Direkt zum Hauptbereich

Deutschland: Schon wieder tötet ein Moslem seine Frau, weil sie den Islam verlassen und zum Christentum wechseln wollte

          Der Islam fordert zwingend die Todesstrafe auf Apostasie

Apostasie, der Wechsel zu einer anderen Religion, ist unveräußerliches Menschenrecht. Jeder darf - so oft es ihm beliebt - seine Religion wechseln, ohne Gefahr für Leib und Leben befürchten zu müssen Eigentlich. Denn im Islam ist Apostasie das schlimmste aller religiösen Vergehen und muss - laut Sunna - mit dem Tode bestraft werden. Dies wird in zahlreichen islamischen Ländern bis heute so praktiziert: Dem Apostaten drohen Hinrichtung, Auspeitschung, lebenslanges Gefängnis oder lebenslange Unterbringung in einer Psychiatrie. Denn, so die Urteile, nur ein geisteskranker Moslems könne den Islam verlassen wollen. (Das hat der Islam übrigens mit dem Sozialismus gemein: auch in sozialistischen Staaten wurden bis in die 80er Jahre Dissidenten und Systemkritiker in psychiatrische Anstalten eingewiesen, mit gleichlautender Begründung). Ohne Frage ist der Islam allein wegen dieser Praxis bei Apostasie als terroristische Organisation (nach §129a StGB) einzustufen, völlig unabhängig von den sonstigen 2.000 Textstellen in Koran und Sunna, die Moslems zur Ermordung Andersgläubiger aufrufen. Dort heißt es (den gesamten Wortlaut dieses Paragrafen finden sie am Schluss dieses Artikel): 

"Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord oder Totschlag, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit  oder Kriegsverbrechen oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit ... zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft." 

Zweifacher Schandmord in Lüneburg: Ziads Frau wollte Christin werden.
Wieder ein „Einzelfall”, der uns deutlich vor Augen führen sollte, welche mit unserem Werte- und Rechtssystem völlig inkompatiblen  Menschen unsere Politiker hier Tag für Tag zu Tausenden importieren: In Lüneburg steht derzeit der irakische Kurde Ziad K. vor Gericht, weil er – wie  bereits im Januar berichtete – seine Frau und deren Freundin getötet hat. 

Und wieder werden sich Richter und Staatsanwälte bemühen, aus einem Doppelmord einen Totschlag, vielleicht auch nur eine Körperverletzung mit Todesfolge zu konstruieren. Oder eine psychische Störung des Angeklagten herbei phantasieren, vielleicht gar noch die mangelnde „Willkommenskultur“ der Aufnahmegesellschaft bemühen. Dabei liegt der Fall eigentlich sonnenklar.

Die folgende Fatwa zur Frage, wie Apostaten zu behandeln sind, zeigt den gesamten terroristischen Charakter dieser Pseudoreligion. Die Fatwa zeigt, dass der Apostat nicht nur getötet werden muss, sondern dass das genazes bisheriges Leben zu vernichten ist (damnatio memoriae), seine Ehe geschieden werden muss und sein gesamter Besitz an den islamischen Staat fällt:

Fatwa zu der Frage, wie der Islam mit Beschimpfungen gegen Allah, den Propheten Muhammad, den Koran oder den Islam umgeht
Rechtsgutachten-Nr.: 349 vom 29.11.2009

Rechtsgutachter: Das islamische Gremium für Rechtsgutachter
(Institut für Islamfragen, dh, 11.04.2011)

Frage: "Wie geht der Islam mit Beschimpfungen gegen Allah, Muhammad, den Koran oder den Islam um?"

Antwort: "Wer einen der vier Genannten beschimpft, sei dies aus Spaß oder im Ernst, gilt als Ungläubiger und muss infolge dessen getötet werden.

Dies wurde im Koran und in as-Sunna [den Aussprüchen und Gewohnheiten Muhammads] erklärt. Dies ist ein Konsens [unter muslimischen Rechtsgelehrten].

Die Beweise dafür:
1. Der Koran: 'Wenn sie aber nach ihrem Vertrag ihre Eide brechen und euren Glauben angreifen, dann bekämpft die Führer des Unglaubens - sie halten ja keine Eide - auf dass sie ablassen.' (Sure 9,12)

Was diese Tatsache in diesem Koranvers zeigt, ist der Ausdruck: 'Euren Glauben angreifen'. Es zeigt: Wer Muslime beschimpft, gilt als Ungläubiger.

2. As-Sunna: Abu Dawud und an-Nis'a überlieferten die Erzählung von Ibn Abbas [einem Cousin Muhammads]: Ein Blinder [Muslim] hatte eine Ehefrau, die den Propheten [Muhammad] - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - beschimpfte und mit Worten herabsetzte. Er hatte ihr dies verboten. Sie schimpfte jedoch weiter. In einer Nacht beschimpfte sie den Propheten - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - und setzte ihn mit Worten herab. Er [der blinde Muslim] nahm sein Schwert, stach ihr in den Bauch und stütze sich darauf. Er tötete sie. Am darauf folgenden Morgen erzählte er dem Propheten - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - dieses Ereignis. Er [Muhammad] versammelte die Menschen und sagte: 'Ich verlange von demjenigen, der etwas Strafbares getan hat, aufzustehen.' Der Blinde stand auf und ging zu dem Propheten - Allahs Segen und Heil seien auf ihm. Er sagte: 'Allahs Prophet, ich habe dies getan. Sie [seine getötete Ehefrau] hatte Dich beschimpft und herabgesetzt. Ich verbat ihr dies, aber sie gehorchte nicht.

Von ihr habe ich zwei Kinder, sie sehen wie zwei Perlen aus. Mir gegenüber war sie freundlich. Gestern beschimpfte sie dich und setzte dich herab. Ich nahm mein Schwert, stach ihr in den Bauch und stützte mich solange darauf, bis ich sie tötete.' Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagte: 'Bezeugt, dass ihr Blut nicht zu bestrafen ist.'

3. Der Konsens: Imam Ishaq, einer der prominentesten muslimischen Rechtsgelehrten, sagte: 'Ein Mensch gilt als Ungläubiger, wenn er Allah beschimpft - Allahs Propheten, Allahs Segen und Heil seien auf ihm - einen Teil von Allahs eingegebenem Wort verleugnet oder einen der Propheten Allahs tötet. Dies gilt selbst, wenn dieser an alles glaubt, was Allah eingegeben hat.'

Muhammad bin Sahnun sagte: 'Die muslimischen Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass derjenige, der den Propheten Allahs [Muhammad] - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - beschimpft oder herabsetzt, als Ungläubiger gilt. Gegen sie gilt [als Strafe] die versprochene Qual Allahs [im jenseitigen Leben]. Der islamische Konsens verurteilt diesen zur Todesstrafe [im diesseitigen Leben]. Derjenige, der den Unglauben dieses [Lästerers] in Frage stellt, ist ebenfalls ungläubig.'

Al-Khattabi sagte: 'Ich kenne keinen [muslimischen Gelehrten], der die Verpflichtung zur Tötung [des "Ungläubigen"] in Frage stellte.'

Vorschriften und Folgen des Beschimpfens: 
1. Die Tötung des Abgefallenen. Dies wurde erklärt in den schon erwähnten Quellen und in Allahs Aussage: 'bekämpft die Führer des Unglaubens' (Sure 9,12).

2. Die Ungültigkeit seiner Werke. D. h. die Belohnung seiner guten, vorigen Taten entfällt [wie Beten, Fasten, die Verrichtung der Pilgerfahrt, die Almosen, etc.]. Dies ist an Allahs Aussage abzulesen: 'Wer aber unter euch von seinem Glauben abtrünnig wird und als Ungläubiger stirbt - das sind diejenigen, deren Taten eitel sein werden in dieser und in jener Welt. Sie sind Bewohner des Feuers; darin müssen sie bleiben.' (Sure 2,217)

3. Die Ungültigkeit seiner Ehe. Das Ehepaar muss voneinander getrennt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob nur ein Ehepartner geschimpft hat oder ob beide Ehepartner dies getan haben. Falls der Schimpfende Buße tut, darf er trotzdem nicht mehr mit seinem Ehepartner weiterleben. Das Gleiche gilt für die Ehepartnerin. Es sei denn, ein neuer Ehevertrag wird geschlossen. Falls ein/eine Ehepartner/in keine Buße tut, wird sein/ihr Eheleben als Prostitution, bzw. verboten betrachtet.

4. Die Besitztümer des Abgefallenen werden für die [muslimische] Staatskasse beschlagnahmt. Er darf weder erben, noch etwas vererben.

5. Das Opfertier des Schimpfenden ist nicht erlaubt [ist ein ungültiges Opfer und darf nicht verzehrt werden]. Denn dieser [Opfernde] ist ein Ungläubiger. Dies gilt selbst dann, wenn das Opfertier im Namen Allahs geschlachtet wurde."
Quelle: www.fatawah.com/Fatawah/349.aspx

Quelle: 

Ziad K. ist jesidischen Glaubens, Anhänger einer „Religion”, die es verbietet, Andersgläubige zu ehelichen. Seine Ehefrau, ebenfalls Jesidin, hatte sich, offenbar ermuntert durch eine Freundin, dem christlichen Glauben zugewandt und wollte sich von ihrem Mann trennen. Das war für den jesidischen Kurden, geprägt von archaischen Vorstellungen, nach denen die Frau sein Besitz ist, völlig unvorstellbar, traf es doch seine „Ehre”. So fasste er einen perfiden Plan:
Die WELT berichtet (mit abgeschaltetem Kommentarbereich):

Mit einem Küchenmesser ersticht der verlassene Ehemann die Freundin seiner Ehefrau, weil er denkt, dass seine Frau dann bei ihm bleibt. Doch der Plan misslingt. Statt leise um Vergebung zu betteln, ruft seine Frau lauthals um Hilfe. Also tötet er auch sie. 21-mal rammt er ihr das Messer in die Brust.(…)Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Ziad K. die Freundin seiner Frau erstach, um so die endgültige Trennung von seiner Ehefrau zu verhindern. Er habe nicht akzeptieren können, dass die 32-Jährige bereits ausgezogen war, sich endgültig lösen und in die christliche Freikirche eintreten wollte. Er glaubte, so die Überzeugung der Anklagevertreter, ihre Freundin sei Schuld daran. Und dass seine Frau zu ihm zurückkehren werde, wenn er die andere Frau umbrächte. Aus Angst.

Wenn in diesem Fall durch das Gericht nicht das Mordmerkmal „aus niedrigen Beweggründen” und die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden sollte – ja wann denn dann? Oder gelten derartige Schandmorde schon als kulturelle Eigenheit, als bunte multikulturelle Bereicherung? Als etwas, was genauso wenig verfolgt werden muss, wie die massenhaft vorkommenden falschen Angaben zur Identität und zum Alter der angeblichen „Flüchtlinge”:

„1.1.1984”, antwortet er brüchig, als der Richter nach seinem Geburtsdatum fragt. Tatsächlich geboren ist Ziad K. laut seinem Verteidiger Steffen Stern im Jahr 1977. Während der Flucht aus dem Irak habe die Familie sein Geburtsjahr in den Dokumenten gefälscht, und der 1.1. ist das übliche Fantasiedatum von Muslimen.

Wie lange wollen wir uns das noch von derartigen „Flüchtlingen” gefallen lassen, die über Jahrzehnte auf unsere Kosten leben, uns auf der Nase herumtanzen und unsere Rechtsordnung mit Füßen treten?
Es wird höchste Zeit, dass der Wind sich dreht.


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

270 Millionen Nichtmoslems durch islamischen Dschihad getötet

270 Millionen – andere Schätzungen gehen von 300 Millionen – “Ungläubige” wurden bislang in den 1400 Jahren der Terrorherrschaft der selbsternannten “Friedensreligion” im Namen Allahs ermordet. Das letzte, was viele dieser Opfer hörten, bevor man ihnen den Kopf abschlug oder, wie es für Nichtmoslems vorbehalten ist, langsam vom Hals Richtung Nacken abschnitt -eine besonders grausame, menschenunwürdige und das Leiden verlängernde Tötungsform (wird bis heute in Syrien und im Irak etwa angewandt) wobei die Dschihadisten das Abschneiden immer wieder unterbrechen, um sich am Röcheln und Todeskampf ihrer Opfer zu ergötzen) – das letzte also, was die meisten Opfer hörten waren hysterische “Allahu-akhbar”-Rufe aus den Kehlen ihrer Mörder. Niemand soll sagen, diese Grausamkeiten hätten nichts mit dem Islam zu tun. Sie sind im Gegenteil eine religiöse Pflicht jedes Dschihadisten. Denn Allah befiehlt an 216 Stellen des Koran , dass “Ungläubige getötet werden müssten. Und Mohammed befiehlt dies a

Aktuelle Liste der „Bereicherungen“ durch diese Regierung

                                      22. Mai 2018 Brennpunkt, Inland Beispiele sogenannter „Bereicherungen“ und „Einzelfälle“ der letzten Woche Kriminalität – was ist das? Längst zahlt der deutsche Steuerzahler dafür, von der Regierung „bereichert“ zu werden – und glaubt das zum Teil. Nachfolgend präsentieren wir daher erneut Ausschnitte des aktuellen Wochen-Werks dieser Regierung und ihrer Sympathisanten und Mitläufer, darunter auch die Kirchen, die sich vehement dafür einsetzen, dass es allen Menschen dieser Welt gut geht, was die Deutschen natürlich nicht automatisch mit einschließt. Wo kämen wir denn da hin!? "Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt und kennt Wanderungsgewinner ebenso wie Modernisierungsverlierer; sie hat die Tendenz, in eine Vielfalt von Gruppen und Gemeinschaften auseinanderzustreben und ihren Zusammenhalt sowie die Verbindlichkeit

Liste des Grauens: Die „Bereicherungen“ der letzten Woche vs. Kriminalstatistik

Ein ganz besonderer Wochenrückblick  Was die Mainstream-Medien berichten, ist das eine – die Realität auf Deutschlands Straßen das andere. Da uns große „Bereicherungen“ verheißen wurden und werden, die unser Land nachhaltig verändern sollen, was unsere politische Führungs-Elite ganz toll findet, sollten wir diese auch einmal aufzeigen, damit die Bürger sehen, wie sehr sich unsere Regierung und ihre getreuen Vasallen dafür einsetzen, dass es uns durch Migration und Rechtsbeugung einfach viel besser geht als vorher, wo alles so „langweilig“ und weniger „bunt“ war. Hier einige „Bereicherungs“-Funde der letzten Woche (nach Einpflegedatum) Von Andreas Köhler Wochenrückblick: Parallel zu unzähligen sexuellen Übergriffen in Deutschland, die nicht näher genannt werden, berichteten Zeitungen wie z.B. die  Rheinische Post  letzte Woche, dass es in einem Zug mit Fussballfans zu einem sexuellen Übergriff auf eine 19-Jährige gekommen ist. Der  Stern  schrieb am 16.04.2018, dass es