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Was geht uns die Scharia an?

   Die Achse des Guten - 21 August 2017 

Nach dem Terroranschlag von Barcelona hören wir es auf allen Kanälen. Die Kanzlerin spricht es aus, aber auch die Tatzeugen vor Ort sagen es in die Mikrophone: Sie dürfen und sie werden uns nicht besiegen! Wir leben unser Leben weiter wie bisher! No pasaran! Und: Wir haben keine Angst! Das klingt wie Trotz in der Trauer, ein Schlachtruf, aus dem Schluchzen herausgepresst. Er soll uns Mut machen. Doch jeder weiß: die Anschläge und Einstiche kommen näher, können aus heiterem Himmel jeden treffen. Und beim nächsten Mal hören wir wieder die gleichen Beruhigungs- und Trotzformeln, ergänzt mit Zahlen der Statistiker. 814 mal größer ist die Wahrscheinlichkeit, bei einem Verkehrsunfall sein Leben zu verlieren, und 2045 mal größer, bei einem Unfall im eigenen Haushalt zu sterben als bei einem Terrorangriff. Trotzdem meiden immer mehr Menschen größere Veranstaltungen, seien es Volksfeste, Konzerte oder Ausstellungen. Das Unbehagen wächst. 
Da kann nicht einmal das militärische Ende des IS in Syrien und im Irak Hoffnung geben. Denn "Islamischer Staat" ist, wer sich dazu zählt, also im Prinzip jeder strenggläubige Muslim. Der "IS" braucht schon längst keine Grenze, kein Staatsvolk und keine Staatsgewalt mehr, wie die Drei-Elemente-Lehre des Staatsrechtlers Georg Jellinek es im 19. Jahrhundert noch vorsah. Jeder Muslim, der den Islam so auslegt und den Koran so liest, wie es der "IS" tut, kann als Einzelner oder mit einigen Gesinnungsbrüdern zur Terrortat schreiten, ein Messer ergreifen, einen Klein-LKW in eine Menschenmenge steuern, eine Bombe zünden. Der Islam ist alles, du bist nichts, so tickt es im Extremisten. Daran, so heißt es neuerdings, hätten wir uns zu gewöhnen; das sei sogar "unverzichtbar", so Christiane Peitz im "Tagesspiegel" am Tag nach dem Attentat von Barcelona.
Mag sein. Dann aber, so der Kommentator "woerlitzer" auf der Webseite des Peitz-Artikels, sollte diese Einstellung nicht nur gegenüber islamistischem Terror gelten. "Wir müssen uns", schreibt er sarkastisch, "daran gewöhnen, dass Asylbewerberheime angezündet werden. Wehe dem, der das schriebe. Völlig zu Recht würde er ausgegrenzt. Aber den Islamgläubigen sozusagen das Recht auf Terror zuzubilligen (nichts anderes tut die Autorin), das ist in Ordnung."
"Woerlitzer" bringt es auf den Punkt. Aber er erkennt nicht, dass es nicht im Belieben der Verantwortlichen und ihrer medialen ZuarbeiterInnen liegt, den Islamterror zur Gewöhnung freizugeben, den Terror gegen Asylbewerberheime jedoch nicht. Der Schutz der Heime, aber auch von Flüchtlingen und kopftuchtragenden Musliminnen in unseren Straßen, kann mit Polizei, strengen Gesetzen, vielfältigen technische Vorkehrungen und vor allem durch einen gesellschaftlich humanitären Grundkonsens so erhöht werden, dass es die rechtsradikalen Angreifer abschreckt. Das geschieht, und die Wirkungen bleiben nicht aus. Wenn die Anstrengungen dabei nicht nachlassen und die Ideologen eines prinzipiell zur Tätlichkeit neigenden Rassenhasses gesellschaftlich und politisch isoliert werden, dann lässt sich dafür sorgen, dass zumindest die Angriffsrisiken gegenüber Asylbewerbern oder "Fremden" im Allgemeinen begrenzt bleiben.
Die Weltanschauungssoldaten des Islam lassen sich nicht abschrecken
Die Weltanschauungssoldaten des Islam dagegen lassen sich durch noch so viele technische oder politische Gegenmaßnahmen nicht abschrecken. Die Befehle des Islam, die "Ungläubigen" dort zu schlagen, wo die Muslime sie antreffen ("Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt"; Sure 47:4-5. Oder auch: "Und wenn die verbotenen Monate verfloßen sind, dann tötet die Götzendiener, wo ihr sie trefft, und ergreift sie, und belagert sie, und lauert ihnen auf in jedem Hinterhalt"; Sure 9:5), sind, nach dem Verständnis der Terroristen, so zwingend wie die Vorstellung davon reizvoll ist, dass Allah ihnen überreiche Belohnung für ihre Taten versprochen hat – Taten, die sie für ihre ebenfalls "unverzichtbare" Aufgabe halten.
Hier stehen sich zwei nicht zu vereinbarende, ja unversöhnliche Herrschafts- und Menschenbilder gegenüber. Das islamistische ist dabei mit einem tödlichen Vernichtungswillen ausgestattet, dem eine freiheitliche, aufgeklärte, rationalistisch argumentierende und humanistisch orientierte Gesellschaftsordnung nichts Gleichwertiges entgegensetzen kann. Sie will es auch nicht, weil sie sich ihren Feinden nicht ähnlich machen darf, ohne sich zu verraten. Das ist ihr Dilemma. Diese Zwickmühle hatten sich schon die Nazis zunutze gemacht; Millionen von Toten, der Zweite Weltkrieg und der Holocaust waren die Folgen. Mit dem Begriff der "wehrhaften Demokratie" sollte Ähnliches in Deutschland nie mehr geschehen können. 
Wie sollen wir mit diesem Begriff unsere islamistischen Todfeinde bekämpfen und zugleich als freiheitliche Demokratie weiterleben? Geht das überhaupt? Solange wir uns unsere Freiheit ungeschmälert erhalten wollen, werden wir kaum mehr tun können als ein bißchen Sicherheit zu simulieren: Hier ein paar Poller mehr aufstellen, dort bewaffnete Patrouillen durch Bahnhöfe und Flughafenhallen schicken, überall Einlasskontrollen vornehmen. Das soll beruhigen. Doch es wirkt nicht bei jedem und wenn, dann nur temporär, wie eine Kopfschmerztablette gegen einen Gehirntumor. Jeder weiß oder ahnt zumindest: So kommt Sicherheit am Ende nicht. Vielleicht hätte der Stadtrat von Barcelona tatsächlich besser auf Poller als auf Polizeistreifen auf den Ramblas gesetzt. Hätte das den Anschlagswillen der Islamisten aber wirklich gebremst? Auch die Verzehnfachung der Sicherheitsmaßnahmen könnte keinen religiös fanatisierten Selbstmordattentäter an seinen Plänen hindern, mit deren Umsetzung er sich überreiche Belohnung im Paradies verspricht. 
2007 ergab eine Umfrage des angesehenen US-amerikanischen Meinungsforschungsinstituts "PEW Research Center", dass in vielen untersuchten europäischen Ländern, darunter Spanien, Frankreich und Deutschland, teilweise weit mehr als ein Viertel der jungen Muslime Selbstmordattentate befürworten – in Frankreich gar fast die Hälfte. Haben solche Zahlen je dazu geführt, dass sich die großen islamischen Verbände in Deutschland und Europa kontinuierlich mit dem erschreckend großen Salafismus-/Islamismusproblem in ihrer community befasst hätten? Haben sie intensiv mit den Sicherheitsbehörden im Land zusammengearbeitet und ihnen radikalisierte oder zum Radikalismus neigende Muslime und Musliminnen gemeldet? Haben sie den reformorientierten säkularen Kräften unter den Muslimen den Rücken gestärkt, die intensiv über die Anpassung der islamischen Lehren an die Bedingungen der freiheitlichen Demokratie im 21. Jahrhundert nachdenken und auf diese Weise dem gewaltbereiten Islamismus die Stirn bieten? Hier müssen wir jedesmal mit Nein antworten, von Ausnahmen abgesehen. Viel schlimmer aber: Staat und Politik haben bis heute dabei versagt, dies alles von der islamischen Verbandsorthodoxie zu fordern und notfalls über Sanktionen, bzw. den Entzug von Privilegien, von ihnen zu erzwingen. Stattdessen haben Politiker aller demokratischen Parteien damit begonnen, den konservativ-orthodoxen Verbänden mit "Staatsverträgen" eine gesellschaftliche Bestandsgarantie zu erteilen, die es ihnen erlaubt, mittelalterliche, den Salafismus und Islamismus inspirierende Koran-Auslegungsweisen weiterzupflegen, die sich am Ende für den Terrorismus instrumentalisieren lassen.
"Islamismus mit Islam bekämpfen"?
Heißt es sonst gern: "Keinen Fußbreit den Faschisten", kann der reaktionäre Islamismus ungehindert in Moscheen, aber auch in Schulen und im alltäglichen öffentlichen Leben in Deutschland und Europa gelehrt und praktiziert werden. Über ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit wird jahrelang mit der ausladenden Energie von mittelalterlichen Scholastikern diskutiert, die sich darüber streiten, wie viele Engel auf eine Nadelspitze passen. In der Zwischenzeit kann sich das Virus des Islamismus in der islamischen Gemeinschaft weiter ungehindert ausbreiten.
Es gibt mittlerweile in Deutschland eine Vielzahl von Musliminnen und Muslimen – ich nenne hier nur Seyran Ates, die Islamgelehrten Prof. Tibi, Khorchide und Ourghi, die SPD-Politikerin Lale Akgün, aber auch ursprünglich muslimische IslamkritikerInnen wie Necla Kelek und Hamed Abdel-Samad –, die sich aufgemacht haben, durch ihre Schriften und Aktivitäten Wege zu einem modernen, "aufgeklärten" Islamverständnis jenseits der Scharia zu bahnen. Sie tun dies durchaus in bewusster Gegnerschaft zu den orthodoxen Verbänden. Die Bedrohungen für Leib und Leben, denen die Reformmuslime ausgesetzt sind, lassen die Orthodoxen weitgehend kalt. In ihrem "Kulturkampf" gegen den schwammigen ideologisch-organisatorischen Moorgrund, aus dem die Dämpfe des Islamismus unentwegt und ungehindert entweichen, werden die Reformmuslime von der Mehrheitsgesellschaft, vor allem aber von Politikern, größtenteils allein gelassen.
Das kommt nicht von ungefähr. Die Verbandsorthodoxie hat es verstanden, sich in allerlei "Dialog"-Formaten gegenüber Kirchen, Politikern und "Zivilgesellschaft" unentbehrlich zu machen. "Islamismus mit Islam bekämpfen" lautete ihre leicht eingängige und schnell geglaubte Devise. Die Orthodoxie, ausgestattet mit viel Geld und theologischem Personal aus dem islamischen Ausland, erklärte sich bereit, dem Staat bei der Eindämmung des Fundamentalismus zu helfen. Dass hier die Böcke zu Gärtnern gemacht werden, wurde zu spät oder gar nicht erkannt. In sogenannten "Staatsverträgen" gewährten Bundesländer den Verbänden und Moscheen zahlreiche Privilegien wie etwa den Zugang zu staatlichen Schulen. Als Gegenleistung mussten die Verbände nicht mehr tun als zu erklären, die bestehenden Gesetze und die ihnen zugrundeliegende Rechtsordnung anzuerkennen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dennoch waren das oft nicht mehr als Lippenbekenntnisse, wie sich vielfach zeigte. 
Nachdem vor einem Jahrzehnt die Stadt Wiesbaden mit den lokalen Moscheeverbänden einen sogenannten "Integrationsvertrag" geschlossen hatte, unter anderem mit dem Ziel, durch vielerlei Entgegenkommen, etwa in der Kopftuchfrage an Schulen und im öffentlichen Dienst, die Gemeinden davon abzuhalten, islamistische Prediger nach Wiesbaden einzuladen, geschah genau dies, obwohl die Tinte unter dem Vertrag noch nicht trocken war. Anderes Beispiel: Während in Hessen die Landesregierung mit den Vertretern der DITIB um einen Staatsvertrag verhandelt, stellte die lokale DITIB der Kleinstadt Melsungen auf ihrer Website, zur besseren Übersichtlichkeit für die Gläubigen, eine Seite mit allen Koranversen ein, die sich explizit gegen Juden richten. Und in Hamburg hatte die Buchhandlung der Centrum-Moschee, die in den Staatsvertrag mit dem Land Hamburg eingebunden ist, zeitweilig Schriften fundamentalistischer bzw. dschihadistischer Islamgelehrter wie Qaradawi und Maududi im Angebot, die zum ideologischen Rüstzeug jedes "Sprenggläubigen" gehören. Zuletzt erregte, auch wieder in Hamburg, die Tatsache politisches Aufsehen, dass das in den "Staatsvertrag" eingebundene schiitische "Islamische Zentrum Hamburg" (IZH) trotz des Art. 2, der im Vertrag zum Frieden zwischen den Völkern und Religionen verpflichtet, noch jedes Jahr zu den antiisraelischen und antijüdischen "Al-Quds-Tagen" nach Berlin aufgerufen hat.
Die orthodox-islamischen Moscheen, Verbände und Vereine sind edukative Vorbereitungsräume, in denen sich, ob explizit gewollt oder nicht, der islamistische Terrorismus ideologisch zurüstet. Wer in einem Botanischen Institut Cannabis-Pflanzen gut erreichbar vorrätig hält, sollte sich nicht wundern, dass sie irgendwo in der Nähe schon bald in Rauch zum Himmel steigen. Darauf zu warten, dass die Verbände selbst das erkennen und konsequent umsteuern, wäre so, wie wenn man von einem Bordell erwarten würde, dass es sich in ein Zentrum für Frauenemanzipation oder, je nach Geschmack und Vorlieben, in ein katholisches Mädcheninternat verwandelt.
Unterwerfung unter die Rechtsordnung
Europaweit müssen Staat, Gesellschaft und Politik den Islam kulturkämpferisch-souverän und mit Selbstbewusstsein ab sofort konsequent und koordiniert (wozu hat man die "europäische Ebene"?) dazu nötigen, sich vom Ballast seiner "mittelalterlichen" Mitgift zu befreien. Dazu ist zuallererst durchgreifend der Säkulargedanke auf allen infrage kommenden Ebenen einzufordern und einzuhalten, auch wenn die Kirchen, die an dieser Stelle den Islamverbänden gern zur Seite stehen, dagegen opponieren. Sie treibt die Angst, dass sie "die nächsten" sein könnten, denen Privilegien genommen werden könnten. 
Kopftücher an den Schulen bei Lehrerinnen und Schülerinnen? Ab jetzt verboten, oder aber es wird für ihr Verbot umgehend legislativ gesorgt! Tierschutzgesetze bei der Herstellung von Fleischprodukten einhalten? Wird nunmehr kontrolliert und im Falle des Verstoßes unnachgiebig geahndet. Dass das geht und von islamischen Gemeinden auch hingenommen wird (man muss es nur wollen!), zeigt ein Beispiel aus der Schweiz: "In der Schweiz", so teilte vor Jahren der Schweizer Tierschutzverband STS mit, "haben Muslime mit dem Schächten inkl. Betäubung überhaupt kein Problem, sie sehen es als Unterwerfung unter die Rechtsordnung, in der sie leben. [... ] Muhammad Amin Weber, Präsident der Basler Muslim Kommission betonte, dass die Muslime in der Schweiz wie überall auf der Welt die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten befolgen müssen. Die BMK, Dachverband von 14 islamischen Glaubensgemeinschaften, verweist auf die Auslegungen des Islamischen Fiqh-Konzils vom Oktober 1987 in Mekka. Dieses Konzil kam zum Schluss, dass eine vorherige Betäubung durch Elektroschock halal- und islamkonform ist." 
Na also, geht doch! Und ebenso bei den Begräbnisvorschriften: Wenn es drauf ankommt und die staatliche oder kommunale Seite "säkular gefestigt" verhandelt, sind plötzlich Kompromisse möglich. So etwa beim Thema "islamische Bestattung – Sargpflicht ja/nein"?
Das islamische Portal http://www.islamicbulletin.com enthält eine Seite mit Formularen, die die letzten Dinge regeln helfen, unter anderem das Testament und individuelle Bestattungswünsche. Darin heißt es unter "Burial Arrangements":  "My body must be buried without casket or any other encasement that separates the shroud from the surrounding soil... In the event that the local laws require casket-encasement, I command that such encasement be of the simplest, most modest, and least expensive type possible, and I furthermore command that the encasement be left open during burial and filled with dirt unless prohibited by law." Der letzte Satz: "Es sei denn, es wird vom Gesetz verboten", ist entscheidend. Offenkundig kennt der schariaverpflichtete Islam noch Spielräume, die sich aus der viel erwähnten "Rücksichtnahme auf lokale Gesetze und Vorschriften" ergeben. 
Kein Grund zur Rücksicht auf die Scharia
Es besteht daher überhaupt kein Grund für Deutschland und die europäischen Länder, Rücksicht auf die Scharia zu nehmen. Vielmehr kann hier gefahrlos säkulare Standfestigkeit gezeigt werden. Wenn von seiten der Behörden gegenüber dem Islam deutlich die Achtung und Anwendung aller bestehenden Gesetze gefordert wird, sollte dem islamischerseits – gemessen an den eigenen Worten – auch entsprochen werden, es sei denn, die Verbände oder einzelne Moscheen wollten bewusst einen Konflikt inszenieren. Dann sollte sich das "Dialogisieren" allerdings gleich und abschließend erübrigen.
Die christlichen Kirchen wurden im 19. Jahrhundert zur Achtung und Unterordnung des Säkularprinzips (allgemein gesagt: das positive, von Menschen gemachte Gesetz steht über allen göttlichen Gesetzen) genötigt; zuletzt hat das II. Vatikanische Konzil für die katholische Kirche dieses Prinzip nachvollzogen. Dem Islam muss diese Unterordnung als expliziter Verzicht auf die nicht-rituellen Teile der Scharia in allen Gesprächen, Dialogformaten und Verträgen abverlangt werden. Jedes Ansinnen auf "Gleichstellung" mit den säkularisierten Kirchen ohne diese Vorbedingung hat Illusion zu bleiben. In Lehrbüchern, Predigten und in der gelebten Alltagspraxis der Moscheen muss dies seinen kontrollierbaren Niederschlag finden. 
Da der Islam, anders als z. B. die Katholische Kirche, kein zentrales Lehramt und stattdessen eine gelebte und gelehrte Vielfaltspraxis kennt, können die orthodoxen Verbände nicht einfach behaupten, sie seien "aus zwingenden religiösen Gründen" zu einer Glaubensverkündigung und -praxis gezwungen, bei der die Gesetze (inkl. des Sittengesetzes) der jeweiligen Mehrheitsgesellschaft manchmal keine Berücksichtigung finden können. Und wenn sie dies behaupten, dann kann man ihnen entgegenhalten, dass es genügend Beispiele für historische Epochen und für Länder gibt, in denen Vielfalt bis hin zur Quasi-Liberalität praktiziert wurde und wird. Der Staat wiederum muss sich klarmachen, dass die sogenannte Religionsfreiheit kein "Super-Grundrecht" ist, das alle anderen Rechte und Pflichten von Staat und Bürgern überstrahlt.

Die konsequente Verpflichtung zur säkularen Unter- und Einordnung des Islam in die Gesellschaft muss von den Verbänden und ihren Repräsentanten auf allen Ebenen gefordert und notfalls erzwungen werden. Noch vor 30 Jahren hat ein berühmter islamischer Prediger die Ansicht vertreten: "Der Islam ist dazu angetreten, jeden anderen Glauben ("Deen"), jede andere Lebensweise zu beherrschen. Er wird alle verdrängen..., sei es nun Judentum, Hinduismus, Buddhismus, Christentum, Kommunismus, jeden anderen -ismus – der Islam ist dazu bestimmt, sie alle zu beherrschen... alle wie ein Bulldozer platt zu machen" (Achmed Deedat, ca. 1985, auf Youtube oder in Einzelbildern).
Herrschaftsanspruch und Unberechenbarkeit
Dies ist keine "extremistische" Lehrmeinung, sondern realdominanter Mehrheitsislam. Dieser von Deedat geäußerten Vorstellung wird grundsätzlich in vielen realpolitisch machbaren Abstufungen und in allen nicht ausdrücklich säkularen oder "reformierten" Moscheen der Welt gehuldigt. Der Herrschaftsanspruch des Islam und das Gefühl vieler Muslime, zum "Endsieg" bestimmt zu sein, ist Teil der Unberechenbarkeit dieses Glaubens. Die islamischen Glaubensgemeinschaften müssen mit Sätzen wie denen Deedats konfrontiert und zum öffentlichen Abschwören solcher Inhalte aufgefordert werden. So lange sie dies nicht tun, besteht der Verdacht ihrer Verfassungsfeindlichkeit, und sie sollten entsprechend behandelt werden.
Angesichts bestehender Staatsverträge in einigen Bundesländern gibt es hierbei gewiss Umsetzungsschwierigkeiten. Was man in den Verhandlungen einst durchzusetzen versäumt hat, lässt sich nachträglich kaum noch, an den bestehenden Regelungen vorbei, in die Vertragserfüllungspraxis hineinschleusen. Wo immer möglich, gehören die Verträge nach ihrer Ablauffrist in die Überprüfung bzw. in die Neuverhandlung unter den oben genannten säkularen Leitprinzipien. Dass dabei die Auslandsabhängigkeit vieler Verbände, wie etwa der DITIB, thematisiert und blockiert werden muss, sollte kein Tabu sein, gerade angesichts der direkten Einflussnahme des türkischen Staates, aber auch Saudi-Arabiens und anderer islamischer Länder, auf viele in Deutschland wirkende Verbände und Moscheen. Ein "deutscher Islam" kann nicht aus dem Ausland dirigiert werden, ohne sich in den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit bzw. der Auslandsspionage zu begeben!
Das wären die ersten Schritte, den islamistisch-salafistischen Sumpf trockenzulegen, der sich in und um die legalen orthodoxen Strukturen herum gebildet hat und aus dem sich das Täterfeld, aber auch das Feld der Sympathisanten rekrutiert.
Der Islam als "Scharia-Islam" bildet auch in Europa, zumal im Zeichen der Zuwanderung aus strenggläubigen islamischen Ländern, die wichtigste und wirkmächtigste Antithese zu den Werten der Aufklärung, der Demokratie, den Menschenrechten und der säkularen Kultur dieses Landes. Der Co-Parteichef der Grünen, der Muslim Cem Özdemir, betont immer wieder wie vor 10 Jahren bei den sogenannten "Aschaffenburger Gesprächen": "Diese religiösen Quellen (Bibel, Koran) – keine davon steht über dem Grundgesetz! Alle diese Quellen müssen verfassungskompatibel ausgelegt werden!" Leider wird das fast nirgends konsequent überprüft und eingefordert.
Ungestört ist nicht unbeschränkt
Wenn der ZDF-Chefhistoriker Guido Knopp dem Chef des Zentralrats der Muslime die Frage während der erwähnten Gesprächsrunde in Aschaffenburg stellt: "Ist die Scharia mit dem Grundgesetz vereinbar, Herr Mazyek?", und Aiman Mazyek ihm leutselig antwortet: "Ja, selbstverständlich!", dann sollten wir, wenn Knopp das so, wie geschehen, durchgehen lässt, jetzt erwarten, dass jemand im Publikum aufsteht und den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof (gemäß Wikipedia/Scharia) zitiert, wonach die Scharia "inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien in der Demokratie" ist. Wir müssen den Funktionären offen widersprechen, wo immer wir sie treffen! Die Gläubigen selbst haben im Rahmen der demokratischen Gesetze und Vorschriften dieses Landes alle Möglichkeiten, sich zu ihrer Religion zu bekennen und sie, wie das Grundgesetz formuliert, "ungestört" zu praktizieren. Das ist keineswegs gleichbedeutend mit "unbeschränkt". Denn die Schranken sind durch die Rechtsordnung gegeben. 
Aber es gibt angesichts der islamischen Zuwanderung noch eine weitere Schranke, über die geredet werden muss, wenn dem islamistischen Terror der Nährboden entzogen werden soll.
Es war der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-W. Böckenförde, der vor einigen Jahren in einer Rezension des Buches von Lukas Wick "Islam und Verfassungsstaat" in der FAZ am 22.4.2009 die mahnenden und unbequemen Sätze schrieb:
"Der Staat [hat] dafür Sorge zu tragen, dass solange die [gegen den orthodoxen Islam wie oben dargelegten] Vorbehalte fortbestehen, die Angehörigen des Islams durch geeignete Maßnahmen im Bereich von Freizügigkeit und Migration – nicht zuletzt im Hinblick auf die Türkei – in ihrer Minderheitenposition verbleiben, ihnen mithin der Weg verlegt ist, über die Ausnutzung demokratischer politischer Möglichkeiten seine auf Offenheit angelegte Ordnung von innen her aufzurollen. Darin liegt nicht mehr als seine Selbstverteidigung, die der freiheitliche Verfassungsstaat sich schuldig ist."
Ein Eid auf das Grundgesetz?
Es leuchtet jedem ein, dass unter den heutigen Bedingungen einer großzügig gewährten Zuwanderung aus den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens nach Maßgabe dieses hochaktuellen zweiten "Böckenförde-Diktums" kein anderer Weg möglich ist als die islamische Zuwanderung mit allen gesetzlich gebotenen und erlaubten Mitteln einzuhegen, grundgesetzkonform zu kontrollieren und so schnell wie möglich zu beenden bzw. rückabzuwickeln, sofern dem nicht gewichtige andere Gründe entgegenstehen. Jeder Muslim und jede Muslimin muss, wenn sie als Flüchtlinge in Deutschland oder Europa temporär oder unbefristet leben, spätestens ein Jahr nach Ankunft im Lande und nach Ableistung eines entsprechenden obligatorischen, sanktionsbewehrten Staatsbürgerkurses einen Eid auf die Einhaltung des Grundgesetzes und der säkularen Grundordnung des Landes schwören, der von einem anerkannten islamischen Geistlichen unter Aufsicht des Staates abgenommen und dokumentiert wird. Islamische Geistliche müssen ihrerseits, ähnlich wie die Bischöfe in Bayern, einen Eid auf die Verfassung ablegen. Muslimgemeinden, die sich dem widersetzen, verlieren alle ihnen im Rahmen der "wohlwollend-fördernden" Haltung des Staates gegenüber den Religionsgemeinschaften gewährten Privilegien. 
Die Studie des Wissenschaftszentrums Berlin, das von Professor Ruud Koopmans geleitet wird, kam 2013 zu dem Ergebnis: "Religiöser Fundamentalismus unter Muslimen ist in Westeuropa kein Randphänomen. Zwei Drittel der befragten Muslime halten ... religiöse Gesetze für wichtiger als die Gesetze des Landes, in dem sie leben. Drei Viertel von ihnen finden, es gebe nur eine mögliche Auslegung des Korans." Und am 16. Juni 2016 meldete DIE WELT in einer Überschrift: " Islam-Gebote stehen über dem Gesetz, findet fast die Hälfte" [der türk. Migranten; PN].
In diesem Punkt trifft sich die Hälfte der türkischen Migranten offenbar mit den Fundamentalisten und Terroristen. Das macht es ihnen am Ende leicht, sich als Exekutoren eines wie immer empfundenen islamischen "volontée general" zu sehen und von dieser Annahme getragen ihre LKWs in Menschenmengen zu steuern, ihre Bomben in U-Bahnen zu zünden oder ihre Messer in Supermärkten zustoßen zu lassen. Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kommt! 


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