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Geschichte aus dem deutschen Kalifat

Es ist so weit – der Islam gehört jetzt wirklich zu Deutschland! Das Oberlandesgericht Bamberg hat sich der Scharia unterworfen. Es erlaubt per Urteil die Kinderehe. Ein 21-jähriger Syrer hatte in seiner Heimat ein 15-jähriges Mädchen geheiratet. Das OLG entschied: Und das ist auch in »Gerrmänny« gut und rechtens so ... Und prompt hoben die Richter das vorherige Urteil des Aschaffenburger Familiengerichts wieder auf. Das hatte entschieden: Die Scharia-Ehe ist null und nichtig, weil Kinderehen in Deutschland verboten sind. Das OLG dagegen: Die Scharia ist das höchste islamische Gericht, also ist diese Ehe auch in Deutschland gültig ...

Sommer in Merkel-Land! Kein Sommer wie damals, als es noch Deutsch-Land war. Heute? Heute ist alles anders. Immerhin, Tanit Koch, die Restleserschaftsverwalterin von Bild, der einst mit Abstand größten Zeitung Europas (bevor Totengräber »Kaischi« Diekmann sie begrub), raffte sich auf und wetterte in einem Kommentar: »Kinderehe ist Kindesmissbrauch.«


Leider wirft auch sie sich nach dieser eigentlich eindeutigen Überschrift gleich im ersten Satz wieder zweideutig auf die Knie: »Es gibt fremde Sitten und Gebräuche, die unser Land bereichern ...« Um sich dann wieder etwas energischer zu räuspern: »Die Ehe zwischen erwachsenen Männern und 13- bis 14-jährigen Mädchen gehört nicht dazu ...«

Der übliche Eiertanz, den sie bei ihrem Kaischi Diekmann gelernt hat, mit dem das Blatt seit ein paar Wochen den einen oder anderen aus dem Exodus der fliehenden Leser antänzelt, um aufzuhalten, was nicht mehr aufzuhalten ist ...

Auf Seite 2 wird ein »Ehepaar« gezeigt, das gruseliger nicht sein kann: Ein bärtiger, am Kinn bereits ergrauter Knacker mit weißem Hochzeitsturban, gestreifter Weste über weißem Hemd und fleckiger, weißer Pluderhose hockt im Schneidersitz auf einem Teppich. Neben ihm die »Braut«, ein Kind mit großem fliederfarbenem Madonna-Kopf- und Schultertuch. Die kleinen Kinderhändchen liegen kraftlos im Schoß. Der geschminkte Blick des Mädchens geht irgendwo an dem Mann, der sie den Eltern abgekauft hat,

vorbei. Im Bildtext steht: Zwangsehe in Afghanistan: Ein Mädchen (11) heiratet einen erwachsenen Mann (40) ... Das Foto war 2007 »Foto des Jahres« von UNICEF. Ausgerechnet von denen ...

In den roten Vorhang des Fotos hat Tanit groß reintexten lassen: »Unter den Asylbewerbern sind hunderte verheiratete Minderjährige ...« Gleich nebenan, in ihrem Kommentar, wiegelt Kaischis Liebste aber schon wieder ab: »... unerheblich, dass Kinderehen ... in Deutschland Einzelfälle sind.« Also was denn nun, Mädel? »Hunderte verheiratete Minderjährige« oder »Einzelfälle«? Kaischi hin – Schranzi her. Auch der Rest der Leser, die er dir noch ließ, kann mindestens das kleine Einmaleins. Da hilft auch seine Schranzen-Taktik, dein Gutmenschen-»Relativismus« nix.

Die grausame Wahrheit sind immer diese Zahlen, die eure grüne Madonna mit der Warze so hasst, die Bild von vier (!) ausgewachsenen Reportern sammeln ließ und offenbar zähneknirschend bringt: In Bayern (bis Ende April): 161verheiratete Asylbewerber unter 16 und 550 unter 18 Jahren. Im grün-schwarzen Baden-Württemberg 117 Kinderehen. Im Regierungsbezirk Arnsberg (SPD-NRW) 188 minderjährige Mädchen. Und in Hessen gibt es offenbar seit 2015/16 »vermehrt« Kinderehen.

Vulgo-Deutsch: Ein alter, muslimischer geiler Bock, hat sich irgendwo in Moslemland ein kleines Mädchen zum Vögeln gekauft. Und laut Scharia darf er das. Der von Linken und Grünen immer noch vergötterte Ayatollah Khomeini, einst oberster »Geistlicher« des Iran, erlaubte sogar Sex mit Babys, allerdings soll der Mann nicht »eindringen«. Noch Fragen, die Herren Freud? Jung?

Nach deutschem Recht darf heiraten, wer 18 Jahre alt, also »ehemündig« ist. Es geht auch ab 16, aber dann muss der andere Partner volljährig sein, und die Eltern müssen zustimmen. Oder das

Familiengericht. In Aschaffenburg hatte das Jugendamt die »Ehe« von Cousin (21) und Cousine (15) nicht anerkannt, und es trennte die beiden Verwandten, übernahm die Vormundschaft für die Kind-Ehefrau. Natürlich protestierte der »schutzsuchende« Syrer.

Und natürlich hatte er sofort den richtigen empörten »deutschen« Anwalt (auf Staatskosten) zur Seite. Familiengericht! Das Jugendamt argumentierte (altdeutsch): Das Mädchen kann die Tragweite der Eheschließung gar nicht ermessen ... kein selbstbestimmtes Leben führen ... Und das verdammte Familiengericht entschied tatsächlich (gaaanz altdeutsch): In Deutschland gilt nicht das islamische, sondern das deutsche Recht zum Schutz Minderjähriger.

So weit, so logisch, für jedermann nachvollziehbar. Nicht für Allahs Söhnchen, schon gar nicht für seinen »deutschen« Rechtsbeistand. Und der sollte recht behalten und – vorerst final – bekommen: Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht des (eigentlich) katholischen Bambergs, kassierte das

Urteil aus erster Instanz: weil die Kinderehe ausweislich ... einer Bestätigung des Scharia-Gerichts (im Heimatland Syrien) rechtskräftig sei. Im Namen des Volks? Im Namen Allahs!

Natürlich, die Stadt Aschaffenburg kann gegen das Urteil noch bis zum 23. Juni Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Der müsste dann entscheiden, dass diese muslimische Kinderehe gegen die öffentliche Ordnung verstößt und für nichtig erklärt wird.

Aber ... ausgerechnet dieser BGH? Dessen Richter in den roten Roben auch nur von den jeweils gerade herrschenden Parteien »ernannt« werden?

Selbst wenn die sich vage daran erinnern sollten, dass in Deutschland das Grundgesetz auf christlich-abendländischen (demokratischen) Säulen in Stein gemeißelt ist – der Anwalt des heldenhaften jungen Syrers, der zwar den angeblichen Despoten Assad hasst, ihn aber bequemerweise lieber von gleichaltrigen deutschen Soldaten bekämpfen lässt, wird dann den Europäischen Gerichtshof anrufen. Zuletzt den für Menschenrechte. Und die »Europäischen

Gerichte« wissen längst und genau, wie Unterwerfung geht ...

In der Zwischenzeit wird der »Schutzsuchende«, noch mal vulgo: Migrant, mit »vollstem Verständnis« von SPD-Wählervertreibern wie Martin Schulz, grünen Ex-Kindergärtnern wie Daniel Cohn-Bendit und dem Luxemburger Lall-Juncker auf Teufel komm raus seinen ehelichen Pflichten nachkommen und seiner Kindfrau mit Allahs Hilfe ein, zwei oder drei Kindlein zeugen.

Und dann ist aus der Kindfrau auch nach deutschem Recht ohnehin längst eine Frau geworden. Und die Stadt Aschaffenburg muss neben der Ehepaarstütze zusätzlich auch noch Kindergeld zahlen. Und Kaischi Diekmann wird getreu seinem Untergangsgelübde »Refugees Welcome« die hübsche Nachfolgerin Tanit bitten, doch endlich nach einem schönen Häuschen für die Schutzsuchenden zu suchen. Mit Fernblick nach Osten. Wegen Mekka ...


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