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Kassel: Libyscher Fake-Arzt narrt Krankenhäuser


Man glaubt es kaum, aber Deutschland ist offensichtlich inzwischen soweit auf „welcome“ gepolt, dass Betrüger aus fernen Ländern hierzulande wenig Schwierigkeiten haben, sich als Ärzte auszugeben und sogar von Krankenhäusern akzeptiert werden. Zwar hat der 121. Ärztetag jüngst Alarm geschlagen und konkrete Vermeidens-Vorschläge unterbreitet, aber bis Politik und Behörden reagieren, kann es dauern.
Bezeichnend ist der aktuelle Fall eines 37-jährigen Libyers, der sich seit acht Jahren erfolgreich als ärztlicher Hochstapler in Deutschland durchschlägt. Er hatte zuletzt 75.000 Euro auf dem Konto, bezog mit seiner Frau (in Deutschland ausgebildete Fachärztin, 2.500 Euro libysches Stipendium monatlich) und drei Kindern trotzdem Hartz IV und war in verschiedenen Kliniken in Hildesheim, Kassel, Gera und in Nordrhein-Westfalen angestellt. Das Amtsgericht Kassel legte ihm jetzt endlich das Handwerk (allein für die Verlesung der Anklagepunkte benötigte die Staatsanwaltschaft 40 Minuten) und verurteilte ihn zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Weil keine Fluchtgefahr besteht, wurde der Haftbefehl zunächst ausgesetzt.
Für den Libyer genügte 2010 ein Dokument der „großen sozialistischen Volkskammer des libysch-arabischen Volksbüros“, um bei den deutschen Zulassungsstellen Eindruck zu schinden. Er bekam damit den Zugang zum Medizinstudium und eine Anstellung als Gastarzt im Klinikum Kassel, obwohl er gar kein fertiger Arzt war, sondern im Gaddafi-Staat ein Medizinstudium begonnen, aber nicht abgeschlossen hatte.
Freilich fiel die fehlende Fachkenntnis auf und er wurde entlassen. Mit gefälschten Zeugnissen bewarb er sich als Assistenzarzt in Hildesheim. Ob der Betrüger tatsächlich an Hildesheimer Krankenhäusern behandelt hat, ist nicht sicher. Mit „Mein Name ist Hase“ laufen in solchen Fällen peinliche Nachfragen meistens ins Leere.
Da ist es allerhöchste Eisenbahn, wenn der 121. Ärztetag jüngst ein einheitliches Prüfverfahren für ausländische Ärzte aus Drittstaaten fordert, wie das Ärzteblatt berichtet. Eine Berufserlaubnis dürfe erst erteilt werden, wenn die berufliche Qualifikation feststehe und die ausländischen Ärzte zudem über gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation auf dem Niveau C1 verfügten und diese auch nachgewiesen hätten. Nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen ist C1 das zweithöchste von insgesamt sechs Sprachniveaus. Wer über dieses Sprachniveau verfügt, muss sich „klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten“ äußern können, wie es in den entsprechenden Vorgaben heißt.
Tilman Kaethner, niedergelassener Arzt aus Niedersachsen, hatte berichtet, dass manche seiner Patienten nicht mehr in die nächstgelegene Klinik überwiesen werden wollten, weil sie den Arzt, der sie dort behandelt hatte, nicht verstanden hätten. Sprachliche und medizinische Kenntnisse von den Ärzten zu fordern, die in Deutschland arbeiten, habe nichts mit Diskriminierung und Ausgrenzung zu tun, betonte er.
Zuvor hatten die Delegierten lange über dieses Thema diskutiert. Dabei bestand Einigkeit, dass Ärzte aus Drittstaaten in Deutschland willkommen seien und dass sie auch gebraucht würden, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Einigkeit bestand aber auch darin, dass sowohl die sprachlichen als auch die medizinischen Kenntnisse dieser Ärzte gewährleistet sein müssten. Karsten Thiemann von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern verwies darauf, dass es in deutschen Krankenhäusern heute teilweise Visiten gebe, die nicht auf Deutsch gehalten würden. Der Patient habe aber ein Recht darauf, seine Ärzte zu verstehen.
Zudem forderte der Ärztetag die Bundesländer dazu auf, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) als zentrale Antragsstelle auszubauen, dass sie alle Anträge auf Anerkennung ärztlicher Grundausbildung nach einheitlichem Verfahren vollständig bearbeiten und fristgerecht bescheiden könne. Insbesondere solle sie dabei die Echtheit der eingereichten Unterlagen prüfen. Heute prüfen Sachbearbeiter in den Approbationsbehörden der Bundesländer im Rahmen von Gleichwertigkeitsprüfungen nach Aktenlage, ob die im Ausland erworbenen Abschlüsse den deutschen gleichzusetzen sind. 54 solcher Stellen gebe es aktuell in Deutschland, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery.


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