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Die politische Struktur des Islam


Sayyid Abul Ala Maududi skizziert in seinem unten im Wortlaut angefügten Aufsatz (übersetzt von der Internetseite “islam 101′′) über das politische System des Islam die folgerichtigen Konsequenzen für die Struktur eines bzw. des einzig möglichen islamischen Staatswesens. Dieses hat sich vollumfänglich aus der scharia herzuleiten, d.h. aus den vielfältigen Vorschriften zu einer gottgefälligen Lebensführung wie sie durch Koran und sunnah vollständig und unabänderlich vorgegeben sind.

Die Unabänderlichkeit der Heilsbotschaft Allahs Zusammenfassung
Maududi leitet aus den dogmatischen Grundlagen 3 Begriffe ab, die für die Herausarbeitung der scharia und damit der politischen Struktur des Islam unabdingbar sind:

1. Allah alleine hat das Recht zu gebieten und zu verbieten. Keine Aspekte des Lebens (unsere intellektuellen und physischen Fähigkeiten sowie alles, was wir in der Welt vorfinden: Luft, Wasser, Tiere, Nahrung und Bodenschätze) sind den Menschen zu ihrer eigenen autonomen Verfügung übergeben. Vielmehr sollen sie im Sinne des Schöpfers und entsprechend Seinen Anordnungen verwendet werden. (tauhid) Das Konzept einer gesetzesmäßig, moralisch und politisch von Allahs Willen unabhängigen Herrschaft des Menschen ist bedeutungslos.

tauhid und die absolute Transzendenz Allahs
2. Die göttliche Offenbarung bzw. die Bücher, welche diesen seit Ewigkeit gültigen göttlichen Willen beinhalten wurde vom letzten Propheten (Mohammed) den Menschen nicht nur (endlich) unverfälscht überbracht (Koran); vielmehr hat Mohammed durch seinen modellhaften Lebensvollzug auch ein absolut kopierungswürdiges und in der Tat vorgeschriebenes Beispiel (sunnah) vorgegeben (risala).

Der Koran als Teil der Urschrift

Alle Offenbarungsschriften Allahs sind identisch

3. Der Mensch ist Allahs Vertreter auf Erden. Diese Vertretung (khilafat) beinhaltet, daß er alle Obliegenheiten des Lebens im Allgemeinen und eines Staatswesens im Besonderen getreu im Sinne eines Verwalters vornimmt; immer entsprechend dem Willen des Eigentümers (Allah).

Diskussion
Nüchtern betrachtet gebietet der Islam den Menschen von einer göttlichen Instanz festgelegte und damit übergeordnete Prinzipien – wie jede andere Religion auch. Nach diesen Geboten hat sich jeder Gläubige zu richten – unabhängig davon, ob das Staatswesen, in welchem er sich aufhält diese Prinzipien teilt oder nicht.
Das Spezielle der islamischen Doktrin ist allerdings die Tatsache, daß sie sich nicht darauf beschränkt, den Menschen die Einhaltung von allgemein gültigen ethischen Prinzipien zu verordnen, wie das andere Religionen oder sittliche Setzungen tun (z.B. die 10 Gebote, die Menschenrechte, die goldene Regel oder der edle achtfache Pfad). Vielmehr stellt Allah ein totalitäres, das menschliche Leben vollständig überformendes Riten- und Gesetzeswerk bereit, welches nebst der peinlichen Reglementierung religiöser Pflichten auch das Familien- Erb- Handels- Straf- und Kriegsrecht einschließt und insbesondere auch eine Haß- Gewalt- Eroberungs- und Gleichschaltungsdoktrin beinhaltet.

Die Ziele des jihad
o9.8 Der Kalif bekriegt die Juden, Christen und Zoroastrier (vorausgesetzt er hat sie zuerst zum Islam eingeladen – und wenn sie dieser Einladung nicht folgen wollen ihnen die islamische soziale Ordnung des Schutzgeldes (giziya) angeboten – die Bedeutung der Bezahlung ist wichtig, nicht das Geld – während sie in ihrer Religion verharren können) Der Krieg geht weiter, bis sie Muslime werden oder sich der Schutzgelderpressung beugen. Dies entsprechend:

Sure 9, Vers 29: Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward, die nicht glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und nicht verwehren, was Allah und Sein Gesandter verwehrt haben, und nicht bekennen das Bekenntnis der Wahrheit, bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten.

Kriegsrecht
o9.12 Wer immer zum Islam konvertiert, bevor er gefangen genommen wird darf nicht umgebracht und sein Eigentum nicht konfisziert wie auch seine Kinder nicht zu Gefangenen gemacht werden.
o9.13 Werden ein Kind oder eine Frau gefangen genommen sind sie durch diesen Akt unmittelbar zu Sklaven geworden und die bestehende Ehe der Frau ist annulliert.
......
o9.15 Es ist im jihad erlaubt, die Fruchtbäume des Feindes zu fällen und ihre Behausungen zu zerstören.

(Reliance of the Traveller http://derprophet.info/inhalt/ahmad-ibn-naqibal-misri-reliance-of-the-traveller/ Seite 602f)
Damit ist jede andere Lebens- sowie Deutungsform ausgeschlossen und folgende Elemente sind zwingender Teil der scharia:



– immerwährende – wenn nötig gewalttätige Expansion (jihad) Auszüge aus islamischen Gesetzeswerken zum jihad
– Legitimation zu Sklaverei Sklaven im Islam
– Schutzgelderpressung (giziya)
– Raub und Kriegsbeute (faj) razzia und Kriegsbeute
– Ethnische Säuberungen
– Terror Schrecken in die Herzen werfen
– Zweiklassengesellschaft (dhimmitude)
– Auftragsmord / Lynchjustiz 
an Andersdenkenden Auftragsmorde – Blutrache
– ideologische und religiöse Einheit
– Untrennbare Einheit von Staat und Religion
– Das Töten von Apostaten (vom Islam abgefallene Muslime)
– Täuschung der Ungläubigen taqiyya
– Sexueller Mißbrauch von im Krieg gefangenen Frauen
– Anspruch auf Weltherrschaft
– Todesstrafe bei Blasphemie
– Entrechtung der Frau in zentralen Belangen
– Auspeitschung und Steinigung von Ehebrechern
– Tötung der Homosexuellen
– Zeitehe (mu’ta)
– Polygamie
– drakonische Strafen wie:

– Abhacken der Hand bei Diebstahl
– Abhacken von Extremitäten wechselseitig bei Verderben stiften auf Erden

  
Dem politischen System des Islam liegen drei Prinzipien zugrunde:

- tauhid (Einheit von Allah) - risala (Prophetschaft)

- khilafat (Vertretung)


tauhid bedeutet, daß Allah allein der Schöpfer, Erhalter und Gebieter des Universums ist und von allem, was darin existiert – ob belebt oder unbelebt. Er alleine hat das Recht zu gebieten und zu verbieten. Anbetung und Gehorsam werden nur Ihm geschuldet. Kein einziger Aspekt des Lebens in all seinen vielfältigen Formen (unsere physischen Organe und unsere Fähigkeiten, die offensichtliche Kontrolle welche wir über Gegenstände haben oder die Gegenstände selbst) sind von uns erschaffen oder haben wir uns aus eigener Kraft angeeignet. Vielmehr sind sie großzügige Vorkehrungen (Bereitstellungen) von Allah und wurden uns von Ihm selbst übertragen.

Folglich haben nicht wir über den Sinn und Zweck unserer Existenz zu urteilen oder die Grenzen unseres weltlichen Einflusses festzulegen. Auch keine andere Person hat das Recht, für uns solche Entscheide zu treffen. Dieses Recht liegt alleine bei Allah, der uns erschaffen, uns mit geistigen und physischen Fähigkeiten ausgestattet und mit Gegenständen versorgt hat. Dieses Prinzip der Einheit von Allah macht das Konzept der gesetzesmäßig und politisch unabhängigen Herrschaft des Menschen bedeutungslos. Kein Individuum, keine Familie, Klasse oder Rasse kann sich über Allah stellen. Allah alleine ist der Führer und Seine Befehle begründen das Gesetz des Islam.

risala bezeichnet das Medium, durch welches uns das Gesetz Allahs zuteil wird. Wir haben aus dieser Quelle zwei Dinge erhalten:

- den Koran, das Buch, in welchem Allah Sein Gesetz ausführlich erläutert hat
- die maßgebende Interpretation und Erläuterung dieses Buches durch den Propheten Mohammed durch Wort und Tat, in seiner Befugnis als Vertreter Allahs (sunnah).

Der Koran legte die umfassenden Prinzipien fest, auf welchen das menschliche Leben basieren sollte und der Prophet Allahs errichtete, in Übereinstimmung mit diesen Prinzipien ein modellhaftes System des islamischen Lebensvollzuges. Die Kombination dieser beiden Elemente wird scharia (Gesetz) genannt.

khilafat heißt Vertretung. Der Mensch, der islamischen Lehre zufolge, ist der Vertreter Allahs auf Erden, Sein Stellvertreter; das heißt, aufgrund der ihm von Allah übertragenen Befugnis und innerhalb der oben beschriebenen Grenzen ist er aufgefordert, die göttliche Autorität auszuführen.

Wir erklären das Gesagte an einem Beispiel: Sie sind Besitzer eines Landgutes haben dieses einem Verwalter übergeben. Dabei sind vier unveränderliche Bedingungen gegeben:
1. Der wirkliche Besitz des Landgutes bleibt bei Ihnen und geht nicht an den Verwalter über.

2. Der Verwalter führt seine Tätigkeit ganz genau entsprechend Ihren Anweisungen aus.

3. Der Verwalter übt seine Autorität entsprechend den Richtlinien und Grenzen aus, die Sie bestimmt haben 4. Der Verwalter führt Ihren Willen und Ihre Absicht aus und nicht seine eigenen.


Jeder Vertreter, welcher nicht diese vier Bedingungen erfüllt mißbraucht seine Vollmacht und bricht den Vertrag, welcher dem Konzept der „Vertretung“ zugrunde liegt.
Das ist genau das, wovon der Islam spricht, wenn er bestätigt, daß der Mensch der Vertreter (khalifa) Allahs auf Erden ist. Folglich sind diese vier Bedingungen eingebunden im Konzept von khilafat. Der Staat, welcher in Übereinstimmung mit dieser politischen Theorie errichtet wird stellt sich als Kalifat unter der Herrschaft Allahs dar und er funktioniert in Übereinstimmung mit Seinen Instruktionen und Anordnungen.

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