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Fatwa: Sollen Apostaten getötet werden?

Mitten in Europa existiert bereits seit 18 Jahren eine Organisation, deren Aufgabe darin besteht, die diversen auch illegal existenten Schariagerichte unter einem Dach zu vereinen. Also so etwas ähnliches wie ein Oberster Schariagerichtshof. Der European Council for Fatwa and Research (ECFR) oder Europäischer Rat für Fatwas und Forschung. Gründungsmitglied und seither Vorsitzender ist der 1926 in Ägypten geborene Islamgelehrte Yusuf al-Qaradawi. Al-Qaradawi gilt als einer der einflussreichsten sunnitischen Islamgelehrte. Ist Vorbild für die Muslimbruderschaft und er ist Berater der palästinensische Terrorbande Hamas. Er hat in Großbritannien, ebenso wie in den USA, Einreiseverbot. Jedermann kann sich ratsuchend an die Berater der ECFR wenden und darf damit rechnen, dass ihm schariakonform weitergeholfen wird.
Auf der Seite onislam.net wird einem Fragesteller als gleich mit einer entsprechenden Fatwa gedient: Apostaten: Sollten sie getötet werden?

Abdullah wollte wissen ob Apostaten getötet werden sollten:

As-salamu alaykum. Ein kürzlich konvertierter polnischer Moslem wurde von einem hinterhältigen Atheisten nach der Strafe bezüglich der islamischen Scharia für denjenigen gefragt, der den Islam verlässt (Al-Murtad). Wie sollte er im Lichte des Glaubens darauf antworten, dass die Todesstrafe in diesem Fall einen klaren Bruch mit der Glaubens-, und Meinungsfreiheit darstellt?

Berater des European Council for Fatwa and Research:

Wa alaykum as-Salamu wa Rahmatullahi wa Barakatuh. Im Namen Allahs, des Barmherzigen und Gnädigen. Lieber Bruder, danke für deine Frage und dein Bestreben mehr Wissen in solchen islamischen Belangen zu erwerben.

Man muss wissen, dass Hinrichtungen im Islam von einer islamischen Organisation weder beschlossen, noch ausgeführt werden können. Vielmehr ist dies vom islamischen Staat und nach strengen Regeln zu tun. Die Bestrafung durch Exekution in gewisser Weise dem ähnlich, was in moderner Zeit „Hochverrat“ genannt wird.

Als Antwort auf die Frage, die Sie gestellt haben, erließ der Europäische Rat für Fatwas und Forschung folgende Fatwa:

Hinzurichten, wer auch immer sich vom Islam abgekehrt hat, liegt in der Verantwortung des Staates und kann nur durch islamische Regierungen entschieden werden. Islamische Organisationen und Verbände können solche Urteile weder treffen, noch können sie diese vollstrecken.

Jedenfalls hat eine erhebliche Zahl unserer Vorgänger (Salaf) zugestimmt, dass nicht alle, die sich vom Islam abkehren, hingerichtet werden müssen. Vielmehr jene, die ihr Handeln in der Öffentlichkeit bekanntgeben und Fitna schüren könnten, indem sie den Namen Allahs des allmächtigen, seines Propheten (Frieden und Segen seien mit ihm) oder der Muslime herabsetzen. Die Todesstrafe dient in diesem Fall dem Schutz und dem Erhalt der gesamten Nation [Anm.v.PI: mit Nation ist vmtl. die Umma gemeint] vor dem Bösen, das diese Einzelperson unzweifelhaft bringen wird, und stellt keinen Fall von Beschlagnahme seines oder ihres Rechts auf Glaubens-, und Meinungsfreiheit dar.
Tatsächlich hat diese Person durch ihre Handlung die Rechte anderer, sowie des gesamten Staates und der Nation verletzt, die über jedermanns individuellem Recht stehen. Die moderne Gesetzgebung benutzt den Begriff „Hochverrat“ für Verbrechen, ähnlich der Abkehr vom Islam, der öffentlichen Bekanntgabe und der Hetze gegen den Islam und die gesamte Nation.

Allah der allmächtige weiß es am besten.

Getötet werden soll in jedem Fall, wer die Gemeinschaft der Koranhörigen beginnt zu hinterfragen, sie verlässt und dies anderen mitteilt (was ja nicht ausbleiben kann innerhalb einer Glaubensgemeinschaf). Er könnte ja womöglich noch andere zum selbstständigen Denken anstiften. Gleichzeitig lernen wir: die Todesstrafe für das Infragestellen islamischen Unsinns stellt keine „Beschlagnahme“ der Glaubens-, und Meinungsfreiheit? Also nach dem Motto: Glaub doch was du willst, wenn du tot bist? Da haben wir ja offenbar noch einmal Glück gehabt, dass wir (noch) keine „islamische Regierung“ haben, die diese Rechtsmeinungen und Urteile mittags auf dem Marktplatz vollstrecken darf. Dennoch stellt sich die Frage wieso eine derartige Organisation in Europa überhaupt bestehen und operieren darf? Einerseits ist jede Art des Aufbegehrens der freien westlichen Bürger gegen islamische Riten und zur Schau getragenen Symbole, wie blutrünstiges Halalschlachten, Kopftuch oder Betzirkus allerorts eine nichtzulässige Einschränkung, der bei uns herrschenden Religionsfreiheit, aber hier darf eine Organisation, die einer ebenfalls unzulässigen Parallelgesetzgebung übergeordnet sein will, Rechtfertigungen für die Ermordung von Menschen aussprechen. 


„Allah hatte Hitler beauftragt, die Juden zu bestrafen – und wenn Allah dies will, wird es das nächste Mal durch die Hand der Rechtgläubigen geschehen.“
Er sagt auch:

Was bleibt, ist also Rom zu erobern [..]. Das bedeutet, dass der Islam zum dritten Mal nach Europa zurückkommen wird nachdem er zwei Mal vertrieben wurde [..]. Eroberung durch Dawa [Missionierung] das ist, was wir hoffen. Wir werden Europa erobern, wir werden Amerika erobern! 


Das Gefasel vom kuschelweichen, an westliche Regeln angepassten „Euro-Islam“ wird tagtäglich durch die Anhänger der Hass- und Mordideologie öffentlich widerlegt, dennoch wird seitens Politik und Medien taubblind, offenbar debil und untergangswillig daran festgehalten.

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