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Sonderrechte für Muslime: Vom Arbeitsplatz bis zur Witwenrente


Stirbt ein in Deutschland lebender Muslim, erhalten heute schon  alle seine Frauendeutsche Witwenrente – auch wenn sie Deutschland niemals betreten haben Den wenigsten Deutschen ist bewusst, dass Muslimen Sonderrechte eingeräumt werden, von denen Deutsche nur träumen können. Besonderen Rechtsschutz etwa genießen Muslime, die in der hierzulande verbotenen Polygamie (Vielehe) leben. Längst gibt es im Bundestag ernstzunehmende Debatten darüber, wie das islamische Barbaren-Recht Scharia hier Einzug halten kann, und wo genau scharistisches Recht anzuwenden ist. Und längst wird die Scharia bereits konkret angewandt (s.Polygamie), womit der Bundestag selbst den Boden unseres Grundgestzes verlassen hat und zum Verräter an Recht und Vaterland geworden ist.
Alle Menschen sind gleich. Der Gleichheits- und Gleichbehandlungsgrundsatz ist einer der wichtigsten Rechtsgrundsätze westlicher Demokratien. So haben wir es zumindest früher einmal gelernt. Inzwischen gibt es ihn nicht mehr. Jedenfalls gibt es Sonderrechte – beispielsweise für Mitbürger muslimischen Glaubens. Und zwar vom Arbeitsplatz bis zur Witwenrente.
In Deutschland genießen Moslems besonderen Rechtsschutz, die in der hierzulande verbotenen Vielehe leben. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich nämlich 2008 im Auftrag der Bundestagsabgeordneten mit der Frage der Vereinbarkeit der islamischen Scharia und deutscher Gesetze befasst. Und er hat für die Abgeordneten ein Faltblatt erarbeitet, das den bezeichnenden Titel trägt »Die Anwendung der Scharia in Deutschland«. Dort erfahren wir:
»In Deutschland können Vorschriften der Scharia nach dem deutschen Internationalen Privatrecht (IPR) zur Anwendung kommen.«
Man geht zunächst einmal von der Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen der Welt aus. Und zur islamischen Vielehe (Polygamie) heißt es dort für die Bundestagsabgeordneten schwarz auf weiß:
»Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt. In Deutschland ist es verboten, eine Mehrehe zu schließen. Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt, als eine im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente nach dem Sozialgesetzbuch begründet.«
Ein in einem islamischen Land mit mehreren Frauen verheirateter Mann kann somit in Deutschland damit rechnen, dass alle seine Frauen nach seinem Ableben eine Witwenrente bekommen. Die Fürsorgepflicht des deutschen Steuerzahlers ist eben inzwischen multikulturell.
Umgekehrt haben die Geliebten eines deutschen Ehemannes allerdings auch weiterhin keinen Anspruch auf Witwenrente nach dem Ableben des Mannes. Im April 2008 erfuhren auch die britischen Leser aus der Zeitung, wie üppig die Gelder für verbotenerweise in Vielehe verheiratete Molems in ihrem Land aus den Steuertöpfen sprudeln: für jede weitere Frau hat ein Moslem in Großbritannien Anspruch auf zusätzliche staatliche Finanzförderung. Ethnische Briten, die diese Rechte nicht haben, kamen da ins Staunen.
Wo die Ungleichheit der Menschen staatlich gefördert wird, da ziehen private Unternehmen nach; Beispiel Deutsche Bank:
In nunmehr 37 Filialen der Deutschen Bank, die “Bankamiz” (Türkisch für “unsere Bank”) heißen, spricht man Türkisch, serviert gesüßten Tee anstelle von Kaffee und findet es völlig normal, wenn tief verschleierte Frauen vor dem Schalter stehen. Von Lübeck über Berlin, Köln und Remscheid, Krefeld, Frankfurt und Offenbach bis Stuttgart gab es 2008 immer mehr türkischsprachige Filialen der Deutschen Bank, die sich auf die angeblichen Verständigungsschwierigkeiten der Mitbürger aus dem türkischen Kulturkreis einstellen. Was als Versuch begann, läuft mittlerweile so erfolgreich, dass es ausgebaut werden soll. (Quelle: F.A.Z., 03.04.2008, Nr. 78 / Seite 52, Deutsche Bank ist in Offenbach “Bankamiz” – nur für Abonnenten im Internet). Zu den Angeboten gehören unter anderem fünf gebührenfreie Überweisungen im Jahr in die Türkei. Da können ethnische Deutsche, die nicht die türkische Sprache sprechen, nur ungläubig staunen. Denn sie müssen für Überweisungen in die Türkei in den Filialen der Deutschen Bank zahlen… Warum also die deutsche Sprache erlernen? Die deutsche Wirtschaft stellt sich doch flächendeckend auf mögliche Verständigungsschwierigkeiten ein und belohnt diese noch mit kostenlosen Auslandsüberweisungen. Andere Banken machten sich in Europa 2008 Gedanken darüber, was man tun kann, um Muslime um Himmels willen nicht zu “beleidigen” – und schaffen die Sparschweine ab.
Auch im Arbeitsleben gab es 2008 interessante Entwicklungen. Manchmal hat man einfach Lust auf Urlaub. Was aber machen, wenn der Chef keinen Urlaub gewährt – einfach eigenmächtig handeln und den Urlaub antreten? Vorsicht: Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt grundsätzlich einen Grund für eine fristlose Kündigung dar (BAG, 22.1.1998, 2 ABR 19/97, NZA 1998, 708). Das gilt auch für den Fall, dass man den Urlaub eigenmächtig verlängert. So wurde einer Frau Anfang 2008 fristlos gekündigt, die den ursprünglich für zwei Wochen genehmigten Urlaub in ihrem Heimatland um zwei weitere Wochen überzogen hatte. Ihr Vater habe einen Schlaganfall erlitten und kurze Zeit später sei die Tochter krank und reiseunfähig geworden. Das alles interessierte die Richter nicht – die Kündigung war wirksam. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht mahnt deshalb im Internet: »Auf keinen Fall sollten Sie den Urlaub eigenmächtig antreten! Das gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub kurz vor dessen Antritt widerruft.«
Eine Urlaubsreise mal eben so zum Papst nach Rom? Das geht also nicht – wenn es der Arbeitgeber nicht will. Nun gibt es den Gleichheitsgrundsatz. Und das Recht sollte eigentlich für alle Menschen gleich sein. Jeder sollte in einem Rechtsstaat erwarten dürfen, genauso wie ein anderer in einem vergleichbaren Fall behandelt zu werden. Das Gleichbehandlungsgebot soll ja ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.
Halten wir fest: Man darf also als Christ nicht einfach so Ostern oder Weihnachten nach Rom fahren, wenn es der Arbeitgeber nicht will. Umgekehrt ist es allerdings anders. Man kann nämlich einem Muslim nicht fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis zu einer Pilgerfahrt nach Mekka verweigert hat. Das Arbeitsgericht Köln teilte am 3. November 2008 mit: »Keine fristlose Kündigung einer bei der Stadt Köln beschäftigten Busbegleiterin, die gläubige und praktizierende Muslima ist, wegen Teilnahme an einer Pilgerreise nach Mekka trotz verweigerter Urlaubserteilung. Obwohl nicht genehmigter und gleichwohl eigenmächtig angetretener Urlaub an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung abzugeben, führte die erforderliche Interessenabwägung hier zur Unwirksamkeit der Kündigung.« Die Muslima arbeitete als Betreuerin schwerbehinderter Kinder bei Schulbusfahrten. Und Urlaub, so musste ihr als Arbeitnehmerin in der schulischen Einrichtung klar sein, konnte sie nur während der Schulferien nehmen. Für eine Muslima ist das allerdings eine besondere Härte. Und es hat vor Gericht in Deutschland keinen Bestand, wenn sie einfach so den Urlaub antritt und der Arbeitgeber ihr dann kündigt (Quelle: Arbeitsgericht Köln, Urteil Az. 17 Ca 51/08). Ein Urlaub einer Behinderten-Betreuerin für eine islamische Mekka-Pilgerfahrt verdient somit in Deutschland besonderen Rechtsschutz. Und die behinderten Kinder müssen Rücksicht auf die privaten Interessen der Muslima nehmen.
Diese wachsende Rechtsungleichheit gibt es inzwischen überall in Europa. Seit  September 2008 etwa müssen muslimische Anwälte in den Niederlanden nicht mehr – wie bislang überall in Europa üblich – aufstehen, wenn Richter in den Gerichtsaal einziehen. Diese Respektsbekundung kann man muslimischen Anwälten nicht länger zumuten, das beleidigt ihren islamischen Glauben. Geklagt hatte der muslimische Anwalt Mohammed Enait – und er hat Recht bekommen.

In Großbritannien müssen Polizisten, die mit Suchhunden etwa in der Wohnung eines Verdächtigen nach Rauschgift fahnden, seit 2008 bei muslimischen Tatverdächtigen besonderen Anweisungen folgen: die Hunde bekommen vor dem Betreten der Wohnung Schuhe angezogen – und die Polizisten müssen ihre Schuhe ausziehen. Das alles dient der Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Mitbürger aus dem islamischen Kulturkreis. Bei ethnischen Briten müssen die Polizisten natürlich auch weiterhin keine Rücksichten nehmen.
In Großbritannien dürfen sich muslimische Angestellte seit 2008 sogar weigern, Christen eine Bibel zu verkaufen. Christen dürfen sich allerdings nicht weigern, Muslimen den Koran zu verkaufen. Der Grund: die Bibel ist aus islamischer Sicht ein »unreines Buch«, der Koran aus der Sicht der Christen aber ein heiliges Buch. Das akzeptiert auch die Rechtsprechung.
Überall im westlichen Kulturkreis findet auch im weniger bekleideten Zustand der Menschen eine erstaunliche Veränderung statt: im Schwimmbad. Vor wenigen Jahren noch galt es als selbstverständlich, dass Frauen im Schwimmbad einen Badeanzug oder einen Bikini tragen. Nur an den Stränden oder in einigen öffentlichen Parks war »oben ohne« gestattet. In Australien wird »oben ohne« an Stränden demnächst möglicherweise verboten – den zugewanderten oder urlaubenden Muslimen zuliebe. Die könnten nämlich durch den Anblick weiblicher Brüste erregt oder gar »beleidigt« werden. Und während überall in mit Steuergeldern finanzierten öffentlichen Schwimmbädern Schwimmzeiten nur für Muslime eingeführt werden, regt sich kaum noch öffentlicher Protest, wenn Nicht-Muslime während der islamischen Schwimmzeiten einfach vor die Tür gesetzt werden. Während »oben ohne« vielleicht schon bald verboten wird, führen wir eine neue islamische Badekleidung ein: den Burkini. In Berlin dürfen Frauen jetzt komplett verhüllt ins Schwimmbad. Das soll angeblich der Integration dienen. Zuvor hatten in Schweden zwei Muslimas vor Gericht umgerechnet jeweils 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, weil man sie in einem öffentlichen Schwimmbad nicht im Ganzkörper-Stoffkäfig ins Wasser lassen wollte. Das sei »diskriminierend«, befanden die Richter im Juni 2008. Das Urteil hat sich schnell herumgesprochen – bis nach Berlin.
Über eine ganz besondere Rechtsungleichheit sollte man besser nicht zu laut sprechen. Es kommt vor allem bei den Ordnungsämtern nicht gut an. In immer mehr europäischen Städten weisen die Leiter der Ordnungsämter inzwischen ihre Mitarbeiter an, in mehrheitlich islamischen Stadtvierteln nach Möglichkeit bei Ordnungswidrigkeiten einfach wegzuschauen. Der Ärger, den per Mobiltelefon herbeigerufene Verwandte schnell etwa bei einem Strafmandat provozieren können, stehe in keinem Verhältnis zum Schutze der Rechtsgüter. Die britische Stadt Bury war die erste europäische Stadt, die Muslimen deshalb ganz offiziell das Falschparken etwa im Umfeld einer Moschee gestattet hat. Christen, die vor dem Kirchgang nach einem Parkplatz suchen, können davon nur träumen. Aber das ist eben typisch für die Entwicklung der Rechtsunsicherheit, die eines klar erkennen läßt: Sonderrechte für Muslime.
Nicht erst seit 2008 kennen wir ein anderes Sonderrecht für diese Mitbürger: den Migrationsbonus vor Gericht. Am interessantesten war auf diesem Gebiet eine richterliche Entscheidung aus der europäischen Hauptstadt Brüssel im April 2008: In immer kürzeren Abständen greifen junge Mitbürger aus dem islamischen Kulturkreis in Brüssel Polizisten an. In Brüssel sind 57 Prozent der Neugeborenen Moslems und die Stadt wird angeblich in weniger als 15 Jahren eine moslemische Bevölkerungsmehrheit haben (wir berichteten). Viele der Abgeordneten im Stadtparlament sind schon jetzt Moslems, die Brüsseler Wohn-Quartiere werden allmählich deutlich zwischen Moslems und Nicht-Moslems aufgeteilt und in den islamischen Stadtvierteln wird die islamische Kultur verteidigt. Das gilt vor allem beim Anblick von Streifenwagen. Im April 2008 wurden im Stadtteil Anderlecht zwei Polizeifahrzeuge von Mitbürgern aus dem islamischen Kulturkreis unter Beschuss genommen. Als die Polizisten einen der Angreifer festzunehmen versuchten, wurden sie zusammengeschlagen. Andere Polizisten nahmen dann einige Tatverdächtige fest – und dann kamen viele hilfsbereite Mitbürger aus dem islamischen Kulturkreis auf die Polizeiwache und forderten mit Hass-Tiraden auf die Polizisten die sofortige Freilassung ihrer Gesinnungsgenossen. Die Lage eskalierte, es drohten wieder einmal muslimische Unruhen in Brüssel, der Busverkehr in Anderlecht wurde aus Angst vor Übergriffen der zugewanderten Mitbürger wieder einmal eingestellt. Drei der Rädelsführer der Moslems wurden dem Haftrichter vorgeführt. Und der entschied, jene Moslems, die dringend tatverdächtig waren, auf Polizisten geschossen und diese zusammen geschlagen zu haben, sofort auf freien Fuß zu setzen. Schließlich wolle man in der europäischen Hauptstadt keine Unruhen unter den Mitbürgern aus dem islamischen Kulturkreis haben. Was ist da denn schon ein versuchter Polizistenmord …? Der belgische Justizminister und der Bürgermeister von Anderlecht haben es gewagt, die Entscheidung des Richters öffentlich zu kritisieren – geändert hat es nichts. Brüssel, dessen Einwohner derzeit zu 33 Prozent islamisch sind, wird in weniger als 15 Jahren eine islamische Stadt sein. Da muss man sich eben schon einmal an den Zug der Zeit anpassen.
Französische Gerichte haben uns 2008 mit einer neuen Erkenntnis bereichert: Wenn Braut kaputt, dann Umtauschrecht. Weil eine muslimische Braut in Lille bei der Eheschließung keine Jungfrau mehr war, annullierte das Gericht die Ehe des muslimischen Paares. Vielleicht wusste die Frau ja nicht, dass es in vielen europäischen Staaten inzwischen bei den gesetztlichen Krankenversicherungen ganz normal ist, dass dort vaginale Schönheitsoperationen für Muslimas bezahlt werden, damit diese bei der Eheschließung dem Moslem in der ersten Nacht die Jungfräulichkeit vortäuschen können, weil ihnen sonst möglicherweise der Ehrenmord droht. Für Nicht-Muslimas gibt es solche vom Steuerzahler finanzierten Operationen natürlich nicht, denn die müssen ja schließlich auch keinen Ehrenmord fürchten.
Nun gibt es gerade im islamischen Kulturkreis Menschen, die von Ehre und Schande andere Vorstellungen haben als ein durchschnittlicher Europäer des 21. Jahrhunderts. Und in Norwegen gibt es seit Anfang 2008 eine Debatte darüber, ob Menschen aus dem islamischen Kulturkreis, die noch einen traditionellarchaischen Ehrbegriff haben, dafür vor Gericht – etwa bei einem »Ehrenmord« – nicht einen größeren Strafbonus bekommen sollten. Tor Erling Staff sitzt im norwegischen Verfassungsgerichtshof. Er fordert ganz offiziell die »Ehrenrettung« als Milderungsgrund bei schweren Straftaten ein. Wenn ein Mann seine Frau »nur« ermorde, weil er seine »Ehre« damit retten und Schande von sich nehmen wolle, dann müsse der Täter dafür mindestens zwei Jahre weniger Haft bekommen als ein Mann, der seine Frau nicht aus Gründen der »Ehrenrettung« ermorde. An jenem Tag, als Erling Staff gerade mildernde Umstände für Ehrenmörder einforderte, hatte in Pakistan gerade ein Vater seine Tochter mit der Axt in Stücke zerhackt – der »Ehre« halber. Er hatte die Tochter zuvor auf der Straße im Gespräch mit einem Jungen gesehen, der ihm nicht genehm war; solche »Ehrenmorde« sind im islamischen Kulturkreis ganz »normal«. Wenn sich Mörder also künftig in Norwegen auf ihre »Ehre« berufen und einen satten Strafnachlass bekommen werden, dann können sie sich für die multikulturelle Initiative bei Erling Staff bedanken.
Was kaum bekannt sein dürfte: Seit April 2008 gibt es in Norwegen für Ehren-Straftäter auch die »Ehren«-Haft. Wie in jedem Kulturkreis gibt es auch in Norwegen Menschen, die sich an Kindern vergehen. Das hat nichts mit einer Religion oder einem bestimmten Kulturkreis zu tun. Aber es gibt Fälle, bei denen religiöse Führer – wie etwa manche Imame – sexuellen Missbrauch von Kindern (etwa Imam Chomeni in seinen Schriften) decken. Darüber hinaus gibt es Fälle, bei denen Kinderschänder sich mit Berufung auf den Islam der Strafverfolgung zu entziehen suchen. In Norwegen gab es im April 2008 den Fall eines 59 Jahre alten Mitbürgers, der über viele Jahre hin seine zwei minderjährigen Töchter sexuell missbraucht haben soll. Das allein wäre schon schlimm genug, aber der Kurde sieht sich durch die Aussagen seiner Kinder in seiner Ehre gekränkt – und will diese nun ermorden. Sobald er aus der Untersuchungshaft frei ist, will er sie nach eigenem Bekunden töten. Denn schließlich sei er Moslem – und ein Moslem sei ein »Rechtgläubiger« und können nichts Unrechtes tun, nur – fälschlicherweise – unrechter Dinge bezichtigt werden. Zudem müssen die Töchter eines muslimischen Vaters nach seiner kulturellen Auffassung diesem immer gehorchen – und dürfen ihn nicht unrechter Dinge bezichtigen. Weil man auf Behördenseite den kulturellen Hintergrund des Mannes ernst nimmt und glaubt, dass dieser seine Töchter tatsächlich »ehrenhalber« ermorden werde, sobald er aus der U-Haft entlassen werde, ließ man ihn »ehrenhalber« lieber schon vor der Urteilsverkündung in U-Haft – das ist schließlich jetzt eine »Ehrensache«.

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