Mädchen vor dem 14. Lebensjahr mit dem Kopftuch in die Schule zu schicken hat nichts mit Religionsfreiheit oder dem Recht der Eltern auf Erziehung zu tun, sondern ist ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde und gegen das Diskriminierungsverbot. Streng religiöse Muslime und ihre Interessenverbände missbrauchen die in Deutschland durch die Verfassung garantierte Freiheit der Religionsausübung hingegen, um das islamische Geschlechtermodell der unterschiedlichen Behandlung von Männern und Frauen durchzusetzen… (Necla Kelek in einem Beitrag zur Islamkonferenz!)
270 Millionen – andere Schätzungen gehen von 300 Millionen – “Ungläubige” wurden bislang in den 1400 Jahren der Terrorherrschaft der selbsternannten “Friedensreligion” im Namen Allahs ermordet. Das letzte, was viele dieser Opfer hörten, bevor man ihnen den Kopf abschlug oder, wie es für Nichtmoslems vorbehalten ist, langsam vom Hals Richtung Nacken abschnitt -eine besonders grausame, menschenunwürdige und das Leiden verlängernde Tötungsform (wird bis heute in Syrien und im Irak etwa angewandt) wobei die Dschihadisten das Abschneiden immer wieder unterbrechen, um sich am Röcheln und Todeskampf ihrer Opfer zu ergötzen) – das letzte also, was die meisten Opfer hörten waren hysterische “Allahu-akhbar”-Rufe aus den Kehlen ihrer Mörder. Niemand soll sagen, diese Grausamkeiten hätten nichts mit dem Islam zu tun. Sie sind im Gegenteil eine religiöse Pflicht jedes Dschihadisten. Denn Allah befiehlt an 216 Stellen des Koran , dass “Ungläubige getötet werden müssten. Und Mohammed befiehlt dies a...
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