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Beleidigung christlicher Bekenntnisse straffrei


Die Beleidigung christlicher Bekenntnisse wird in Deutschland bisher nicht geahndet. Daran änderten auch die Strafanzeigen gegen den “Karikaturisten” Roland Regge Schulz nichts. Regge-Schulz hatte unter seinem Künstlernamen Mairo Lars auf der letzjährigen Caricatura in Kassel eine Karikatur über Jesus erstellte, in der er Gott zu Jesus sprechen lässt “Ey… Du… Ich habe deine Mutter gefickt”. Darauf bekam der Künstler zahlreiche Strafanzeigen, darunter auch von dem Islamkritiker Ralph Mayer. Mayer bekam nun von der Staatsanwaltschaft Kassel einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens zugeschickt. Darin heißt es unter anderem:

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen wäre die Schuld des Täters als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse, dass die Strafverfolgung gebietet liegt nicht vor.
Zwar könnte trotz geringer Schuld der Beschuldigten weiter ein öffentliches Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung anzunehmen sein, wei – wie sich aus dem relativ breit gestreuten Kreis der Anzeigenerstatter entnehmen lässt – die Sache in der Öffentlichkeit relativ großes Aufsehen erregt hat. Andererseits müssen nicht unbedingt mit Mitteln des Strafprozesses die Grenzen des guten Geschmacks aufgezeigt werden, um für die Zukunft Straftaten vergleichbarer Art zu verhindern. Dies würde anhand eines Falles wie des aorliegenden angesichts der Ungenauigkeit einer Grenzziehung kaum gelingen.


Diese Ausführung der Staatsanwaltschaft ist sehr interessant. Sie wollte mit der Einstellung des Verfahren verhindern, dass es zu einem Präzedenzfall kommt, was genau Religionskritik darf. Eine solche Beurteilung dürfte sicher einigen Islamkritikern entgegen kommen, die derzeit für ihre Aussagen vor Gericht stehen. Allerdings lässt sich die Staatsanwaltschaft auch einige Hintertüren offen, denn wann ein öffentliches Interesse der Strafverfolgung gegeben ist, könnte dann der (moslemische?) Mob auf der Straße entscheiden.

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