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Damit die Braut in Deutschland bleiben kann: Gericht erlaubt Kinderehe


Ohne die Hochzeit hätte eine 16-Jährige kein Aufenthaltsrecht in Deutschland gehabt. Deshalb erlaubte das Oberlandesgericht Oldenburg nun gegen die Gesetzlage die Eheschließung. Es sei ein „Härtefall“.

Wenn es also darum geht, in Deutschland von einer Illegalen zu einer Legalen zu werden, sind Ehen mit Minderjährigen plötzlich kein Problem mehr. Dabei sind die Regeln des erst vor einem Jahr in Kraft getretenen Gesetzes eindeutig: Ehen unter 17 sind in Deutschland verboten.

Doch jetzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg eine Ehe mit 16 Jahren „ausnahmsweise“ erlaubt. Wie das Gericht mitteilte, hatten der 22-jährige Mann und das 16 Jahre alte Mädchen 2017 in Rumänien geheiratet.

Über die Nationalität der „Eheleute“ sagten die Juristen nichts. Eine Ehe wird laut Gesetz normalerweise automatisch ungültig, wenn einer der Partner das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dennoch ließ der OLG-Senat die Eheschließung in Kraft. Es sei ein „besonderer Härtefall“. Denn ohne Eheschließung hätte die Braut kein Aufenthaltsrecht in Deutschland gehabt. 



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