Bei der Hochzeit eines 90-jährigen mohammedanischen Lustgreises in
Dschidda mit einer 15-Jährigen gab es Probleme. Das Mädchen
verbarrikadierte sich zwei Tage, der Bräutigam fordert die 13000 Euro
Brautgeld zurück oder will die Jungfrau im Hochzeitsbett sehen. Die
Menschenrechtlerin Suhaila Zain Al-Abideen will das gesetzliche
Mindestalter für Trauungen auf 18 Jahre zu erhöhen. Was für einen
Unterschied macht das bei einem 90-jährigen Bräutigam? Außerdem wäre das eindeutig gegen die Scharia! Und die gilt!
Sure 2, Vers 191: "Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben; denn Verführung [zum Unglauben] ist schlimmer als Totschlag. ..."; Sure 2, Vers 193: "Und bekämpfet sie, bis die Verführung [zum Unglauben] aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist. ..." (Die "Ungläubigen" stellen wegen ihrer heidnischen Auffassung eine Verführung dar und müssen allein deshalb bekämpft werden.)
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