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Hat die falsche Hautfarbe: 75-jähriger Rentner landet wegen Schwarzfahrens im Knast


Acht(!) Staatsanwaltschaften jagten einen 75-jährigen Hildesheimer Schwarzfahrer, bis sie ihn zur Strecke gebracht hatten. Der alte weiße Mann wird jetzt für 110 Tage eingelocht. Er hat eben die falsche Hautfarbe
Unsere Justiz ist edel, weise, gerecht und unerbittlich – vor allem gegenüber den „neuen Deutschen“. Wer das Glück hat, auf „schwarzem Ticket“ fahren zu können, kann mit viel Milde und Verständnis rechnen. Erst am Freitag schenkte Richter Klaus Reinhoff vom Bonner Landgericht einem Herrrenmenschen aus Ghana 1,5 Jahre Strafrabatt, der sich als brutaler Vergewaltiger betätigt hatte („Come out, Bitch, I want to fuck you – zu deutsch: Komm raus, Schlampe, ich will dich ficken“).
Je weißer die Hautfarbe, so scheint es, desto härter fällt die Strafverfolgung aus. Den wohnungslosen Menschen, der vor 75 Jahren in Hildesheim geboren wurde, trifft die volle Härte des Gesetzes, weil er gegen die Regeln des Bahnfahrens verstößt. Er geriet zu dem wohl meistgesuchtesten Opa in Deutschland.
Sein Verbrechen: der Mann reiste durchs Land, ohne zu bezahlen. Vielfach wurde er erwischt und ermahnt. Da kennt die deutsche Justiz kein Erbarmen. Die Staatsanwaltschaften in Hannover, Münster, Siegen, Bielefeld, Aschaffenburg, Hagen und Hildesheim setzten ihn auf die Fahndungsliste, berichtet die Hildesheimer Allgemeine.
Am Donnerstag erwischten Kontrolleure den Senior im Bahnhof Hamm mal wieder ohne gültigen Fahrausweis. Weil er zur Festnahme ausgeschrieben war, landete er direkt im Knast.
Im Juni 2017 hatte die Hildesheimer Justiz den Mann am Wickel, weil er den ICE nach Göttingen ohne Ticket benutzte und keine Strafe zahlen wollte. Die Folge: Strafbefehl über 100 Euro oder 20 Tage Bau. Weil er sich nicht im Gefängnis einfand, Fahndung!
Die Mühlen der rassistischen Justiz mahlten unerbittlich. Zusammen mit den Haftbefehlen der Staatsanwaltschaften Giesen und Aschaffenburg summierten sich die Fälle auf 110 Tage Haft. Über 1.700 Euro für einen Freikauf verfügte der als wohnungslos geführte Senior nicht oder wollte sie nicht bezahlen. Jetzt kommen auch die Fälle der restlichen vier Staatsanwaltschaften gegen ihn ins ins Rollen. Ordnung muss schließlich sein, Alter schützt vor Strafe nicht.
Allerdings seien folgende Fragen erlaubt: Wird hier vielleicht ein 75jähriger Obdachloser gejagt, bis er zur Strecke gebracht ist? Gibt es keine anderen Mittel? Ist er überhaupt zurechnungsfähig? Welche und wieviele Anwälte haben ihn verteidigt? Steht die extreme Strafverfolgung in angemessenem Verhältnis zu den vergleichsweise harmlosen Taten. Oder soll hier lediglich ein Exempel am deutschen Schwarzfahrer exerziert werden?
Denn im Teint etwas dunklere Schwarzfahrer kommen offenbar oftmals glimpflicher davon. So hatte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer selbst fünf junge Araber ohne Fahrschein in der Bahn entdeckt, ein Foto gemacht und ins Netz gestellt. Ein gewaltiger Shitstorm war ihm sicher.
Sofern die „neuen Deutschen ohne Fahrschein“ überhaupt beim Schwarzfahren zur Kasse gebeten werden, dürfte ihnen das generell am Allerwertesten vorbei gehen. Wenn das Geld mangels Masse, unklarer Identität später nicht eingetrieben werden kann, bezahlt das zuletzt der Steuerzahler. Wer aber Pech hat und Deutsch-Deutscher ist, egal wie alt oder vermögend, fährt in den Bau. Sonst könnte ja jeder kommen.

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