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Ratschläge zum Überleben in einer (in den Islam) integrierten BRD der Zukunft

Der obige Ausspruch Winston Churchills besagt (frei) ins Deutsche übersetzt: “Der Islam erzeugt im Menschern denselben Gefährlichkeitsgrad, wie die Tollwut im Hund”. Der Autor des Ausspruchs kannte den Islam auf Grund intensiver persönlicher Kontakte sehr genau. Der nachfolgende Artikel ist ein Versuch, Ihnen Verhaltens-Maßregeln an die Hand zu geben, welche Ihnen ermöglichen sollen, die Risiken rechtzeitig zu erkennen und erfolgreich zu umschiffen, welche sich aus dem oft fragilen Emotions-Kostüm unserer Mitbürger und Gäste mit Wurzeln im islamischen Kulturkreis ergeben.

Wie überlebe ich in einem (zunehmend) muslimisch geprägten Umfeld ?

Am 15. Juli 2013 tötet der türkisch-stämmige Mustafa Y. seinen Doppelhaus-Nachbarn, den Bio-Deutschen Hanspeter W., mit drei Schüssen aus einer Pistole (wie inzwischen üblich, sind die Familiennamen bei allen berichtenden Medien absolute Geheimsache). Die Tat ereignet sich im Ortsteil Wiflingen der in der Nähe von Rottweil (Baden-Württemberg) gelegenen Gemeinde Wellendingen. Die Tat folgt einer erhitzten verbalen Auseinadersetzung von Opfer und Täter, die wiederum die letzte in einer ganzen Reihe von solchen über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren ist. Im Gefolge dieses letzten Wortgefechts läuft Mustafa Y. in seine Doppelhaus-Hälfte, holt von dort eine Schusswaffe (die er, als Sport-Schütze, legal besitzt), schießt im Freien zweimal auf Hanspeter W., wobei dieser verletzt wird, folgt dem Opfer dann in dessen Haushälfte, wo er ihn, vor dessen Ehefrau und minderjährigem Sohn, mit drei Schüssen tötet. Das Alter des Opfers ist zur Tatzeit 43, das des Täters 38 Jahre.

Das Landgericht Rottweil verurteilt Mustafa Y. am 8. April diesen Jahres zu einer Haftstrafe von 12 Jahren. Dieses Strafmaß liegt zwar merklich über dem von deutschen Gerichten inzwischen fast routinemäßig in Fällen von “Kopftreter-Tötungen” von Bio-Deutschen durch Jung-Orientalen verhängten, liegt aber unter dem, im Paragraphen 211 des deutschen Strafgesetzbuches für Mord vorgesehenen “Lebenslänglich”. Dies obwohl zwei der in besagtem Paragraphen für die Definition von “Mord” geforderten Merkmale (“Heimtücke” und “Ausführung mit gemeingefährlichen Mittel”) gegeben sind.

Die vom Gericht angeführten Gründe für dieses mildere Urteil sind im Nachfolgenden aufgezählt; ich beschreibe, der Einfachheit halber, bei jedem Punkt auch gleich die Verhaltens-Maßnahmen, die ich bei einer möglichen Konfrontation mit analogen Seelen-Blähungen eines muslimischen Mitbürgers oder Gastes unseres Landes empfehle:

Entlastungspunkt 1: Mustafa Y. beherrschte die deutsche Sprache – obwohl er zum Zeitpunkt der Tat bereits seit einer Reihe von Jahren in Deutschland gelebt hatte – nur in sehr rudimentärer Form. Der Umstand, dass Hanspeter W. (der in Deutschland geboren uns aufgewachsen war) Deutsch bedeutend flüssiger zu handhaben verstand, erzeugte – seiner Aussage zufolge – bei Mustafa Y. ein Gefühl der Unterlegenheit und entsprechende Aggressionen.

Verhaltensregel 1 (zur Vermeidung analoger Situationen): Lernen Sie schnellstmöglich Türkisch, Arabisch, Urdu, Paschto und Kisuaheli. Damit müssten Sie für die reibungslose Verständigung mit der überwiegenden Zahl userer muslimischen Mitbürger und Gäste ausreichend gerüstet sein. Sollte Ihr Gesprächspartner tatsächlich aus einer Ecke stammen, in der keine dieser Sprachen gesprochen oder verstanden wird und sollte es infolgedessen trotzdem krachen – man kann nicht immer gewinnen! Es versteht sich von selbst, dass Sie Ihrem Gesprächspartner in keiner dieser Sprachen jemals widersprechen dürfen – er ist der Herrenmensch, Sie der Mensch zweiter Klasse.

Entlastungspunkt 2: Mustafa Y. nannte als weiteren Grund seines Ausrastens mit letztendlich tödlichem Ausgang, dass er sich permanent durch den Umstand gedemütigt gefühlt habe, dass Hanspeter W. fast einen  Kopf größer war als er.

Verhaltensregel 2: Vermeiden Sie im direkten persönliche Kontakt den Eindruck, dass Sie Ihren muslimischen Gesprächsparter von der Statur her überragen. Machen Sie sich durchweg dergestalt klein, dass er mindestens eine halben Kopf größer ist als Sie. Besser noch: Knien Sie sofort zu Beginn des Gesprächs nieder; dies ist sowieso die Haltung, welche seine Glaubens-Regeln für einen “Kafir”, einen Nicht-Moslem (und damit einen Menschen zweiter Klasse – s. oben) vorschreiben; Sie können auf diese Weise nichts falsch machen.

Entlastungspunkt 3: Als Hauptgrund für die relative Milde seines Urteils führte das Gericht an, dass sich die Tat innerhalb des islamischen Fasten-Monats Ramadan ereignet habe. Mustafa Y., ein gläubiger Moslem, habe – so das Gericht – zur Tat-Zeit, bei extremer Hitze, bereits 14 Stunden ohne Nahrung- und Flüssigkeits-Aufnahme verbracht und habe sich deshalb, unter dem Einfluss von Dehydratation und Unterzuckerung, in einem Stadium stark verringerter Urteilsfähigkeit befunden.

Verhaltensregel 3: Bleiben Sie (und – falls Sie eine solche haben – mit Ihnen Ihre Familie) jedes Jahr während des Ramadan-Monats tagsüber in Ihren vier Wänden und verbarrikadieren Sie sich dort. (Ihr Nachbarschafts-Imam wird Ihnen sicher bereitwillig bezüglich der jeweiligen Kalender-Daten Auskunft geben – Ramadan wandert nämlich, ähnlich wie Ostern und Pfingsten. Ich hoffe, dass mir dieser – zugegebenermaßen ungebührliche – Vergleich keine Fatwa einbringt.) Auf diese Weise werden Sie in der Lage sein, jegliche Möglichkeit einer Konfrontation mit einem emotional gestörten Ramadan-Absolventen zu vermeiden.

Auch der Aufenthalt in Ihrem geschlossenen Kraftfahrzeug bietet kein Garantie für die Vermeidung unangenehmer Entwicklungen, da jederzeit die Möglichkeit besteht. dass ein, durch die Einhaltung des Enthaltsamkeits-Gebotes geschwächter Verkehrsteilnehmer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und mit dem Ihrigen kollidiert. Angesichts des derzeit in unseren Justiz-System herrschenden Grund-Tenors besteht – falls Sie diesen Vorgang überleben – durchaus die Möglichkeit, dass Sie anschließend zu einer Haftstrafe verurteilt werden, weil Sie sich in unverantwortlicher Weise in der Bahn eines, korrekt den Weisungen seiner Religion folgenden (also kultur-spezifisch handelnden) MiHiGru-Inhabers herumgetrieben haben.

Die strikte Einhaltung aller drei der vorstehenden Verhaltensregeln wird Sie – neben der Garantie für Ihre eigene Sicherheit – zu einem Musterbürger, einem leurchtenden Bespiel für Intgration und Bereitschaft zur Willkommens-Kultur machen.

Satire off:
Die Bundeskanzlerin hat sich in einer Video-Botschaft vom 18. Juni 2011 dahingehend geäußert, dass der bio-deutsche Teil der BRD-Bevölkerung sich damit abzufinden hat, dass der Häufigkeitsgrad von Jugendkriminalität und Gewalt bei Migranten-Jugendlichen höher ist als bei dem bio-deutschen Gegenstück. Bedeutet diese Aussage der höchten Vertreterin der bundesdeutschen Exekutive, dass die selbe “Laissez-faire-Haltung”  auch gegenüber der Möglichkeit erwartet wird, im Zusammenhang mit den religiösen Praktiken bzw. Überzeugungen der Zuwanderer aus dem islamischen Kulturkreis abgeschlachtet zu werden? Zuwanderer, die ohne jegliche Prüfung ihrer emotionalen Veranlagung oder ihres Bildung-Niveaus in unser Land strömen. Der oben geschilderte Fall ist, von seinen Umständen her, ein besonders dramatisches Beispiel, ich möchte jedoch, zur Verdeutlichung der ganzen Breite des Problem-Bereichs, auf die – inzwischen bereits zur alltäglichen Routine gewordene – unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund aufflammende Gewalt im öffentlichen Raum, anlässlich von “Kopftreter-Orgien” islamischer Jugendlicher hinweisen.


Die Deutschen haben, bei jeder Wahl für die Massenzuwanderung votiert. Da muss man als Deutscher schon so tolerant sein, und die multikulturelle Gewalt akzeptieren.

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