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Lügen im Islam: Gegenüber Moslems eine Sünde. Gegegnüber “Ungläubigen” eine Pflicht

 Lügen im Islam
Lügen bedeutet, bewußt die Unwahrheit zu sagen um sich dadurch einen Nutzen zu verschaffen. Der Nutzen kann auch ganz einfach darin bestehen, sich einen Fehler nicht eingestehen zu wollen. Somit wird das Gegenüber geschädigt, sei es wirtschaftlich, gesellschaftlich oder moralisch. Lügen kann demnach auch als Täuschung oder als Einsatz von List zur Erlangung eines Vorteils gegenüber seinem Mitmenschen verstanden werden.
2. Lügen im Koran / Ableugnung der islamischen Heilsbotschaft

Was sagt das islamische Dogma zum Lügen? Lügen ist in der islamischen Heilsbotschaft nicht generell eine Sünde. Im Gegenteil, der Umgang mit Wahrheit/Unwahrheit wird sehr pragmatisch angegangen; es ist in der islamischen Ideologie auch bei diesem Thema das schwere Defizit einer übergeordneten Moral im Sinne der „Goldenen Regel“ erkennbar.
Bukhari V4 B52 N269 berichtet von Jabir bin ‘Abdullah:
Der Prophet sagte: „Krieg ist Täuschung“

taqiyya: Krieg, Frieden und Täuschung im Islam
Wie wir sehen werden, hat die Sünde des Lügens im Koran eine ganz andere Bedeutung als die der Täuschung der Ungläubigen zur Verbreitung des Islam. Das islamischen Standardwerk „Reliance of the Traveller“ gibt unter dem Oberkapitel „Book P Enormities“ (was so viel bedeutet wie „Ungeheuerlichkeiten“ oder „schwere Sünden“) im Unterkapitel p24.0 „Der unverbesserliche Lügner“ zwei Koranverse an. (Ahmad ibn Naqib al-Misri, Reliance of the Traveller, amana publications, Beltsville Maryland, USA, 1994, Seite 669) ? Umdat al-Salik wa Uddat al-Nasik

Sure 51, Vers 10: Tod den Lügnern.
Sure 51, Vers 10:  Verflucht (wörtlich: Getötet) seien alle, die immer nur Mutmaßungen anstellen (statt Sicheres zu wissen)   (Übersetzung R. Paret)
Sure 51, Vers 11: Die sorglos sind in einer Flut von Unwissenheit.

Tafsir al-Jalalayn 51,10: Vernichtet diejenigen, welche Mutmaßungen anstellen; verflucht seien die Lügner, welche eine andere Meinung vertreten.

Tafsir al-Jalalayn 51,11: Sie befinden sich in einem Zustand der Stumpfheit und des Unwissens der sie betäubt hat; achtlos sind sie und nehmen keine Notiz vom Jenseits.
Der nächste Vers macht die gleiche Aussage. Hier wird versichert, daß der „gläubige Mann“ eben deshalb kein Lügner ist, weil er die „deutlichen Zeichen von eurem Herrn“ kundtut:
Sure 40, Vers 28: Und es sprach ein gläubiger Mann von Pharaos Haus, der seinen Glauben verbarg: “Wollt ihr einen Mann töten, weil er spricht: “Mein Herr ist Allah” wo er zu euch kam mit den deutlichen Zeichen von eurem Herrn? Wenn er ein Lügner ist, so komme seine Lüge auf ihn; ist er jedoch wahrhaftig, so wird euch ein Teil von dem, was er euch androht, treffen. Siehe, Allah leitet keinen Übertreter und Lügner.”

Tafsir al-Jalalayn 40,28: Ein im Versteckten gläubiger Verwandter des Pharao … sagte folgendes: „Würdest du einen Mann umbringen der behauptet, daß sein Herr Allah sei, obwohl er dir ebenfalls deutliche Zeichen und offenkundige Wunder von deinem Herrn gebracht hat?  Falls er lügt, wird seine Verlogenheit zu seinem Nachteil gereichen, d.h. der durch sein Lügen verursachte Schaden wird ihn selbst treffen. Falls er aber wahrhaftig ist, so wird dich bald ein Teil womit er dich bedroht, als Strafe treffen. Wahrlich, Allah leitet nicht den Verlorenen, den Götzendiener, den Lügner.

In diesen Versen aus der mekkanischen Zeit wird von der Zurückweisung – oder eben Leugnung – von Allahs Versicherung Seiner eigenen Existenz und des Jüngsten Gerichtes gesprochen.

Die Enzylopädie des Koran schreibt zum Thema des Lügens: „Die streitbare Art der koranischen Offenbarung und ihre weitschweifige Natur erwähnen als eine der häufigsten Sünden die Lüge. Darüber hinaus beschreibt sich der Koran oft als „die Wahrheit“ und stellt fest, daß Allah die Welt „in Wahrheit“ erschaffen hat.

Sure 46, Vers 3: Wir erschufen die Himmel und die Erde und was zwischen beiden allein in Wahrheit und zu einem bestimmten Termin; aber die Ungläubigen wenden sich von der Wahrheit, die ihnen wird, ab.

Damit wird Unehrlichkeit (Ableugnung des Islam und Beigesellung anderer Götter) ein zentrales Charakteristikum von Unglauben (kufr) und Polytheismus (schirk)“

Sure 16, Vers 39: Auf daß Er ihnen klarmacht, worüber sie uneins sind, und damit die Ungläubigen wissen, daß sie Lügner waren.

Sure 29, Vers 17: Ihr dienet außer Allah nur Götzenbildern und schufet eine Lüge. Siehe, diejenigen, denen ihr außer Allah dienet, vermögen euch nicht zu versorgen. Drum begehret von Allah die Versorgung und dienet Ihm und danket Ihm; zu Ihm kehrt ihr zurück.
Die Schwere des Sakrilegs der Lüge kommt in der wiederholten Frage:

„Wer ist sündiger, als wer wider Allah eine Sünde ersinnt und Seine Zeichen der Lüge zeiht?“ zum Ausdruck. Sie wird an neun Stellen gestellt: 6.21; 6,93; 6,144; 7,37; 10,17; 11,18; 18,15; 29,68; 61,7“ (Encyclopaedia of the Qur’an, Brill, Leiden + Boston, 2006, Seite 181).
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Die Forderung, nicht falsches Zeugnis abzulegen, bedeutet demnach, keine Lügen gegen Allah auszusprechen und Ihm keine Götter zur Seite zu stellen. „Aus dem Munde von Ungläubigen wird solche Falschheit als eine der schlimmsten Sünde angesehen.“ (ebenda):
Sure 2, Vers 10: Ihre Herzen sind krank und Allah mehrt ihre Krankheit, und für sie ist schwere Strafe für ihr Lügen.

Sure 4, Vers 50: Schau wie sie Lüge gegen Allah ersinnen; und dies genügt als offenkundige Sünde.

Sure 6, Vers 21: Und wer ist sündiger, als wer wider Allah eine Lüge ersinnt und Seine Zeichen der Lüge zeiht? Siehe, den Sündern geht es nicht wohl.

Sure 7, Vers 37: Und wer ist sündiger, als wer wider Allah eine Lüge ersinnt oder Unsere Zeichen der Lüge zeiht? …

Die Sünde des Lügens wird im Koran also als Zurückweisung und Infragestellung – oder eben Verleugnung – der Heilsbotschaft Allahs definiert, was die Beigesellung einschließt.

Der Islam erkennt in der Lüge demnach die schwere Sünde des Unglaubens.
Die Zurückweisung des Islam macht sich bei Ungläubigen logischerweise durch einen Lebensvollzug bemerkbar, der sich in religiöser, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht vom islamischen unterscheidet. Das müssen die Rechtgeleiteten nicht einfach hinnehmen.
Im Kapitel ? Ungläubige machen von Allahs Weg abwendig behandeln wir einen Vers, welcher darauf hinweist, daß sich Ungläubige mit ihrem Unglauben nicht nur Allah gegenüber schuldig machen – nein, durch ihre schiere Existenz hindern sie Muslime daran, gottgefällig leben zu können. Ungläubige sind demnach allein schon durch ihren Unglauben schuldig. Es droht für die Rechtgeleiteten Versuchung.

Folgerichtig wird im ersten (51;10) der hier zitierten Verse der Tod der Ungläubigen gefordert: „Tod den Lügnern”. Einmal mehr kann man feststellen, daß Allah das Gewaltkonzept des Islam schon in Mekka anlegte. In Medina ließ Er es von Seinem Gesandten dann in die Tat umsetzen.

Auch in einem hadith-Beleg wird der große Wert von Wahrhaftigkeit hervorgehoben. Es geht hier ebenfalls um die Annahme bzw. Zurückweisung der koranischen Botschaft, denn die Formulierung „ein Mensch mag solange lügen bis ihn Allah als Lügner deklariert“ besagt, daß spätestens am Tage des Gerichts die Wahrheit offenkundig wird:

Bukhari V8 B73 N116 berichtet von Abdullah: Der Prophet sagte: „Wahrhaftigkeit führt zu Rechtschaffenheit, Rechtschaffenheit zum Paradies. Ein Mensch muß unaufhörlich die Wahrheit sprechen, bevor er wahrhaftig werden kann. Unwahrheit führt zu Verruchtheit (Al-Fajur), Verruchtheit zum Höllenfeuer. Ein Mensch mag solange lügen bis ihn Allah als Lügner deklariert.
Verse, welche die Ableugnung von Allahs Offenbarungen beinhalten sind im Koran extrem redundant. Der Allmächtige hat bei jeder Auseinandersetzung Seines Gesandten mit den mekkanischen Polytheisten wie auch mit Christen und Juden eine Offenbarung ähnlichen Inhalts herniedergesendet. Zu jeder Offenbarung gehört ein Offenbarungsereignis.
Wiederholungen im Koran

Die Enzyklopädie des Koran schreibt dazu: „Im Koran werden verschiedene Formen des Verbs „kadhaba“ (lügen) zweiundachzig mal verwendet, „iftara“ (Lüge ersinnen) sechzig mal und „ifk“ im Sinne von „Lüge“ dreizehn mal.“ (Encyclopaedia of the Qur’an, Brill, Leiden + Boston, 2006, Seite 181)

Das Themenregister des Koran „Lan Tabur“ führt unter dem Stichwort „Lüge“ zweiundvierzig Verse auf, unter dem Stichwort „lügen“ zwei und unter dem Stichwort „Lügner“ vierzehn. (Lan Tabur, Verlag Islamische Bibliothek, Köln, 1993, Seiten 623 f)
Die unterschiedliche Zählart hat mit den unterschiedlichen Übersetzungen zu tun.

Wie die untenstehende Zusammenstellung belegt, sind in der Tat die meisten Verse über die schwere Sünde der Ableugnung der koranischen Heilsbotschaft in Mekka und nicht in Medina offenbart worden. Das entspricht auch der gängigen Erkenntnis: es hat sich aufgrund der Verfügbarkeit weltlicher Macht in Medina für Mohammed (bzw. Allah) weitgehend erübrigt, die Ungläubigen nur zu belehren und ihnen jenseitige Strafe anzudrohen. Jetzt werden sie mit dem Schwert bekämpft:

2;10, 3;61, 3;71, 3;78, 3;94, 4;48, 4;50, 5;103, 6;5, 6;21, 6;24, 6;28, 6;34, 6;57, 6;66, 6;93, 6;140, 6;144, 6;150, 7;37, 7;89, 9;107, 10;17, 10;41, 10;59, 10;60, 10;69, 11;18, 11;50, 15;91, 16;39, 16;62, 16;86, 16;105, 16;116, 18;15, 20;61, 21;18, 22;30, 22;44, 22;62, 23;44, 24;11, 25;4, 29;3, 29;13, 29;17, 29;68, 34;8, 34;43, 35;4, 35;25, 37;86, 37;151, 38;12, 39;3, 39;32, 39;60, 40;28, 42;24, 45;7, 45;27, 46;11, 46;28, 50;12, 51;10, 61;7, 72;5

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