einräumt. Eigentlich. Da sich Merkel aber beim Hereinholen ihrer Wunsch- und Neubürger selbstherrlich über das Grundgesetz hinweggesetzt hat, muss man ihr wohl auch eine solche Maßnahme zutrauen. Wir geben die Meldung deshalb hier mit der gebotenen Vorsicht und Zurückhaltung wieder.


Bei der CDU-Zentrale in Berlin kann man sicher erfahren, ob es solch eine Anweisung gibt und wenn ja, ob es demnächst für andere Religionen ähnliche Steuerbefreiungen geben wird. Hier der 

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