Auch unser Karneval „wird sich ändern und zwar drastisch – und ich freu mich drauf – er wird bunter werden, ja wie wunderbar ist das, das haben wir uns immer gewünscht“, krakeelen die Jecken des grünen Narren-Dreigestirns. Auch im Kalifat Köln, der Stadt des stets zu lustigen Streichen animierenden Funkenmariechens Henriette Reker, hat sich der Karneval im Zuge des „Experiments“ leicht verändert – da helfen auch keine armlangen bunten „Respect-Bändchen“ auf Kosten des Steuerpflichtigen.
„Zwei Karnevals-Anzeigen wegen Vergewaltigung“
… titelte BILD in alter Kölle-Alaaf-Manier, und zitierte den Jecken-Polizeieinsatzleiter Martin Lotz: „Unser Einsatzkonzept ist flächendeckend aufgegangen“. Genau wie 2016 auf der Kölner Domplatte, als die Polizei die feiernden Rapefugees scheinbar noch zu ihrem bunten Treiben anfeuerte. Die Unfähigkeit der Kölner Behörden wurde tagelang vertuscht, bis die nackten Tatsachen beschrieben: „Köln – Szenen wie im Krieg“.
Welche unglaubliche Brutalität tatsächlich hinter der beiläufigen „Karnevals-Anzeige“ aus „BILD regional“ steckt, zeigt die Aufarbeitung des Vorfalls diese Woche vor dem Kölner Landgericht – nicht weniger als ein versuchter Mord an einer jungen Kölnerin!
„Wie im Krieg“ – Opfer völlig arg- und wehrlos
In der Nacht auf Karnevalsfreitag 2018 telefonierte eine 21-jährige Kölnerin mit ihrem Freund, als sie der in Tansania geborene „Schutzsuchende“ Brian P (22), an der Zülpicher Straße ansprach, ob er sie ein Stück begleiten dürfte. Die Frau war zunächst sogar dankbar im bunten Köln, dass sie die immer leerer werdende Straße nicht allein gehen muss und zeigte sich unbekümmert vor ihrem nächtlichen Galan. Zum Gefühl der Sicherheit trug auch bei, dass ihr Freund ihr sagte, er werde ihr von der Ägidiusstraße aus, wo er wohnte, entgegenkommen. In Höhe der Uni-Mensa wurde dann das Telefonat abrupt beendet.
Der Gewaltexzess begann damit, dass Brian P., der „beim Karnevalfeiern“ einiges getrunken hatte, dem Mädchen das Handy entriss und wegwarf, sie unvermittelt an den Armen packte, ihr den ersten zentrierten Faustschlag ins Gesicht verpasste und sie in eine Grünanlage am Universitätskindergarten zerrte. Dort brachte er sie zu Boden und setzte sich auf ihre Unterschenkel.
„Halt die Fresse“
Je mehr sich die junge Kölnerin wehrte, umso aggressiver wurde die Vergewaltigungs-Fachkraft. Faustschlag folgte auf Faustschlag. Ihr Flehen quittierte er, indem er sie anschnauzte: „Halt die Fresse.“ Schließlich gelang es ihm, ihr die Hose herunterzuziehen. Die weiteren Details der Vergewaltigung sollen aus Pietätsgründen unerwähnt bleiben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft resümierte am ersten Verhandlungstag, in dem etwa zehn Minuten langen Martyrium habe das Genital-Goldstück dem Opfer „mindestens 30 gezielte und kraftvolle Faustschläge ins Gesicht“ gegeben, mit voller Wucht – der schutzbedürftige Tansanier ist gelernter Boxer!
Auf der Zülpicher Straße wurden Polizisten auf die stark blutende junge Frau aufmerksam. Sie kam sofort auf die Intensivstation der Uniklinik. „Die Geschädigte hatte Todesangst“, betonte die Oberstaatsanwältin.
Todesangst im Karneval 2018 – Frakturen an Unterkiefer und Nase
Binnen kürzester Zeit war das Gesicht des Mädchens so zugeschwollen, dass sie nichts mehr sehen konnte. Ärzte der Uniklinik diagnostizierten Brüche des Unterkieferhalses und der Nase, dazu eine heftige Schädelprellung und weiter Prellungen.
Die „Erlebende des Großen Experiments“ hatte den Täter jedoch so genau beschrieben, dass ein Beamter hellhörig geworden war. Die Beschreibung passte auf einen Mann, den die Polizei kurz vor dem Sexualverbrechen kontrollierte und dessen Personalien sie aufgenommen hatte. Noch in der Nacht holten die Ermittler Brian P. aus „seinem Apartment“ in der Straffälligenhilfe und brachten ihn zur Vernehmung auf die Wache. Aufgefallen und überprüft worden war Brian P. in einem Lokal in der Nähe des Barbarossaplatzes. Aus Frust darüber, dass eine andere Frau aus der Bar nun mit anderen Männern flirtete, hatte er Streit angefangen. Der eskalierte bis die Polizei kam.
Das Leben des Brian
Nach der Verlesung des Anklagesatzes, der vor brutalen Details nur so strotzt, trug „sein Verteidiger“ Rüdiger Buhr ein umfassendes Geständnis vor, das nur in Nuancen von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft abweicht. „Ich wünschte, ich könne das ungeschehen machen“, habe ihm sein Mandant mitgeteilt. „Es tut ihm unendlich leid.“
Blutdiamant Brian kam mit zwei Jahren aus Tansania nach Deutschland, erklärte er vor dem Landgericht durch „seinen Anwalt“. Er sei später auf eine Förderschule gekommen und sei straffällig geworden. Zwei Jahre habe er in einem Sportverein geboxt. „Haben Sie da gelernt, dass Fausthiebe gefährlich sind?“, fragte die Opfer-Anwältin.
„Nein“, sagte der Angeklagte. In einem früheren Verfahren hatte er ausgesagt, seine erlernten Techniken bereits einschlägig auf der Straße angewandt zu haben. Daher sei er aus dem Boxverein geflogen. Auf Nachfrage der Anwältin bestritt er das am Montag.
Direkt vor der Vergewaltigung aus der Haft entlassen – Kiffen und Chillen
„Hatten Sie einen bestimmten Berufswunsch?“, fragte ihn die Vorsitzende Richterin und Anwalt Buhr umriss die primären Interessen des Gewalttäters: „Kiffen und Chillen.“ Brian P. selber fügte hinzu, er habe „viel Scheiße gebaut“. Davon zeugt das umfangreiche Vorstrafenregister. Kurz vor der jetzt angeklagten Vergewaltigung war er aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine viermonatige Haftstrafe verbüßt hatte, unter anderem wegen eines Drogendelikts. Zurzeit ist die Untersuchungshaft unterbrochen, weil er als Ersatz für eine Geldstrafe eine Freiheitsstrafe absitzt.
Neun Tage vor der Tat wurde er aus der JVA entlassen – wegen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Erst kurz vor der Vergewaltigung hatte Brian P. das Gefängnis verlassen, er war sodann auf Steuerzahlerkosten in der kuscheligen „Straffälligenhilfe“ untergebracht – mit weiterhin positiver Sozialisierungsprognose durch seine Therapeuten.
Beim Prozess im Landgericht sind noch elf Verhandlungstage eingeplant. Ein Urteil ist bisher für den 24. August vorgesehen. Um der „Geschädigten“ die Konfrontation mit dem Täter zu ersparen, wird sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Video vernommen. Zur Last gelegt werden Blutdiamant Brian eine besonders schwere Vergewaltigung und schwere Körperverletzung, allerdings kein versuchter Mord oder Totschlag.
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