Rahmanollah aus Afghanistan kam angeblich 2016 als 16-Jähriger MUFL („minderjähriger unbegleiteter Flüchtling“) nach Deutschland. Davor hatte er noch nie eine Schule von innen gesehen, konnte weder lesen, schreiben und schon gar nicht Deutsch.
Heute, nur zwei Jahre später ist er einer von 19 anderen „jugendlichen“ Gästen der Kanzlerin, die einen Hauptschulabschluss haben. In nur zwei Jahren soll der Analphabet, der als er kam kein Wort Deutsch sprach, geschafft haben wozu deutsche Köter-Kinder acht Jahre brauchen.
Da kann man lesen wie Dumm die deutschen Epileppi happy Blödland Bürger sind. Von deutschen Rassisten kann auch nichts anderes erwarten. Dumpfe Geister, die ohne Rassismus nicht mehr können.
Bevor er nach Deutschland kam habe er ein Jahr in der Türkei gelebt, dort war man aber nicht nett genug zu ihm und so „floh“ der „Geflüchtete“ nach Germoney, wo nicht nur Geld und Rundumversorgung warteten, sondern offenbar auch eine Reihe Wunderlehrer, die ihm nun einen Hauptschulabschluss bescheinigen.
Im Frühjahr 2016 habe das Jugendamt dem „Kind“ einen Deutschkurs im Bildungszentrum der AVM in Rüsselsheim vermittelt. Der Deutschkurs sei gleichzeitig mit der Alphabetisierung gelaufen, berichtet die Frankfurter Neue Presse. Also vom ABC zur Zweitsprache in Rekordtempo.
Unmittelbar nach dem Deutschkurs habe der Afghane eine „Berufsorientierungsmaßnahme des AVM“ besucht, wo er zusammen mit anderen „Jugendlichen“ aus Afghanistan, Syrien, Eritrea, Somalia und Kamerun den Hauptschulabschluss in null Komma nichts in der Tasche hatten. Elf der 19 schafften laut Jubelpresse sogar den erweiterten Hauptschulabschluss, für den die Prüfung auch in Englisch abgelegt werden muss. Chapeau! Zwei Fremdsprachen und einen Schulabschluss in kürzester Zeit, das müssen die lang ersehnten künftigen Wissenschaftler sein.
Rahmanollahs Asylantrag ist zwar abgelehnt worden, bleiben wird er wohl dennoch, denn nun beginnt er eine Lehre, wodurch er einen „geschützten Status“ erhält und nicht abgeschoben werden kann, was Projektkoordinatorin Anja Kunz schon aus diesem Grund befördert.
Bestimmt gilt allein die Frage, ob wir hier kräftig verarscht werden als „Hatespeech“ und kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Mit Verlaub, wir stellen sie uns dennoch.
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