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Weil konfessionsloser Schüler sich weigerte, eine Moschee zu besuchen, kommen seine Eltern nun vor Gericht

Die halbe deutsche Justiz besteht bereits aus hochkriminellen Rechtsbeugern
Wo sind wir? Leben wir noch in Deutschland - oder sind wir schon in Saudi-Arabien? Dieses Land (und andere fundamental-islamische Ländern ebenfalls) bestraft seine Bürger, wenn sie nicht pflichtgemäß zur Moschee gehen.
Das gibt es nun auch in Deutschland. Die Welt berichtet über einen geradezu unfassbaren Justizskandal:
"Wegen der Weigerung eines Schülers aus Rendsburg in Schleswig-Holstein, eine Moschee zu betreten, wird es zu einem Gerichtsprozess kommen. Im August soll ein Verfahren gegen die Eltern des 13-Jährigen eröffnet werden, bestätigte die Staatsanwaltschaft Itzehoe der „SHZ
“ aus Flensburg. Der Junge war am 14. Juni 2016 dem Schulausflug seiner Erdkundeklasse aus weltanschaulichen Gründen ferngeblieben.

Wegen des „Schulschwänzens“ sollten seine Eltern Bußgelder von jeweils 150 Euro bezahlen. Weil sie dagegen Widerspruch eingelegt hatten, prüfte die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit. Dort wurde jetzt entschieden, dass es zum Prozess vor dem Amtsgericht kommt. Mehrere Medien hatten über den Vorfall berichtet.
Die Eltern des Jungen gehören keiner Religionsgemeinschaft an, befürchten aber eine mögliche „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes. Nach Ansicht des Paares könne niemand zum Betreten eines Sakralbaues gezwungen werden."
Staatsanwälte und Richter setzen längst die Scharia in Deutschland um
Der Staatsanwältin, der unter dem Vorwand der Schulpflicht nun die Eltern eines Schülers, der sich weigerte, im Rahmen eines Erdkundeunterrichts eine Moschee zu besuchen, den von der Verwaltungsbehörde verfügten Bußgeldbescheid nun gerichtlich klären durchsetzen und den Vater verurteilt wissen will, ist eine Unterstützerin einer terroritischen Vereinigung, um die es sich beim Islam fraglos handelt. Sie hätte von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen können und den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde (Kreis Dithmarschen, Der Landrat, Fachdienst Ordnung und Sicherheit) aufheben können.
Interessant ist, dass diese Staatsanwältin an der Hauptverhandlung teilnehmen will - was sie nicht muss. Dies kann als Hinweis darauf gewertet werden, dass sie von höherer Stelle (dem Landesinnen-Ministerium) den Auftrag erhielt, dafür zu sorgen, dass der Richter auch im Sinne  des politischen Establishments den Vater verurteilt. 

            Termin der Hauptverhandlung
Am 11. August (13.00 Uhr) ist Hauptverhandlung 
Amtsgericht Meldorf … Showdown (1. Instanz)

Auch der Landrat, der diesen Bußgeldbescheid erwirkte,  handelte kriminell.  Denn der Islam ist keine Friedensteligion, sondern ein Kriegs-und Eroberungskult,  dem bislang 300 Millionen "Ungläubige" zum Opfer fielen. Schon aus diesem Grund darf ein Moschenbesuch nicht zur Pflicht eines Schülers zählen - wie immer sich Richter und Staatsanwälte auch winden mögen.
Ein solcher Besuch ist ein schwerwiegender Eingriff in die Meinungsfreiheit, in das Persönlichkeitsrecht und in die Religionsfreiheit - zu der auch die Freiheit zählt, sich jeder religiösen Indoktrination zu entziehen.
Ein solcher Zwangsbesuch ist vergleichbar mit dem hypothetischen Fall, dass Nazis im Dritten Reich jüdische Schüler zum Besuch des Vernichtungslagers Auschwitz verpflichtet hätten.
Denn Auschwitz und Moscheen haben viel mehr gemein, als es dem Unwissenden bewusst sein mag. Moscheen sind die eigentlichen Brutstätten des islamischen Terrors. In ihnen wird seit 1400 Jahren Tag um Tag die Vernichtung aller "Ungläubigen" gepredigt.
Und aus der Gegenwart, die die Epoche der größeren Christenverfolgung der Geschichte ist, kennt man zahllose Fällen, wo Moslems nach dem Freitags"gebet" - aufgestachelt von Imamen in den Moscheen islamischer Länder - sich auf die Jagd nach Christen machten. 100.000 Christen werden pro Jahr in den islamischen Ländern abgeschlachtet - und niemanden hierzulande - am wenigsten die beide Kirchen - interessiert´s.
Was unterscheidet also die vorliegende  Anklage dieses Staatsanwalts noch von den Scharia-Gepflogeneheiten islamischer Länder? Wird er nächstens die Auspeitschung von Schülern beantragen, die sich weigern, in Moscheen - die Brutstätten des 1400jährigen Terrors gegen die "Ungläubigen" dieser Welt - zu gehen?
Die Moschee in Rendsburg, um die es sich im konkreten Fall handelt, ist übrigens nach Angaben der „SHZ“ der Milli-Görüs-Bewegung zuzuordnen. Der Verfassungsschutz bescheinigt dieser in Teilen extremistische und antisemitische Ziele. Der Generalsekretär von Milli Görüs ist ein engagierter Unterstützer Erdogans und sitzt für die AKP im türkischen Parlament.
Ex-Richter empfindet "tiefen Ekel" vor seinen Kollegen
Staatsanwälte und Richter sind Götter in schwarzen Roben. Niemand kann ihnen was anhaben. Sie stehen außerhalb jedes Rechts und jeder Gerichtsbarkeit. Es kommt so gut wie nie vor, dass rechtsbrechende Staatsanwälte oder Richter belangt werden. Der ehemalige Richter Frank Fahsel hatte sich über seine Kollegen wie folgt geäußert:
Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht‘kriminell’ nennen kann”
”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”.
Ich habe ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.
Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.
(Aus einem Leserbrief dieses Richters in der Süddeutschen Zeitung)
Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt mit diesem Statement, das er verständlicherweise erst nach seiner Pensionierung zu geben wagte, tiefe Einblicke in das, was tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. Besser kann man den Zustand von weiten Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, die mit Hilfe der Politik und der Parteien den Rechtsstaat täglich missbrauchen. Explizit kriminelles Justizhandeln ist keine Ausnahme, sondern Standard. Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung von Straftaten.

Zahllose Rechtsbrüche Merkels bleiben ungeahndet
Dieselbe Staatsanwaltschaft weigert sich, Klagen von Hunderten Verfassungsrechtlern gegen Merkel wegen ihrer zahllosen Gesetzes- und Verfassungsbrüche auch nur anzunehmen.
Diesmal dürfen die Götter in den schwarzen Roben nicht ungeschoren davonkommen - wie dies nach dem Dritten Reich und nach dem Fall der DDR der Fall war. Dieser Staatsanwalt gehört mit weiteren hunderten anderen Staatsanwälten und Richtern vor das Nürnberg2.0 - Tribunal - und wegen Rechtsbeugung, Begünstigung einer terroristischen Vereinigung (um welche es sich beim Islam handelt) und falscher Beschuldigung verurteilt.
Man darf sich erinnern, an die dreißiger Jahre, R . . . .d F . . . . . .r ist zurück, und die Justiz der Nationalsozialisten!

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