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Baden: Rapefugee begrapscht 12-Jährige

Malsch (Baden): Ein 12-jähriges Mädchen ist am Donnerstag vor der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Benzstraße von einem bislang unbekannten mutmaßlichen Bewohner sexuell belästigt worden. Das Mädchen, das zusammen mit seiner Mutter unterwegs war, um Zeitungen auszutragen hielt sich zu diesem Zweck im Eingangsbereich der Unterkunft auf. Dort wurde es von dem Unbekannten zunächst angesprochen. In der Folge fasste er dem Kind an die Brust und lud es in sein Zimmer ein. Obwohl die 12-Jährige ablehnte, berührte er sie wiederum an der Brust und griff ihr in den Schritt. Als sich das Mädchen wehrte, suchte er schließlich das Weite. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.

Wie aufgrund der muslimisch-rassistischen Silvester-Pogrome bekannt wurde, werden Straftaten von „Flüchtlingen“ systematisch vertuscht: „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solchen Taten sollen beantwortet werden.“ Trotz des absichtlichen Vertuschens nachfolgend wieder einige Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe durch Rapefugees, die es an die Öffentlichkeit geschafft haben. Dank des Asylanten-Tsunamis von vorwiegend jungen Männern im Alter von 18-35 Jahren gibt es in Deutschland im Jahr 2016 20 Prozent mehr Männer als Frauen. Abgeschoben werden Merkels Fiki-Fiki-Fachkräfte übrigens so gut wie nie. Inzwischen befinden sich über eine halbe Millionen abgelehnter Asylbewerber in Deutschland. #Merkelherbst.

Parchim: Nach einem sexuellen Übergriff auf eine 17-jährige Jugendliche am Mittwochabend in Parchim ermittelt jetzt die Kriminalpolizei und bittet um Hinweise zu diesem Vorfall. Nach Angaben des 17-jährigen Opfers wurde es gegen 19:30 Uhr auf einem Weg nahe der Bahngleise zwischen dem Möderitzer Weg und der Elde von zwei unbekannten Männern bedrängt und mehrfach unsittlich angefasst. Das Opfer habe sich mit Händen und Füßen gewehrt, wobei der Jugendlichen schließlich die Flucht vor den beiden dunkel gekleideten Tätern gelang. Die beiden unbekannten Männer sind anschließend vermutlich mit einem PKW geflüchtet, an dessen Rückfront kein amtliches Kennzeichen angebracht gewesen sein soll. Die Polizei hat im Zuge der Fahndung bislang keine Anhaltspunkte auf die Täter erlangen können, jedoch sicherte die Kriminalpolizei Spuren am Tatort. Es wird wegen sexueller Nötigung ermittelt. Die Verdächtigen sollen ca. 175 bis 180 cm groß gewesen sein und Deutsch mit Akzent gesprochen haben.

Zwickau: Notwehr oder Absicht? Was genau am 21. September 2014 im Asylheim in der Kopernikusstraße in Zwickau zwischen zwei Marokkanern vorfiel, konnte das Landgericht nicht klären. Angeklagt war Abdelhak B. (40). Der Asylbewerber soll auf seinen Landsmann sechsmal eingestochen haben, traf ihn an Ohr, Auge, Hals und im Gesicht – Lebensgefahr! „Ich habe mich nur gewehrt“, so der Marokkaner. „Er drohte, mich und meine Mutter umzubringen.“ Nach der Tat flüchtete B. nach Italien. Dort belästigte er eine Touristin sexuell und wurde zu fast zwei Jahren Haft verurteilt. Aufgrund eines internationalen Haftbefehls wurde B. im Sommer nach Deutschland ausgeliefert und kam in U-Haft. Sein Opfer Rachid H. (24) erschien nicht zum Prozess. Er ist seit dem Sommer untergetaucht. „Wir können keine Notwehr ausschließen“, so Klaus Hartmann (57). Der Richter stellte das Strafverfahren ein. B. ist damit frei.

Wiesbaden: Es sind markerschütternde Schreie, die am frühen Morgen des 7. Juli 2016 eine Anwohnerin in der Bahnhofstraße aus dem Schlaf schrecken lassen. Es sind Schreie einer noch sehr jungen Frau, die in der nahen Herbertanlage offenbar in höchster Bedrängnis ist. Die Schreie gellen derart, dass selbst die Zeugin in der Sicherheit ihrer eigenen vier Wände von Angst befallen wird. Wie muss sich da erst die Frau im Park gefühlt haben? Sie sieht sich wehrlos einem Mann ausgeliefert, der nur einen Gedanken kennt: „Ich wollte unbedingt Sex“, räumt am Mittwoch Samuel B., ein 21 Jahre alter Asylbewerber aus Eritrea, vor dem Schöffengericht ein. Sein Opfer war eine Schülerin, 17 Jahre alt. Er habe sie „missverstanden“ und „erst im Nachhinein“ verstanden, dass sie an Zärtlichkeiten und an Sex nicht interessiert gewesen sei. Er habe dann sofort aufgehört. Für das Gericht eine bloße Schutzbehauptung. Samuel B. habe sich eindeutig über den Willen der Frau hinweggesetzt. Das Gericht verurteilt den Flüchtling wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren (Auszug aus einem Artikel des Wiesbadener Kurier).

Köln: Die Studentin (21) war frühmorgens an der Kölner Universität unterwegs, als sie einen echten Albtraum erlebte: Plötzlich stand ein Mann hinter ihr, bedrohte sie mit einem 25 Zentimeter großen Messer, nahm ihr 20 Euro ab. Doch damit begann der Horror erst: Der Mann führte sie hinter das Philosophie-Gebäude, vergewaltigte sie. So die Anklage gegen John P. (24). Der Mann aus Mali steht jetzt vor dem Kölner Landgericht. Modisches blau-weißes Hemd, Kinnbart. Mit gesenktem Kopf hörte er der Anklage am Donnerstag zu. Der Staatsanwalt schilderte die Details der Vergewaltigung der Studentin: „Er führte sie an eine abgelegene Stelle. Er werde sie ficken. Er kündigte an, ein Kondom zu benutzen. Sie flehte ihn an, ihr nichts zu tun.“ Vergeblich.Das Messer habe John P. in Griffweite abgelegt. DNA soll ihn überführen. Die Vergewaltigung der Studentin auf dem Gelände der Universität am 15. Mai ist nicht die einzige Tat, für die sich John P. verantworten muss. Er soll weitere Opfer beraubt haben. ?Laut Anklage bedrohte der BWL-Student (seit 2010 in Deutschland) am 9. Mai eine 46-Jährige, die im Vorraum einer Bank an der Dürener Straße Geld abheben wollte. Beute: 200 Euro. ?Am 14. Mai soll er einer 20-Jährigen auf dem Danteweg das Handy geraubt haben. Bei beiden Taten hielt er den Opfern sein Messer vor. ?Nach einem weiteren Überfall ebenfalls auf der Dantestrasse am 18. Mai wurde er gefasst. Das Opfer (24) konnte sich befreien. Es rief die Polizei. Zum Prozessauftakt schwieg John P. Seinem Verteidiger Jan Heeg war aufgefallen: Er hatte eine frühere Version der Anklage zugestellt bekommen, die sich von der im Prozess verlesenen unterscheidet. Auch Nebenklage-Anwältin Dr. Monika Müller-Laschet hatte die frühe Fassung bekommen. Folge der Justizpanne: Es konnte erstmal nicht weiter verhandelt werden, damit die Anwälte die Anklage prüfen können. Der Prozess soll am 21. November fortgesetzt werden.

Bad König: Eine 17-jährige Schülerin hat sich am späten Donnerstagabend (27.10.2016) bei der Polizei gemeldet und geschilderte, dass ihr ein unbekannter Mann gefolgt ist. Auf dem Weg vom Bahnhof in Richtung Dekan-Groh-Straße habe der Unbekannte sie unsittlich am Bein berührt und ihr den Mund zugehalten. Die junge Frau konnte sich befreien und weglaufen. Der Täter flüchtete in Richtung einer Tankstelle in der Frankfurter Straße. Mit einem Phantombild des Täters wendet sich die Kriminalpolizei an die Öffentlichkeit, um Zeugen zu finden. Der Mann im mittleren Alter ist mindestens 1,80 Meter groß und sehr schlank. Er hat eine dunkle Gesichtsfarbe und zur Tatzeit einen ungepflegten Bart getragen.

Ludwigshafen: Am Freitag, 18.11.2016, gg. 13.30 Uhr, hätte sich ein Mann an einer Straßenbahnhaltestelle in der Saarlandstraße aufgehalten, welcher lautstark herumgeschrien hätte. Außerdem hätte er sich vor dort anwesenden Kindern komplett ausgezogen. Noch vor Eintreffen der Polizei wäre dieser Mann in die Straßenbahn der Linie 6 in Richtung Berliner Platz eingestiegen. Die betreffende Straßenbahn konnte in der Ludwigstraße kontrolliert werden, jedoch war der Mann laut Zeugenaussagen bereits am Berliner Platz ausgestiegen. Der Mann wurde wie folgt beschrieben: Vermutlich Afrikaner, ca. 20 Jahre alt, ca. 175 cm groß, sehr kräftige / dicke Erscheinung, dunkles gelocktes Haar, auffällig rote Augen, bekleidet mit einem dunklen Kapuzenpullover.

Mittweida/Chemnitz: Wegen des Versuchs der sexuellen Nötigung in zwei Fällen ist ein aus Syrien stammender Asylbewerber gestern vom Landgericht Chemnitz in der Berufungsverhandlung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Den Fall als „minderschwer“ zu bewerten und damit die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, wie es in der ersten Instanz das Amtsgericht tat, hielt Richter Markus Zimmermann für nicht nachvollziehbar. „Wir haben zwei traumatisierte Frauen, deren Leben verändert wurde. Daran ist der Angeklagte schuld“, verwies Richter Zimmermann in seiner Urteilsbegründung auf die Folgen der Tat. Dass der 25-jährige Angeklagte mittlerweile im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs der einen Frau 1000 Euro, der anderen 1500 Euro überwiesen hat, sei eine „Geste“. Doch auf das Strafmaß, welches in der Berufung auf Antrag der Staatsanwaltschaft geprüft werden sollte, habe das keinen entscheidenden Einfluss, zumal das Geld von Angehörigen des Täters stammte. Die Tat hatte der junge Syrer, der zuletzt in Dresden wohnte, bereits gestanden. Doch in der gestrigen Verhandlung hatte er dafür keine Erklärung, konnte sich nach eigener Darstellung an den Ablauf nicht mehr erinnern. „So können wir aber auch nicht sagen, wann es wieder passiert. Wir können nicht annehmen, dass es eine Ausnahme war“, so der Richter. Und dass es beim Versuch der sexuellen Nötigung geblieben war, sei nur den Passanten zu verdanken, die bei den Übergriffen eingeschritten waren. Ein rechtsmedizinischer Gutachter fand zudem keine Anhaltspunkte für eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Asylbewerbers, der nach eigenen Aussagen vor den Taten bei einer Feier Alkohol getrunken hatte. Schwerer wogen hingegen aus Sicht des Gerichts gestern die Aussagen der beiden Frauen aus Mittweida, die am frühen Morgen des 11. November 2015 von dem Asylbewerber innerhalb einer halben Stunde angegriffen worden waren. So hat jene 31-Jährige, die auf dem Weg zur Arbeit von Akid M. angesprochen, gegen ihren Willen geküsst, begrapscht und mehrfach ins Gesicht geschlagen worden ist, bis heute mit den Folgen der Tat zu kämpfen. „Ich habe immer noch das Gefühl verfolgt zu werden und Panikattacken, wenn ich ähnlich aussehende Männer sehe“, sagte die junge Frau. Den Arbeitsweg, der nur etwa 1,4 Kilometer lang sei, lege sie seitdem nur noch mit dem Auto zurück. Im Dunkeln das Haus allein zu verlassen, stelle für sie ein Problem dar. Sie sei nach wie vor ambulant in psychologischer Behandlung, bis Mai dieses Jahres war sie arbeitsunfähig (Auszug aus einem Artikel der Freie Presse).

Nauheim: Vor den Augen einer Joggerin entblößte sich am Dienstagmorgen (01.11.) gegen 9.00 Uhr in der Feldgemarkung am Hegbachsee ein etwa 20-35 Jahre alter Mann und zeigte sich ihr anschließend in schamverletzender Weise. Der Unbekannte führte ein schwarzes Mountainbike mit sich. Er hat ein südländisches Erscheinungsbild und dunkle Haare.

Mannheim: Eine junge Frau ist in der Nacht zu Samstag am Mannheimer Hauptbahnhof sexuell belästigt worden. Wie die Polizei mitteilte, beobachteten Zeugen, wie ein 23-jähriger Algerier gegen 1 Uhr die Frau am Bahnsteig 1 belästigte und ihr sein entblößtes Glied zeigte. Als die Beamten eintrafen, war die junge Frau nicht mehr anwesend. Der 23-jährige Asylbewerber wurde von der Bundespolizei auf die Wache gebracht. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,4 Promille.

Einzelfall-Map

Frau brutal getreten

Willkommenskultur

Vergewaltigungen, Morde-Merkel will weitermachen


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