In Wien wurde vergangene Woche eine 15-Jährige von einer Bande ausländischer und einheimischer Teenager immer und immer wieder so brutal geschlagen, dass sie eine doppelte Kieferfraktur erlitt. Die Tat wurde mit einem Handy gefilmt. Beim Anführer der teils polizeibekannten Prügeler handelt es sich um Ahmed K., einen 16-jährigen „schutzsuchenden“ Tschetschenen. Die drei anderen Beteiligten waren Mädchen, darunter eine ebenfalls 16-Jährige aus Ecuador. Sogar als der Kiefer des Opfers schon deutlich blau verfärbt ist und Patricia Blut spuckt, schlagen die Brutalokids weiter auf sie ein, stets vom Rest des Mobs angetrieben. Bei min. 1.05 ist zu hören, wie eine der Schlägerinnen sagt: „Sie hat Kopftuch runtergezogen, demolier sie!
Täter und Opfer sollen sich gekannt haben. Dass die schüchterne Patricia der Moslemin das Kopftuch heruntergerissen haben soll, kann eine Bekannte sich nicht vorstellen, wie sie gegenüber heute.at sagt. Patricia ließ alles einfach über sich ergehen. Später sagte sie, sie hatte Angst, weil das Quartett ihr gedroht habe, darum wurde das Video auch veröffentlicht: „Ich habe gewusst, wenn ich zurückschlage, kassier‘ ich mehr. Deshalb hab ich einfach gewartet bis es vorbei ist“, so das tapfere Mädchen.
Seit das Video auf Facebook veröffentlicht wurde wird es aus verständlichen Gründen zum Teil auch heftig kommentiert. Der Wiener Staranwalt Dr. Alfred Boran nimmt den Fall zum Anlass das österreichische Rechtssystem, das in Unverhältnismäßigkeiten dem deutschen offenbar nicht nachsteht, heftig zu kritisieren. Die Täter müssten wohl kaum mit ernsthaften Strafen rechnen. Das Gericht wird keinesfalls eine Haftstrafe aussprechen und für Geldstrafen seien die Prügler zu jung, es wäre ohne Einkommen auch nichts zu holen. Deshalb werden diese Schläger-Kids „maximal einige Sozialarbeitsstunden“ ausfassen, erklärt der Jurist und fügt verärgert hinzu: „Wenn jemand falsch parkt und diese Verwaltungsstrafen nicht bezahlt, ist der Gesetzgeber strenger.“
Gleichzeitig warnt Polizeisprecher Thomas Keiblinger, sich mit Postings in den sozialen Netzwerken strafbar zu machen. „Hasspostings“ würden der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, so Keiblinger.
Tatsächlich ist es so, dass die Strafen für öffentliche schriftliche Entrüstung über diese ekelhafte Tat wesentlich härter ausfielen, als für den brutale Angriff selber. Bei einer Verurteilung wegen Verhetzung im Zusammenhang drohen dem jeweiligen Poster bis zu drei Jahre Haft.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen