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Verwaltungsgerichtshof Mannheim akzeptiert Polygamie von Moslem

Deutsche Richter akzeptieren immer öfter das für unseren Rechtsstaat völlig inkompatible islamische Gesetz, die Scharia. Die obersten Verwaltungsrichter von Baden-Württemberg belassen einem Syrer den deutschen Pass, obwohl er den Behörden bei seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft seine zweite Ehe in Syrien vorsätzlich verschwiegen hatte.
Der syrische Kurde kam 1999 als 18-jähriger nach Deutschland, studierte und wurde 2008 als Bauingenieur angestellt. Im selben Jahr heiratete er eine Deutsche und beantragte kurz darauf die deutsche Staatsbürgerschaft, die er auch im Oktober 2010 erhielt. 

Doch bereits sieben Wochen nach seiner Hochzeit in Deutschland heiratete er in Syrien eine weitere Frau, die 2012 in Damaskus ein Kind von ihm zur Welt brachte. Seine deutsche Frau schwängerte er unterdessen 2010, 2013 und 2015, so dass er jetzt insgesamt vier Kinder hat. Tendenz natürlich steigend, schließlich gilt für gläubige Mohammedaner das Gebot des Geburten-Dschihads. 
Als der Syrien-„Deutsche“ die Vaterschaft für das Damaskus-Kind anerkannte, widerrief die Stadt Karlsruhe die Einbürgerung umgehend, da er in seinen Erklärungen die Zweitfrau verschwiegen hatte. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe bestätigte diese Maßnahme.
Der Rechtsstaat endete in diesem Fall aber bei den Richtern des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Sie hoben irrigerweise das Urteil auf, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet: 
In seinem Urteil lässt der VGH offen, ob der Kläger die Einbürgerung auf eine arglistige Täuschung gründete. Zwar sei im Antragsformular lediglich nach „früheren Ehen“ und nicht nach „weiteren Ehen“ gefragt worden. Dennoch lägen die Richter der Vorinstanz nicht falsch, wenn sie meinten, dass eine Zweitehe hier „erst recht“ hätte angegeben werden müssen. Gleichwohl teile der Senat nicht die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei.
Die Stadt Karlsruhe hatte in dem Verfahren geltend gemacht, dass die Mehrehe gegen die in Artikel?1 garantierte Menschenwürde verstoße – für die Richter eine „völlig singuläre Rechtsauffassung“. Sie verwiesen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg: Wer gegen das Verbot der Mehrehe verstoße, sei deshalb noch kein „Verfassungsfeind“, habe es da „plakativ, wie treffend“ geheißen.
Im vorliegenden Fall würdigte das ­Gericht auch die besonderen Umstände. Demnach gab der Kläger an, er habe die Frau, bei der es sich um seine Cousine handle, geheiratet, weil sein im Jahr 2006 gelebtes Verhältnis mit ihr aufgeflogen sei. Nur so habe er sie vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können. Sein muslimischer Glaube lasse eine Mehrehe für Männer zu. Umgekehrt könne er sich allerdings nicht vorstellen, einer von mehreren Ehemännern zu sein, räumte er ein.
Der einzige Hoffnungsschimmer in diesem islamverseuchten Fall ist, dass die Stadt Karlsruhe laut Stuttgarter Zeitung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte und der Verwaltungsgerichtshof die Revision beim Bundesverwaltungsgericht auch zuließ. Eine Sprecherin der Stadt hatte mitgeteilt, dass die Klärung dieser Rechtssache im Interesse der Allgemeinheit und Einheitlichkeit für grundsätzlich bedeutend angesehen werde.
Das kann man wohl sagen. Wenn das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung nicht kippt, ist die Scharia bereits integraler Bestandteil des deutschen Rechtsstaates. Beileibe kein Einzelfall: Schon im Jahr 2006 verweigerte eine Frankfurter Richterin einer in Hessen geborenen und aufgewachsenen marokkanisch-stämmigen Deutschen die schnelle Scheidung von einem Marokkaner, der sie brutal schlug, indem sie auf den Koran und das darin legitimierte Frauenschlagen verwies:
Die Richterin beruft sich auf den Koran und schreibt in ihrer Begründung: „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraf 1565 BGB“. Sie erinnert an die Heirat in Marokko und die Abstammung der Eheleute und erklärt: „Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat.“
Zusammen mit ihrer Anwältin stellt die Frau einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Diese verweist daraufhin in einem Schreiben nochmals auf den Koran, wo die Ehre des Mannes an die Keuschheit der Frau gebunden sei. Daraus würde sich ergeben, dass es für einen islamisch erzogenen Mann schon eine Ehrverletzung sein könne, wenn die Frau nach westlichen Kulturregeln lebt. Es bleibt dabei: Keine schnelle Scheidung.
Dem Rechtsstaat sei Dank wurde der Befangenheitsantrag gegen diese Scharia-Richterin angenommen und das Islam-Urteil gekippt. Aber es gibt immer wieder solche islamschützenden Urteile, wie auch im November 2016, als sieben uniformiert auftretende Scharia-Polizisten, unter ihnen der mittlerweile wegen IS-Unterstützung verurteilte Sven Lau, vom Wuppertaler Landgericht freigesprochen wurden:
Die Westen seien nicht als Uniform anzusehen. Warnwesten würden in der Dunkelheit von verschiedenen Gruppen getragen, etwa mit Gewerkschafts-Aufdruck, hatten die Verteidiger argumentiert. Eine Verurteilung wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Der Staatsanwalt hatte Geldstrafen beantragt. Ihnen sei es als Teil des salafistischen Systems darum gegangen, das Rechtssystem der Bundesrepublik abzuschaffen. (..)
Nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.


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