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Von wegen „politisch verfolgt“: Immer mehr so genannte Flüchtlinge machen Urlaub auf Kosten des deutschen Steuerzahlers in der Heimat

In der Heimat macht der Urlaub am meisten Spaß
Das gilt natürlich auch für "Flüchtlinge" 
Volks-Verasche pur. Wenn "politische Asylanten" Urlaub in ihren Heimatländern machen, in denen sie angeblich politisch verfolgt werden, dann handelt es sich nicht länger um politische Asylanten.  Dann sind es Wirtschaftsimmigranten.
Und wenn eine Bundesbehörde wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF) um diese Urlaube weiß und diese sogar unterstützt, dann ist diese Behörde verbrecherisch. Weil es deutsche Gesetze beugt. Und uns Deutsche - zusammen mit der deutschen Stalinpresse, dessen heimlicher Vorsitzender der ZDF-Chefideologe Claus Kleber ist  - über die wahren Hintergründe der allermeisten als "politisch verfolgt" dargestellten Wirtschaftsimmigranten systematisch und teuflisch belügt.
Nach Art18 GG müssten so gut wie alle deutschen Medien verboten werden
Art 18 GG sieht für jene Medien, die ihre Macht dahingehend missbrauchen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gefährden oder abzuschaffen, den Verlust ihres Rechts auf Meinungsfreiheit vor. Wäre Deutschland noch ein Rechtsstaat, dann würden über Nacht 99 Prozent der deutschen Medien ihren Dienst einstellen müssen.
Sollte das deutsche Militär sein Volk doch noch vor seiner geplanten Zerstörung bewahren, wird genau diese geschehen.

Jouwatch, 15. Juni 2017
Immer mehr so genannte Flüchtlinge machen Urlaub in der Heimat – und der Steuerzahler löhnt auch das!
Was haben sie uns nicht alles erzählt, um hier Asyl zu beantragen. Sie seien von Folter und Verfolgung bedroht worden, mussten vor dem Krieg flüchten und so weiter und so fort. Merkwürdig nur, dass es immer mehr so genannte Flüchtlinge im Urlaub in diese Schreckensgebiete zurückzieht. Masochismus?
Der „Welt“ vermeldet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inzwischen öfter von Reisen von Flüchtlingen in deren Herkunftsländer erfährt.

 Genaues weiß man natürlich nicht, weil auch dieses „Phänomen“ nicht statistisch erfasst wird. Und eine schöne Urlaubsreise in die Heimat führt natürlich auch nicht dazu, dass der Schutzstatus aberkannt wird.
Das Naumburger Tageblatt schreibt: „Aufgrund von EU-Regeln erlischt der Schutz für anerkannte Flüchtlinge in Deutschland auch nicht automatisch, wenn sie freiwillig in das Land reisen, aus dem sie aus Furcht vor Verfolgung geflohen sind.“
Und natürlich muss der deutsche Steuerzahler auch für die Zeit im Urlaubsort aufkommen:
„Im vergangenen Herbst waren den Berliner Arbeitsagenturen Fälle bekanntgeworden, in denen anerkannte Asylberechtigte besuchsweise in ihr Herkunftsland zurückgekehrt waren. Die Arbeitsagenturen sind beteiligt, weil Asylberechtigte dort Hartz-IV-Leistungen beziehen. Sie müssen einen Urlaub melden, den Urlaubsort jedoch nicht angeben.“,  so das NBT.




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