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Merkel-„Flüchtlinge“: Mit Hartz-IV bezahlter Urlaub im Heimatland

Keine Kriegsflüchtlinge, sondern illegale Einwanderer
„Es klingt skurril, wenn Flüchtlinge in ihre Heimatländer reisen, um ‚familiäre Angelegenheiten‘ zu klären oder sich um Zeugnisse ihrer Bildungsabschlüsse bemühen – also in die Länder zurückkehren, in denen ihnen angeblich Verfolgung droht, aus denen sie vermeintlich eben ohne Zeugnisse Hals über Kopf flüchten mussten. 

Nein, für mich entlarven sich in diesem Tatbestand der Heimreisen illegale Einwanderer, die die Naivität unseres Asylrechts geschickt ausnutzen und vermutlich eher ihren Familiennachzug vor Ort organisieren. Kein Mensch, dem tatsächlich Verfolgung droht, kehrt freiwillig in sein Herkunftsland zurück“

MMnews, 13.10.2016
 
Flüchtlinge: Heimaturlaub kein Problem?

Immer mehr Flüchtlinge machen Urlaub in der Heimat – aus der sie geflohen sind. Kein Problem sieht man darin z.B. in Dresden: Die Schutzsuchenden würden familäre Dinge klären und wichtige Dokumente besorgen.


Offiziell flohen sie aus ihrer Heimat, um einer Verfolgung gegen Leib und Leben zu entkommen. Sie beantragten Asyl in Deutschland, bekamen es oder erhielten den Flüchtlingsstatus.

Doch dann reisten diese anerkannten und arbeitslos gemeldeten Asylbewerber für einen kurzen Urlaub in ihre Heimatländer, wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon. Nach dem vermutlichen Besuch bei Freunden und Verwandten kehrten sie anschließend nach Deutschland zurück berichtet die „Welt am Sonntag„.

Demnach hat es entsprechende Vorfälle in Berliner Arbeitsagenturen gegeben. Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind, gehen aber davon aus, dass dies auch in anderen Regionen in Deutschland passiert.

Der Zeitung zufolge gibt es Asylberechtigte und anerkannte Asylbewerber, die für einen Aufenthalt in ihre Heimatländer reisen. Dies sorgte bei vielen für Skepsis: Kann man in einem Land, aus dem man angeblich aus Furcht vor Krieg und Verfolgung flieht, Urlaub machen?

Und die andere Frage: wer bezahlt das eigentlich?
 
Generell gilt: Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr, ohne dass die Bezüge gesenkt werden. Ein solcher Urlaub wird im Regelfall genehmigt. Eine Pflicht, den Urlaubsort gegenüber dem Staat anzugeben, besteht bislang nicht.

Letztes Jahr war der allgemeine Tenor: Hunderttausende Menschen flüchten vor Gewalt, Terror, Krieg und Verfolgung. Bei ihrer Flucht nehmen sie sogar tödliche Gefahren auf sich, nur um der Hölle zu entfliehen, so beschreibt Gordon Engler, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Dresdner Stadtrat, das im letzten Jahr vorherrschende mediale Bild über Flüchtlinge.

Im Jahr 2016 ergibt sich derweil ein anderes Bild, wie die Landeshauptstadt Dresden auf die Anfrage (AF1364/16) der AfD-Fraktion bezüglich des „Heimaturlaubes“ von Flüchtlingen mitteilt:

„Eine kurzfristige und zeitlich begrenzte Rückkehr kann insbesondere notwendig sein, damit Geflüchtete ihre persönliche und familiäre Situation klären oder Dokumente beschaffen, die in Deutschland verfahrensnotwendig sind. […] Insoweit steht dies dem Schutzgedanken der Gewährung von Asyl nicht entgegen.“

„Das passt in keiner Weise zusammen, selbst wenn der Stadt, wie sie an anderer Stelle sagt, keine konkreten Zahlen zu dem Phänomen ‚Heimaturlaub‘ vorliegen“,
kritisiert Gordon Engler.

„Es klingt skurril, wenn Flüchtlinge in ihre Heimatländer reisen, um ‚familiäre Angelegenheiten‘ zu klären oder sich um Zeugnisse ihrer Bildungsabschlüsse bemühen – also in die Länder zurückkehren, in denen ihnen angeblich Verfolgung droht, aus denen sie vermeintlich eben ohne Zeugnisse Hals über Kopf flüchten mussten. 

Nein, für mich entlarven sich in diesem Tatbestand der Heimreisen illegale Einwanderer, die die Naivität unseres Asylrechts geschickt ausnutzen und vermutlich eher ihren Familiennachzug vor Ort organisieren. Kein Mensch, dem tatsächlich Verfolgung droht, kehrt freiwillig in sein Herkunftsland zurück“,
bekräftigt Gordon Engler.

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