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Urteil: Islamkonvertit unterliegt Bundeswehr


Der vor sechs Jahren zum Islam konvertierte Sascha B. (Foto r.) ist am Dienstag mit seiner Klage gegen seine vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert. Der 28-jährige Sauerländer, der enge Kontakte zur Salafistengruppe um Pierre Vogel haben soll, hatte die Scharia als bestes Rechtssystem vor der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bezeichnet.

“Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt”, zitierte der Richter das Soldatengesetz. “Wir meinen, dass das hier der Fall war”, sagte Weiß. “Die Bundeswehr musste Sie entlassen”, sagte er an den Kläger gewandt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann war im lippischen Augustdorf stationiert gewesen.
Scharia als bestes Rechtssystem
Der Kläger aus dem Sauerland hatte sich auf die Religionsfreiheit berufen. Nach Angaben der Bundeswehr war der junge Mann, der vor knapp sechs Jahren zum Islam konvertiert war, im Internet aufgefallen. Der Militärische Abschirmdienst MAD habe ihn darum 2009 vernommen. Dem Gesprächsvermerk zufolge habe der 28-Jährige dabei die Scharia als bestes Rechtssystem vor der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezeichnet. Auch sei Gewalt gerechtfertigt, wenn man unterdrückt werde. Er sehe sich in der Pflicht, Dawa zu leisten, also zu missionieren.
Zudem gab es der Bundeswehr zufolge Zwischenfälle mit dem Zeitsoldaten. So sei er der Aufforderung seiner Vorgesetzten nicht nachgekommen, seinen bis zu 14 Zentimeter langen Bart auf ein bis zwei Zentimeter zu stutzen. Einmal habe er sich auch zumindest kurzzeitig geweigert, einen Soldaten an der Waffe auszubilden. Begründung: Der könnte ja nach Afghanistan versetzt werden und auf muslimische Glaubensbrüder schießen. Am Ende entließ ihn die Bundeswehr 16 Tage vor dem regulären Ende der Dienstzeit.
Bundeswehr beging Verfahrensfehler
Der 28-Jährige bestritt die Vorwürfe und betonte, er sei kein Extremist. Er habe keine Kontakte zu Islamisten. Allerdings räumte der Familienvater ein, vor einiger Zeit 1800 Flugblätter des radikalen Predigers Pierre Vogel bestellt zu haben. Vogel ist Konvertit und gehörte zu dem vom Verfassungsschutz beobachteten und inzwischen aufgelösten salafistischen Verein “Einladung zum Paradies”.
In der Verhandlung gab es Hinweise, dass die Bundeswehr erhebliche Verfahrensfehler begangen habe. Diese seien aber angesichts des Verhaltens des 28-Jährigen unerheblich, entschied das Gericht. Da habe die Bundeswehr einen “Ermessungsspielraum Null” gehabt, sagte Richter Weiß: “Jemand mit solcher Einstellung hat in der Bundeswehr keinen Platz.” Der 28-Jährige kann jetzt Antrag auf Berufung zum Oberverwaltungsgericht einreichen.
Sollte Sascha B. wirklich in Berufung gehen, darf man gespannt sein, wie das Oberverwaltungsgericht entscheidet. Wer die Scharia mit all ihren brutalen Strafen (köpfen, auspeitschen, Hand abhacken, steinigen etc.) als bestes Rechtssystem vor der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezeichnet, darf eigentlich – Religionsfreiheit hin oder her – vor keinem deutschen Gericht Recht zugesprochen bekommen.

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