„Ungläubige“ Eltern verurteilt: Amtsgericht Meldorf verurteilte deutsche Eltern, die ihren Sohn nicht an einem Moscheen-Besuch der Schule teilnehmen lassen wollten, zu einem Bußgeld.
Islamische Indoktination für deutsche Kinder per Gerichtsbeschlusss verordnet
Es fehlen einem die Worte, wenn man die Begründung der Amtsrichterin liest, warum sie ein deutsches Elternpaar zu einem Zwangsgeld verurteilte, weil es sich weigerte, seine Kinder zu einem Moscheenbesuch, der von der Schule angeordnet wurde, zu schicken.
Zitat aus dem unteren Artikel:
„Richterin Melanie Buhk lies die Argumentation nicht gelten. Die „religiösen Bezüge“ beim Moschee-Besuch hätten nicht gereicht, um den Sohn vom Unterricht fern zu halten. Es habe „keine Indoktrination“ und „keine Werbung für den Islam“ gegeben, so die Einschätzung der Juristin. Der Besuch sei für das Kind zumutbar gewesen, so die Auffassung Buhks“. Politische Justiz wie im Dritten Reich. Andere Gesichter, Andere Montur, aber die gleiche Ideologie, damals waren die Juden die Schuldigen, heute sind es Deutsche. Aber wenn alles vorbei, war keiner dabei, wie damals.
Missionierung für den Islam (Dawa) ist eines der zentralen Prinzipien des Islam.
Moslems haben den koranischen Auftrag, Andersgläubige mittels „schöner Ermahnung“ zur Annahme des Islam aufzurufen: „und streite mit ihnen in bester Weise„. Dies ist ganz eindeutig als Missionsauftrag (da’wa) zu verstehen:
Sure 16, Vers 125: Lade ein zum Weg Deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung; und streite mit ihnen in bester Weise. Siehe, Dein Herr weiß am besten, wer von Seinem Wege abgeirrt ist, und Er kennt am besten die Rechtgeleiteten.
Sure 25, Vers 52: Und so gehorche nicht den Ungläubigen und eifere wider sie mit dem Koran in grossem Eifer.
Ein Besuch in einer Moschee einschließlich Zwangsbeten ist per se bereits der Beginn der islamischen Missionierung. Und damit hatten die Eltern ganz klar das Recht, diesen ihren Kindern von der Schule aufgenötigten Moscheenbesuch zu verweigern.
Dieses Recht wäre nur dann in Frage zu stellen, wenn moslemische Kinder umgekehrt ebenfalls in Kirchen und Synagogen gehen müssten. Mir ist kein Fall bekannt, wo dies jemals geschehen ist.
Die Religionsfreiheit umfasst auch die Freiheit, keine Religion zu haben
– oder sich von jeder Religion und deren Einflussnahme fernzuhalten. Das Urteil derRichterin Buhk ist skandalös – und ein klarer Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz und gegen Bestimmungen der UN-Menschenrechtscharta.
Dies im Unrechtsstaat Deutschland jedoch zu kritisieren, ist ein Kampf gegen Windmühlen:
Das gesamte politische System im Merkel-Land (Deutschland ist etwas anderes), zu welchen auch die Justiz zählt, ist bis ins Knochenmark korrupt. Das Urteil der Richterin ist eine Rechtsbeugung im Amt – und die Richterin wird sich, wenn der Wind sich gedreht haben wird, dafür zu verantworten haben.
Moschee-Streit: „Ungläubige“ Eltern verurteilt
Schleswig-Holstein/Rendsburg – Die Islamisierung hat die Gerichtssäle erreicht: Das Amtsgericht in Meldorf sprach am Mittwoch ein Urteil im Rendsburger Moschee-Streit. Die Eltern, die ihren Sohn nicht an einem Moschee-Besuch der Schule teilnehmen lassen wollten und ihn deshalb zu Hause behielten, wurden zu einem Bußgeld verurteilt.
Das staatliche Gymnasium Kronwerk veranstaltete im Rahmen des Religionsunterrichtes einen verpflichtenden Besuch in der Centrum-Moschee in Redensburg. Die Centrum-Moschee gehört zum Moscheeverein der IGMG und wurde bis 2016 von verschieden Verfassungsschutzämtern wegen verfassungsfeindlicher islamischer Tendenzen beobachtet.
Ein Elternpaar, dessen Sohn damals die siebte Klasse des Gymnasiums besuchte, befreiten ihr Kind vom Moscheenbesuch und ließen es zu Hause. Der Kreis Dithmarschen verhängte daraufhin stellvertretend für den Kreis Rendsburg-Eckernförde Bußgelder von jeweils 150 Euro gegen den Vater und die Mutter. Die Zahlung wurde von den Eltern verweigert (Jouwatch berichtete).
Nach einem geplatzten Gerichtstermin im letzten Jahr wurde nun durch die Richterin Melanie Buhk am Amtsgericht in Meldorf am Mittwoch ein Urteil gegen die Eltern gesprochen. Der Anwalts der Familie – die Kieler Nachrichten behaupten, dass Anwalt Heumann“ in der rechtspopulistischen Szene zuhause sei“- argumentierte, dass die Eltern das Recht gehabt hätten, ihren Sohn vom Besuch fern zu halten, da es sich um Religionsunterricht gehandelt habe. Die Schule habe den Besuch aus „reiner Willkür“ durchsetzen wollen.
Richterin Melanie Buhk lies die Argumentation nicht gelten. Die „religiösen Bezüge“ beim Moschee-Besuch hätten nicht gereicht, um den Sohn vom Unterricht fern zu halten. Es habe „keine Indoktrination“ und „keine Werbung für den Islam“ gegeben, so die Einschätzung der Juristin. Der Besuch sei für das Kind zumutbar gewesen, so die Auffassung Buhks, die sich auf ein sich auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts berief.
Die „Scharia-Richterin“ verhängte ein Bußgeld von zweimal 25 Euro gegen die Eltern. Anwalt Heumann sagte, er wolle prüfen, ob er Rechtsbeschwerde einlegt.
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