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Leipzig: Marokkanischer Asylbewerber greift Sachbearbeiterin mit Reizgas an. Wollte mehr Geld fürs Nichtstun. 6 Verletzte

Sechs Verletzte nach Reizgasangriff
„Durch die große Menge an versprühtem Reizgas, vermutlich Pfefferspray, wurde nicht nur die 21-Jährige verletzt, sondern auch weitere fünf Personen, darunter ein Kleinkind, in Mitleidenschaft gezogen. 
„Die Personen klagten über Atembeschwerden, sie wurden ambulant versorgt“, bestätigte Polizeisprecher Uwe Voigt.
Die Fahndung nach Abdellah A., der in einem Leipziger Flüchtlingsheim Aufnahme fand, blieb bisher erfolglos.“
Leipzig: Mehr Geld fürs Nichtstun – Asylbewerber greift Sachbearbeiterin mit Reizgas an – Sechs Verletzte im Bürgeramt
Einem marokkanischen Asylbewerber reichten offenbar die geschenkten Sozialleistungen für seinen Lebensstil nicht mehr aus. Der 29-Jährige wollte mehr Geld fürs Nichtstun. Aus einer anfänglich hitzigen Diskussion entstand ein tätlicher Angriff mit Reizgas auf die Sachbearbeiterin. Weitere fünf Personen wurden durch die Menge an Gas ebenfalls verletzt, darunter ein Kleinkind.

Abdellah A. (29) aus Marokko hatte am Dienstagnachmittag einen Termin beim für Sozialleistungen zuständigen Bürgeramt in Leipzig. Die zuständige Sachbearbeiterin (21), empfing den Asylbewerber in ihrem Büro.
Mehr Geld gefordert
Der Nordafrikaner schilderte der Mitarbeiterin sein Dilemma. Er glaubte, zu wenig Geld für seinen Lebensunterhalt zu bekommen und startete eine hitzige Diskussion mit der jungen Frau.
Da die Argumente des Asylbewerbers nicht mit den geltenden Gesetzen konform liefen, ging die Sachbearbeiterin nicht darauf ein. Außer sich vor Wut zog der 29-Jährige eine Flasche Reizgas hervor und griff damit die Sachbearbeiterin an, wie „Tag24“berichtete. Anschließend flüchtete er.
Sechs Verletzte nach Reizgasangriff
Durch die große Menge an versprühtem Reizgas, vermutlich Pfefferspray, wurde nicht nur die 21-Jährige verletzt, sondern auch weitere fünf Personen, darunter ein Kleinkind, in Mitleidenschaft gezogen. „Die Personen klagten über Atembeschwerden, sie wurden ambulant versorgt“, bestätigte Polizeisprecher Uwe Voigt.
Die Fahndung nach Abdellah A., der in einem Leipziger Flüchtlingsheim Aufnahme fand, blieb bisher erfolglos.
Armut in Deutschland
Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Beschäftigten in Marokko (Platz 91) beträgt 226 Euro, gegenüber 2.720 Euro in Deutschland (Platz 24). Der Lebenshaltungskostenindex entspricht in Deutschland etwa dem Doppelten von Marokko.
Spitzenreiter ist Monaco mit 14.139 Euro vor Lichtenstein, Luxemburg, der Schweiz, Macau, Norwegen und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Laut dem Armutsbericht 2016 des Paritätischen Gesamtverbandes gelten in der Bundesrepublik über 12,5 Millionen Menschen als arm (Stand 2016), wobei es große regionale Schwankungen gibt.  Die Bundesländer Bayern (11,5 %) und Baden-Württemberg (11,4 %) haben die geringste Armutsquote im bundesdeutschen Vergleich. Armutsspitzenland hingegen ist Bremen mit 24,1 Prozent.
Die ärmsten Regionen Deutschlands sind Bremerhaven mit 32,5 Prozent und Vorpommern (24,6 %), die reichsten sind München (8 %), das bayerische Oberland (8 %) und die Hochrhein-Bodensee-Region (8,1 %).
Der deutsche Durchschnittssatz liegt bei 15,4 Prozent, was bei 81,3 Millionen Bundesbürgern (31.12.2014) eine Zahl von 18,9 Millionen Menschen ausmacht.
Als arm wird allgemein angesehen, wer lediglich 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens zur Verfügung hat, was bei Alleinstehenden 979 Euro und bei Familien mit zwei Kindern unter 14 Jahren 2.056 Euro im Monat ausmacht (inkl. staatlicher Leistungen).

Und noch zwei Zahlen: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen lag 2015 bei 1,05 Millionen, die der registrierten Asylsuchenden bei 1,1 Millionen.
Asylbewerberleistungen
Das Asylbewerbergesetz in Deutschland vergibt an einen Flüchtling zwei Arten von Leistungen:

  • „Deckung des notwendigen Bedarfs“: Hierzu zählen Dinge wie Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Strom, etc. Sie werden meist in Form von Sachleistungen ausgegeben. Es bleibt den Kommunen frei, zu entscheiden, ob sie Essenspakete oder Geldbeträge zur Verfügung stellen. Auch können zusätzlich Gutscheine für Kleidung oder anderen Notwendigkeiten ausgegeben werden, die eventuell in den Unterkünften fehlen.
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  • „Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“: Hierfür wird an den Asylbewerber ein Geldbetrag ausgegeben, abhängig von den Lebensverhältnissen, der Unterkunftsart und Alter. Ein erwachsener alleinstehender Flüchtling in einer Erstaufnahmeeinrichtung erhält 143 Euro an Taschengeld, Partner erhalten jeweils 129 Euro und für ein Kind 84 Euro (0-6 Jahre), 92 Euro (6-13 Jahre) oder 85 Euro (14-17 Jahre).
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  • Außerhalb der Einrichtung sind die Asylbewerber für Kleidung und Strom selbst zuständig, weshalb sich die Sätze entsprechend einer Zulage erhöhen: +216 Euro für Alleinstehende, +je 194 Euro für Paare und für Kinder +133 Euro (0-6), +157 Euro (6-13) und 198 Euro (14-17).
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  • Zusätzlich wird der Bedarf an Unterkunft, Heizung und Hausrat gedeckt.
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  • Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland steigen die Leistungen auf Sozialhilfeniveau: 392 Euro (alleinstehend) + Wohnkosten, wie bei einem Hartz-IV-Empfänger. (Quelle: „Merkur“)



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