In seltener Einmütigkeit hat der Landtag in Stuttgart sowohl mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Grünen und SPD als auch mit den Stimmen der oppositionellen CDU und FDP am Mittwoch das Bestattungsgesetz für Baden-Württemberg geändert. Konkret bedeutet das: Die rund 600.000 Muslime können sich jetzt im Leintuch statt im Sarg bestatten lassen.
Es sei richtig gewesen, das Gesetz der Wirklichkeit anzupassen, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD). Hocherfreut zeigte sich auch Integrationsministerin Bilkay Öney über die Unterwerfungsgeste der Dhimmis Gesetzesänderung: “Mit der Gesetzesänderung bringen wir das Bestattungsrecht noch besser mit den religiösen Bedürfnissen von Andersgläubigen in Einklang. Integration muss sich auf die Spanne des Lebens beziehen – von der Geburt bis zum Tod des Menschen”. Sie sei dankbar, dass nicht nur die Sargpflicht abgeschafft wurde, sondern in gleichem Atemzug auch noch in der Gesetzesbegründung ein Hinweis an die Friedhofsträger aufgenommen wurde, auch Einrichtungen für islamische Bestattungsriten vorzuhalten, zum Beispiel für die Waschung der Verstorbenen. “Ebenso begrüße ich den Hinweis auf die Möglichkeit von Wahlgräbern … nach ewiger Ruhe…”, so Öney zufrieden. Natürlich dürfen Muslime statt nach 48 Stunden, ihre Toten jetzt schon nach 24 Stunden bestatten.
Umweltgesichtspunkte wurden von Seiten der Grünen bezüglich Kontamination des Bodens/Wassers aufgrund der sarglosen Bestattung, nicht vorgebracht.
Und wieder wurde ein Stück abendländischer Kultur den Regeln und Normen des Islam geopfert. Alles natürlich unter der Überschrift und der Neuinterpretation von “Integration”.
Sollte jetzt aber ein “Nichtmuslim” auf die Idee kommen, den ungeliebten Onkel oder die Stiefmutter ebenso kostengünstig “entsorgen” zu können, muss ihm leider mitgeteilt werden, dass von den neuen Gesetzesänderungen ausschließlich Muslime Gebrauch machen dürfen.
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