Ein 12-jähriges Mädchen ist nach Polizei-Angaben in Essen/Mülheim an der Ruhr auf dem stillgelegten jüdischen Friedhof „An der Gracht“ sexuell missbraucht worden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand passierte die Tat am Montagmittag an der Haltestelle „Gracht“ auf dem dortigen Friedhof. Danach lief das Mädchen zu seiner Mutter und schilderte den Vorfall. Bereits zuvor sei ihr der Mann im Einkaufszentrum „Forum City“ in der Mülheimer Innenstadt negativ aufgefallen – scheinbar hat er das Kind von dort aus bis zur Haltestelle am Friedhof verfolgt.
Erfahrungsgemäß kann man davon ausgehen, dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter „asiatischen Aussehens“ nicht um einen japanischen, südkoreanischen, taiwanesischen oder vietnamesischen Staatsbürger handelt.
Die Polizei prüft nun die Angaben des Mädchens und hofft auf Zeugen oder Hinweisgeber, die den auffälligen Mann kennen oder im Bereich der Haltestelle Gracht bzw. in der Innenstadt gesehen haben.
Verlassene Friedhöfe ziehen „deutsche Neubürger“ magisch an
Deutsche Mädchen und Frauen zwischen 12 und 82 Jahren sollten im Merkeljahr 2018 die Umgebung von Friedhöfen weiträumig meiden. Denn dort kommt es zu zunehmenden Verwerfungen im Zuge des großen Experiments, z.B.
– am städtischen Friedhof in Viersen / Nordrhein-Westfalen: Dort vergewaltigte im Februar ein polizeibekannter Westafrikaner eine 65-jährige Seniorin brutalst. Der Gast der Kanzlerin war nach Angaben der Polizei „schon mehrfach wegen Körperverletzung aufgefallen“. Überregional wurde die Tat komplett verschwiegen und regional zumindest ohne Nennung der Täternationalität wiedergegeben – sie könnte Teile der Bevölkerung verunsichern – vor allem CDU-Wählerinnen über 65 Jahre.
– am städtischen Friedhof in Ibbenbüren / Nordrhein-Westfalen: Dort vergewaltigte ein 40-jähriger Eritreer eine 79-jährige Rentnerin brutalst. Der Täter verfolgte die Frau zunächst auf dem rund 800 Meter langen Weg zum Friedhof. Die Rentnerin als Zeugin vor dem Landgericht Münster: „Ich bin zu meiner Mutter auf den Friedhof gegangen.“ Der Eritreer habe sie dort zu Boden geworfen, ihre Unterwäsche zerrissen und sich an ihr vergangen.
Dort auf einer Wiese, „schubste“ er die Frau und vergewaltigte sie. Ein Zeuge, der die 79-Jährige rufen hörte, rief die Polizei, die den Täter „in flagranti“ erwischte, wie die „Westfälischen Nachrichten“ in einem Anflug von Willkommenskultur-Realsatire berichten.
– am städtischen Blumenfriedhof in Bochum / Nordrhein-Westfalen: Dort vergewaltigte im Februar ein polizeibekannter Mehrfachstraftäter eine 33-jährige Frau und versuchte sie anschließend, mit einem Stein zu erschlagen. Der Täter hatte sie dem internen Polizeibericht zufolge auf einer Wiese von hinten angegriffen und ihr eine Kapuze über den Kopf gezogen, sie gewürgt und zu Boden gedrückt. Dabei hielt er seinem Opfer auch Nase und Mund zu. Er befahl ihr, sich komplett auszuziehen – bei Temperaturen um den Nullpunkt. Nach der Vergewaltigung versuchte er, sie zu „steinigen“ – die Frau überlebte schwer verletzt.
Behörden in NRW verschweigen Vergewaltigungen durch Intensivtäter
Danach begannen die NRW-Sicherheitsbehörden unter Anweisung des Innenministeriums zu handeln: Sie hielten die Anzeige des Opfers mit dem Vermerk unter Verschluss (PI-NEWS berichtete): „VS – nur für den internen Dienstgebrauch“. Per Dienstanweisung ging die Nachricht über die Vergewaltigung auch nicht an die Öffentlichkeit, wie es üblicherweise innerhalb von 24 Stunden Pflicht ist. Sie ging nur als vertrauliche Meldung des Polizeipräsidiums Bochum an das nordrhein-westfälische Innenministerium. Selbst die Freigabe für das „polizeiliche Landeslagebild“ wurde bislang per Ministeriums-Anweisung unterdrückt.
Der Grund: Der 30 Jahre alte Tatverdächtige ist ein sogenannter „KURS“-Proband, wie es in der internen WE-Dienstmeldung hieß. Das Kürzel „KURS“ steht in Nordrhein-Westfalen für eine ressortübergreifende Verwaltungsvorschrift von Innen-, Justiz und Arbeitsministerium mit der Zielsetzung: „Die Allgemeinheit bestmöglich vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zu schützen“. Drei Monate vor der Entlassung sollte die Vollstreckungsbehörde die zuständige Führungsaufsichtsstelle des neuen Wohnortes und das Landeskriminalamt über die baldige Freilassung in Kenntnis setzen – das scheitert jedoch oft aus Daten- und Täterschutzgründen, oft auch aufgrund interner „Versäumnisse“. Bei den meisten so genannten KURS-Probanden gilt ein Rückfallrisiko von über 50 Prozent. Diese Zahl soll mit allen Mitteln bestmöglich niedrig gehalten werden. Das Programm wird mit Steuergeldern in zweistelliger Millionenhöhe subventioniert.
Der beste „Schutz (vor) der Allgemeinheit“ scheint dem NRW-Innenministerium unter Herbert Reul, CDU – und vormals Ralf Jäger, SPD – darin zu bestehen, Meldungen über Vergewaltigungen einfach gezielt und gesteuert zu unterdrücken. Auch Köln liegt bekanntlich im Kalifat Mordrhein-Vandalien.
Arnold Plickert, NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei GdP: „Im aktuellen Sachverhalt gab es aber keinen Grund, warum man der Öffentlichkeit nach der Festnahme des Täters die Geschehnisse verschwiegen hat.“
NRW-Innenminister Herbert Reul gibt Reker-Tipps: „Geht nicht alleine…“
Der studierte Sozialwissenschaftler und NRW-CDU-Innenminister Herbert Reul lässt jedoch potentielle Vergewaltigungsopfer nicht im Regen stehen. Ebenso wie die Kölnerin Henriette Reker hat auch Reul praktische Tipps und Tricks für die Vergewaltigungsopfer auf deutschen und jüdischen Friedhöfen sowie im Rest Deutschlands zur Hand:
„Meinen drei Töchtern würde ich sagen: Geht nach Möglichkeit nicht allein, sondern in Gruppen“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn es anfängt brenzlig zu werden, macht euch lautstark bemerkbar und wenn das alles nicht hilft, möglichst schnell die 110 anrufen – lieber einmal zu viel als zu wenig.“
Türken über „Ungläubige“: „Ergreift sie alle und tötet sie“
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