Ohne die Hochzeit hätte eine 16-Jährige kein Aufenthaltsrecht in Deutschland gehabt. Deshalb erlaubte das Oberlandesgericht Oldenburg nun gegen die Gesetzlage die Eheschließung. Es sei ein „Härtefall“. Wenn es also darum geht, in Deutschland von einer Illegalen zu einer Legalen zu werden, sind Ehen mit Minderjährigen plötzlich kein Problem mehr. Dabei sind die Regeln des erst vor einem Jahr in Kraft getretenen Gesetzes eindeutig: Ehen unter 17 sind in Deutschland verboten. Doch jetzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg eine Ehe mit 16 Jahren „ausnahmsweise“ erlaubt. Wie das Gericht mitteilte, hatten der 22-jährige Mann und das 16 Jahre alte Mädchen 2017 in Rumänien geheiratet. Über die Nationalität der „Eheleute“ sagten die Juristen nichts. Eine Ehe wird laut Gesetz normalerweise automatisch ungültig, wenn einer der Partner das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dennoch ließ der OLG-Senat die Eheschließung in Kraft. Es sei ein „besonderer Härtefall“. Denn oh...
Sure 2, Vers 191: "Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben; denn Verführung [zum Unglauben] ist schlimmer als Totschlag. ..."; Sure 2, Vers 193: "Und bekämpfet sie, bis die Verführung [zum Unglauben] aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist. ..." (Die "Ungläubigen" stellen wegen ihrer heidnischen Auffassung eine Verführung dar und müssen allein deshalb bekämpft werden.)