Der Deutsche zeigt uns wieder einmal seine rassistische Ideologie. Stimmt es, dass Flüchtlinge mindestens so umfassend behandelt werden wie deutsche Kassenpatienten? Oder dass sie gar den Patienten-Status eines hiesigen Privatpatienten genießen? »Nicht ganz«, sagt ein Mediziner, »aber fast«. Ein Arzt verdient jedenfalls mehr an einem Flüchtling als am Kassenpatienten.
Wie umfassend ist die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland? Darüber kursieren sehr unterschiedliche Informationen und vor allem Meinungen. So ist häufig in den Medien zu hören und zu lesen, Flüchtlinge erhielten nur die allernotwendigsten Behandlungen. Zudem hätten sie beträchtliche bürokratische Hürden zu überwinden, um diese genehmigt zu bekommen. Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbandes (Verband der Krankenkassen) meint sogar: Flüchtlinge entlasten die Krankenkassen.
Auf der anderen Seite finden sich Darstellungen, wonach die medizinische Versorgung von Flüchtlingen nicht schlechter sei als diejenige von deutschen Kassenpatienten. Oder dass sie sogar besser sei – bis hin zu der Aussage, der Patienten-Status von Flüchtlingen entspreche dem von hiesigen Privatpatienten auf Kosten der Allgemeinheit
Letzteres hat kürzlich auch der Blogger Michael Klonovsky geäußert. Er erhielt dafür keinen Shitstorm, sondern etwas Besseres: Die Kommentare von erfahrenen Praktikern. Zwei davon hat Klonovsky auf seiner Website veröffentlicht. Sie bringen so viel Licht ins Dunkel, dass ihre Kernaussagen hier zusammengefasst seien.
Zunächst: Stimmt der »Privatpatienten«-Vergleich? Nein, sagen beide Kommentatoren, ein Oberarzt in einer großen Kinderklinik und ein Arzt für Allgemeinmedizin. Denn bei Privatpatienten rechne der Arzt den 2,3-fachen Gebührensatz eines Kassenpatienten ab, und das könne er bei Flüchtlingen als Patienten nicht tun.
Damit aber endet schon der Einspruch der Ärzte. Der »Privatpatienten«-Vergleich sei »nicht ganz richtig, aber immerhin fast«, denn: »Es stimmt, dass ein Arzt an einem ‚Flüchtling‘ mehr verdient als an einem Kassenpatienten«. Bei Flüchtlingen nämlich müsse nicht nach dem »EBM« abgerechnet werden (»Einheitlicher Bewertungsmaßstab« – das Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland).
Und daher unterliege die Abrechnung keinem »gedeckelten Budget« wie unter »EBM«, sondern es könne stets der einfache Satz in voller Höhe abgerechnet werden. Dies sei allerdings keiner gesonderten »Lex Flüchtling« zu verdanken, sondern einer »Lex Sozialhilfeempfänger«, die »schon ewig« in Kraft sei.
Nicht anerkannte oder geduldete Asylbewerber erhalten medizinische Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz. Die Kosten trägt die Ausländerbehörde bzw. das Sozialamt. Jede Behandlung bedarf zwar offiziell der »Begründung als nicht aufschiebbare Notwendigkeit«, die gegenüber der zuständigen Behörde zu erbringen ist; sie wird aber »in der Regel« positiv beschieden.
Diese »Akut-Vorschrift« existiert »schon immer«, und sie wurde »auch immer schon generell missachtet. Es wurde bei Sozialhilfe-Empfängern (u.a. also bei Flüchtlingen) einfach immer alles behandelt. Das Fazit des Allgemeinmediziners in dem Blog von Klonovsky:
„An einem Privatpatienten verdient der Arzt also 2,3-mal mehr als an einem Flucht-Simulanten; an letzterem aber immer noch mehr (geschätzt: 3 bis 5 mal mehr im Schnitt) als an einem Kassenpatienten.“
Diese Angaben kann man seit dem 22. März gegenchecken anhand eines neuen SPIEGEL-Artikels: So werden Flüchtlinge medizinisch versorgt. Darin wird das Thema im Frage-Antwort-Stil abgehandelt. »Was gilt denn als akut, welche Therapien bekommen Flüchtlinge nicht?« Antwort: »Das Gesetz lässt hier großen Interpretationsspielraum. Zur schwammigen Formulierung zu akuten Erkrankungen und Schmerzen kommt noch eine Klausel, laut der in Einzelfällen auch darüber hinaus geholfen werden kann, wenn die Leistungen ‚zur Sicherung (…) der Gesundheit unerlässlich sind‘. Anders gesagt: Alles kann, kaum etwas muss. In Bremen etwa erhalten Flüchtlinge fast alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.“
Kommentare
Kommentar veröffentlichen