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Äthiopierin prellt Steuerzahler um 145.000 Euro – Verfahren ausgesetzt


Über solche Nachrichten wie in den nachfolgenden Zeilen, freut sich der Blödland-Epileppi happy Bürger besonders. Die Steuerzahler mit kleinen Geld, die Rentner denen man die Renten besteuert, und Hartz-Vierer haben Grund zum Party machen. „Wir riefen Flüchtlinge und bekamen Fachkräfte für’s Ausplündern der Sozialsysteme“, konstatierte Rhetorik-Titan Dr. Gottfried Curio am Donnerstag vor dem Bundestag unter Schnappatmungsanfällen von Bündnis90/Die Irren.
Einer von hunderttausenden dafür exemplarischer Sozialbetrugs-Einzelfällen der vom kruden Merkelregime importierten „Fachkräfte“ wurde am Mittwoch von Richter Dominik Wagner vor dem Amtsgericht Augsburg für Monate ausgesetzt: Die hochschwangere Angeklagte war vor dem Gerichtssaal weinend zusammengebrochen und das Gericht fiel darauf in üblicher „kultursensibler Dhimmitude“ herein.

Die Augsburger Puppenkiste – dreiste Dreißigjährige kam ins „Kinderheim“
Hanebüchen! Jahrelang soll die 32-jährige Äthiopierin in Schwaben als angebliche Jugendliche in einem Kinderheim gelebt haben. Nun sollte ihr wegen Betrugs in Höhe von 145.000 Euro der Prozess gemacht werden. Doch es kam anders.
Nachdem die im siebten Monat schwangere Frau kurz vor dem Gerichtssaal weinend zusammengebrochen war, setzte das Amtsgericht Augsburg das Verfahren für die nächsten Monate aus. Es sei „der Angeklagten nicht zumutbar“, erklärte Richter Dominik Wagner in humanitärer Sub-Mission. Zuvor hatte er noch salomonisch* versucht, hinter verschlossenen Türen mit dem Black-Magic-Jungbrunnen-Goldstück, ihren steuerfinanzierten Migrations-Anwälten und der Staatsanwaltschaft eine Einigung über ein Strafmaß zu erzielen. Dabei stand selbstredend eine gelinde Bewährungsstrafe für die „mutmaßliche Betrügerin“ im Raum – es ging ja lediglich um 145.000 € ergaunerte Steuergeld-Leistungen. Doch das bunte Strafmaß-Basar-Geschachere scheiterte.
„Schwangere Äthiopierin bricht zusammen“ – so wie der Rechtsstaat
„Schwangere Äthiopierin bricht zusammen“ berichtete die Augsburger Allgemeine – so wie der Rechtsstaat an seiner migrationsseligen Zweiklassen-Justiz. Laut Anklage war die heute 32 Jahre alte Frau Ende 2012 mit „einem Visum“ (?) nach Deutschland eingereist. Dann soll sie sich elf Jahre jünger gemacht haben. Das ist bei Frauen an und für sich keine Straftat, sondern oft „verkehrsmäßige Übung“.
Allerdings hatte sich die schwarze Perle mit falschen Personalien als „unbegleitete Jugendliche (MUFL) auf der Flucht“ ausgegeben. Ein jedweder Altertest erfolgte grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht durch die bayerischen Behörden – dieser hätte zu 95 Prozent Klarheit über den Altersbetrug verschafft. Die Mitdreißigerin wurde in Folge dessen von der Stadt München in Nördlingen, Nordschwaben, „in einem Kinderheim“ untergebracht.
Durch die teure Heimunterbringung des „15-Jährigen Kindes“ und die spätere sogenannte Volljährigenhilfe entstanden den deutschen Steuerpflichtigen jahrelang immense Kosten. Tatsächlich hätte die Frau laut Staatsanwaltschaft in dieser Zeit nur Anspruch auf wesentlich geringere Sozialleistungen für Erwachsene gehabt. Die Afrikanerin wurde letztlich wegen „einfachen Betrugs“ in Bereicherungsabsicht von 145.000 € nach § 263 StGB angeklagt.
Äthiopier – Anwalts Lieblinge
Ihre steuerfinanzierte Advokaten aus der Pro-Asylindustrie, Maja von Oettingen und Jörg Seubert, ließen offen, ob es in einem späteren Verfahren sogar eine Aussage der Frau geben würde. „Das ist eine extrem hohe Zahl“, erklärte auch Thomas Oberhäuser, Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein, zu der aufgerufenen Schadenssumme. Der Sozialbetrugs-Experte geht allerdings davon aus, „dass es sehr wenige Gerichtsfälle dieser Art gibt“. Wenn er sich da einmal nicht täuscht: Die Zahl der Sozialbetrugs-Migranten geht faktisch in die Hunderttausende – denn jeder zweite Asylsuchende „schummelt“ nach neuesten Zahlen bei der Altersangabe, oder wird von der Pro-Asyl-Industrie dazu exakt angeleitet.
Die Augsburger Allgemeine berichtet mitleidsvoll-submissiv über die Steuermittelbetrügerin:
„Die junge Frau sitzt geknickt neben ihrem Dolmetscher, links und rechts von den beiden haben die Verteidiger Maja von Oettingen und Jörg Seubert Platz genommen. Als Richter Dominik Wagner die ersten Worte in Richtung der Angeklagten spricht, kommen der Frau bereits die Tränen. Sie sitzt wegen Sozialbetrugs auf der Anklagebank des Augsburger Amtsgerichts. Die Summe erscheint immens hoch.
Der aus Äthiopien stammenden Frau wird vorgeworfen, der Stadt München und dem Landratsamt Donau-Ries unter Angabe falscher Daten einen Schaden von insgesamt gut 145.000 Euro zugefügt zu haben. Aufgrund ihrer Schwangerschaft und ihres psychischen Zustandes sei es der Frau nicht zumutbar, die Verhandlung fortzuführen, entschied der Richter“.
Das Schlar-affen-Land
Im November 2012 kam die in Addis Abeba geborene Negativ-Bereicherin der deutschen Sozialsysteme auf legalem Weg ins „Schlar-affen-land Deutscheland“ und fühlte sich darin wohl. Ihr Aufenthaltsvisum war zunächst bis Januar 2013 befristet. Im Dezember dann tauchte die Frau plötzlich unter, meldete sich später mit falschem Namen bei den Behörden und gab an, im März 1997 geboren zu sein. Sie wäre zum Zeitpunkt der Meldung also noch nicht einmal 16 Jahre alt gewesen. Durch Unterstützung aus dem Jugendhilfeverbund bekam sie Heimerziehung und Aufwendungen in Höhe von über 50.000 Euro, anstatt der rund 6.000 Euro, die ihr bei Angabe des wahren Alters zugestanden hätten. Diesen Schaden haben die Münchener Gewerbesteuerzahlenden jetzt zu tragen.
Noch schwerwiegender ist die Summe, die der Landkreis Donau-Ries für die vermeintlich Minderjährige aufbrachte. Bis zur Volljährigkeit waren es knapp 70.000 Euro, danach noch weitere 54.000. Zugestanden hätten ihr in diesem Zeitraum knapp 22.000 Euro. Warum sie sich elf Jahre jünger ausgegeben hatte, kam im Prozess nicht zur Sprache. „Ihre Mandantin hatte es sich dann anders überlegt“, sagte Asylanwältin Freifau von (S)Oettingen – allerdings nicht das Spatzl vom Monaco-Franze, sondern eher von Günter Burkhardt!
Labile Schwangerschafts-Psychose
Nachdem das Gespräch zwischen allen Parteien gescheitert war, zog sich die hochschwangere Angeklagte mit „ihren“ beiden steuergeld-bezahlten „Verteidigern“ und ihrem steuergeld-bezahlten Dolmetscher zu einer erneuten Beratung zurück. Als diese beendet schien, brach die Frau plötzlich auf dem Flur des Augsburger Justizzentrums unter Tränen zusammen und brauchte einige Zeit, um wieder zur Ruhe zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Augsburger Richter Dominik Wagner aber bereits entschieden, den Prozess erst einmal für unbestimmte Zeit auszusetzen. Einerseits aufgrund ihrer Schwangerschaft, andererseits „aufgrund ihrer labilen Psyche“.
Prozess für unbestimmte Zeit ausgesetzt
„Das kann und will ich Ihnen nicht zumuten“, sagte der Richter zu der äthiopisch-stämmigen Angeklagten im Namen des Volkes. Wie Asyl-Advokat Seubert erklärte, nehme seine Mandantin regelmäßig steuerfinanzierte Psychopharmaka, während der Schwangerschaft könne sie diese Medikamente aber nicht einnehmen.
Wann der Prozess gegen sie nun fortgesetzt wird, ist noch offen. „Ein halbes Jahr wird es mindestens dauern“, mutmaßte Richter Wagner. Die Augsburger Allgemeine in Umsiedlungs-dadaistischer Prosa:
„Kurz huschte der Angeklagten ein zartes Lächeln über die Lippen. Sie schien erleichtert zu sein“.
Black Magic Women
* „Salomonisch“: Die äthiopische Königin von Saba ist eine biblische Gestalt, die 1.000 vor Christus eine Reise zum Hof König Salomos unternommen hatte. Die Königin trug den Namen Mâkedâ und soll Salomon in ihren Bann gezogen haben. Dabei zeugte sie mit ihm Menelik, den Stammvater aller äthiopischen Könige. Weiter heißt es, Menelik sei später selbst nach Jerusalem gereist und habe von dort die Bundeslade mit den beiden Tafeln der Zehn Gebote, einem Vorläufer des obsoleten Deutschen Strafgesetzbuches, nach Äthiopien entführt. Die Dynastie der „Salomoniden“, die von 1270 bis 1975 über Äthiopien herrschte, führte sich auf diese Verbindung zwischen Makeda und Salomon zurück. Der letzte Kaiser AbessiniensHaile Selassie, bezeichnete sich als 225. Nachfolger des Sohnes der Königin von Saba.
Außer im Alten Testament erscheint die anmutige Äthiopierin natürlich auch im Koran und in praktisch allen äthiopischen Legenden – die bis heute auch in Augsburger Gerichtssälen großen Anklang finden. Augsburger Puppenkiste halt.
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