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Saudischer Imam: Erobert Kirchen und Synagogen!

Saudi Arabien – Scheich Abdullah al-Manea, ein saudischer Islam-Theologe gab jetzt eine Fatwa heraus, die Muslimen das Beten in christlichen Kirchen und jüdischen Synagogen gestattet. Eine Fatwa gilt im islamischen Recht ähnlich einem wegweisendem Gerichtsurteil und soll Klarheit schaffen, was erlaubt und was verboten ist.
Bisher gingen Muslime davon aus, dass es gänzlich verboten sei, in Kirchen, Synagogen oder anderen Gotteshäusern von Nicht-Muslimen zu beten. Der saudische Islam-Theologe al-Manea erklärte zudem, dass auch Nicht-Muslime in Moscheen beten dürfen sollten. Er warb damit für Toleranz seitens des Islams. Wer jetzt jedoch denkt, das wäre ein Zeichen, dass der Islam bereit ist, sich zu ändern und moderater zu werden, der irrt sich gewaltig.
Der christliche Bevölkerungsanteil in Saudi-Arabien liegt derzeit bei vier Prozent, was etwa 1,5 Millionen Christen in Saudi-Arabien, darunter etwa 800.000 Katholiken, entspricht. Besonders viele Christen findet man in der Gruppe der Filipinos, die im saudischen Königreich als Gastarbeiter ohne nennenswerte Rechte tätig sind. Die Mehrheit der Christen in Riad und am Golf sind Asiaten oder Kopten. Am Roten Meer leben zudem äthiopische oder eritreeische Christen, aber nicht mehr viele.
Die Fatwa mag im ersten Moment erfreulich für Christen klingen, jedoch bezieht sie sich bei genauerem Betrachten wohl eher auf Muslime, denen die Fatwa erlaubt, andere Gotteshäuser für sich zu nutzen, weniger umgekehrt. Man darf hierbei nicht vergessen, dass noch im März 2012 der Großmufti von Saudi Arabien in einem Gutachten die Zerstörung aller Kirchen auf der arabischen Halbinsel anordnete.
Kirchen, Synagogen oder andere nicht-islamische Gebetshäuser gibt es in Saudi-Arabien nicht
Die Einfuhr, der Besitz oder Nachdruck nicht islamisch-sunnitischer, religiöser Materialien, wie zum Beispiel Bibeln ist in Saudi Arabien streng verboten. Es ist zudem verboten, einen christlichen Gottesdienst zu feiern, Sakramente zu empfangen, oder christliche Symbole (zum Beispiel ein Kreuz, eine Bibel, einen Rosenkranz oder ähnliches) mit sich zu führen. Kirchen, Synagogen oder andere nicht-islamische Gebetshäuser gibt es nicht und ihre Errichtung ist verboten. Nach der Interpretation des Islams darf sich auf dem Land, auf dem die beiden heiligen Stätten stehen, kein nicht-islamisches Gotteshaus befinden. Wer vom Islam zu einer anderen Religion wechselt, dem droht die Todesstrafe.
Bei der Bestrafung von Christen wegen Verstößen gegen diese Gesetze kann das Strafmaß je nach Nationalität unterschiedlich ausfallen. Staatsangehörige westlicher Verbündeter, zum Beispiel USA, Frankreich, Deutschland oder Österreich, werden meist diskret des Landes verwiesen, während Christen aus anderen Ländern wie etwa den Philippinen, oder Kenia inhaftiert und manchmal auch hingerichtet werden. In dem Weltverfolgungsindex für Christen wurde Saudi-Arabien mehrere Jahre unter den zehn Ländern geführt, in denen Christen aufgrund ihres Glaubens am stärksten verfolgt werden. Inzwischen nehmen die Saudis Platz 14 ein, was aber nicht bedeutet, dass sich dort die Lage verbessert hat, vielmehr hat sich die Lage der Christen in anderen Ländern, etwa Ägypten oder Eritrea, deutlich verschlechtert.
Die Fatwa bezieht sich daher wohl kaum auf die Christen in Saudi Arabien, sondern richtet sich vielmehr an die im Ausland lebenden Muslime, nicht-muslimische Kirchen zu nutzen.
Es ist im Islam Fakt, dass keine Bilder von Gott oder Kreuze aufgehängt werden dürfen, da die Darstellung des „Propheten“ im Islam verboten ist, genau wie das Tragen, oder Betrachten eines Kreuzes. Es gibt in Bezug auf christliche Kreuze nur eine Ausnahme, die das Tragen basierend auf einer Lüge erlaubt. Wenn zum Beispiel ein Muslim aus dem Mittleren Osten nach Europa reist, darf ein Kreuz sichtbar um den Hals getragen werden, um lästigen Fragen zu entgehen. Das Kreuz dient dann als Tarnung, um dem Muslim den Weg nach Europa zu vereinfachen. Man geht hierbei davon aus, dass einem Christen bei der Einreise nach Europa weniger Fragen gestellt werden als einem Anhänger des Korans.
Die jetzt verkündete Anordnung richtet sich an alle Muslime weltweit und kann als klarer Aufruf betrachtet werden, dass Muslime in christlichen Kirchen, jüdischen Synagogen oder anderen nicht-muslimischen Gotteshäusern beten sollen.


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