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Die sieben Säulen der politischen Islamkritik


Grundlage dieser Polit-Ideologie sind die bis heute unverändert als Wahrheit angesehenen “Heiligen Schriften“, in denen all das festgelegt wurde, was die politische Islamkritik beanstandet.
1. Das Glaubensgefängnis
Muslim wird man per Geburt oder Übertritt und wem dies widerfährt, der begibt sich in ein Gefängnis, das er nur als Leiche wieder verlassen kann. “Wer den Islam verlässt, den tötet!” - diese Anordnung von Muhammad ist durch etliche Hadithe belegt (z.B. Sahih Bukhari Buch 83, Nr 17) und sie wird in vielen islamischen Ländern befolgt. In Ägypten wurde aktuell darüber diskutiert, die Todesstrafe für den Abfall vom Islam einzuführen. Die Begründung hat es in sich: In einem islamischen Staat wie Ägypten - mit Islam als Staatsreligion, Islam als politische Ideologie und mit islamischem Recht - sei der Austritt gleichzusetzen mit einem politischen Hochverrat. Besser lässt es sich nicht belegen, wie sehr der Islam den ganzen Menschen einvernahmt und knechtet.
“Der Mensch ist der Sklave Allahs.” Dies ist das zentrale Dogma des Islam. Wer den Islam gewissenhaft lebt, muss nicht nur Allah ständig für alles Mögliche danken, sondern er muss auch unablässlich zu ergründen versuchen, was Allah von ihm will und dem entsprechend handeln.
Die vorgeschriebenen Gebete sind ab Geschlechtsreife bzw. ab Beitritt Pflicht für jeden Muslim und zu den vorgegebenen Zeiten auszuüben, auch wenn sie den Biorhythmus empfindlich stören, weil der Gläubige seinen Nachtschlaf dazu unterbrechen muss. Die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der betroffenen Menschen und Staaten ist dadurch deutlich verringert.
Der Islam verweigert seinen Anhängern das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, denn geschlechtliche Begegnungen sind ausschließlich in der heterosexuellen Ehe zulässig. Alle anderen Formen der Geschlechtlichkeit, auch wenn sie sich zwischen zwei erwachsenen Menschen mit beidseitigem Einverständnis abspielen, werden mit grausamen Körperstrafen geahndet. Wer außerehelichen oder homosexuellen Geschlechtsverkehr praktiziert, wird in vielen islamischen Staaten gesteinigt, gehängt oder ausgepeitscht. Diese Strafen werden mit Zitaten aus dem Koran und mit den Hadithenbegründet. Geschlechtsverkehr mit Kindern ist dagegen gestattet, sofern es sich bei den Kindern um “Ehefrauen” handelt (Koran 65,5).
Zu den universellen Menschenrechten gehört das Recht auf freie Religionsausübung, wozu auch die Freiheit von Religion gehört; d.h. das Recht, sich für keine Religion zu entscheiden, sondern als Atheist oder Agnostiker zu leben. Der Islam verstößt gegen dieses Menschenrecht, weil er keine Religionsfreiheit kennt und darüber hinaus seine Apostasen mit dem Tode bedroht. Zu den Menschenrechten gehört zudem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das der Islam seinen Anhängern verwehrt.


2. Entmündigung des Menschen
Der Mensch wird im Islam entmündigt, weil er noch nicht einmal darüber entscheiden kann, wann und wie er zu seinem Gott betet. Gebetszeiten, Bewegungen und Worte sind vorgeschrieben. Damit das Ritualgebet “gültig” wird, müssen vorher seltsame rituelle Waschungen (wiederum mit vorgeschriebenen Bewegungen und Wiederholungen) durchgeführt werden und die Worte sind auf arabisch zu sprechen. Auch der Koran muss auf arabisch gelesen und gelernt werden - und zwar in einem ca. 1400 Jahre alten Arabisch, das zu etwa 20 Prozent mit aramäischen und anderen Wortbrocken durchsetzt ist. Die meisten Gläubigen verstehen nicht einmal, was sie da sprechen und lesen, weil Arabisch nicht ihre Muttersprache ist.
Das hört sich nicht sehr politisch an, weil man geneigt ist, es unter “Religionsfreiheit” zu verbuchen, doch es fördert die politische Steuerbarkeit der Menschen.
Der Gott des Islam, Allah, ist allmächtig, er ist es, der Allmacht besitzt. Eine gewisse (begrenzte) Teilhabe an dieser Allmacht ist den Menschen durch die Unterwerfung unter Allah möglich. Davon profitieren in erster Linie die vielen Mullahs, Imame und Hodschas, in weit geringerem Maße der “gewöhnliche” männliche Muslim und die Frau schon mal gleich gar nicht. Die Allmacht Allahs schließt selbstverständlich die vollständige geistliche und politische Macht mit ein.
Der Gedanke, dass das Staatsvolk, also der einzelne Bürger, der eigentliche Souverän und damit der Inhaber der Macht sein könnte, ist dem Islam völlig fremd. Ebenso, dass der Souverän seine Macht an von ihm gewählte Vertreter (auf Zeit!) delegiert und abtritt. Daraus ergibt sich die Unmöglichkeit einer Demokratie im Islam, denn die Allmacht bleibt bei Allah und kann höchstens zu Teilen auf islamische Würdenträger übergehen. Werden tatsächlich demokratische Wahlen abgehalten, dann werden “Gotteskrieger” und geistliche Führer gewählt, und damit kommt die Macht des Souveräns wieder dorthin, wo sie dem Islam zufolge hingehört, zu Allah, oder doch in dessen Nähe. In der Tat sehen wir in der gesamten islamischen Welt keine einzige echte Demokratie außer der Türkei, die sich allerdings in riesigen Schritten auf Fundamentalismus bewegt. Islam ist mit Demokratie nicht vereinbar.

3. Unterdrückung der Frau
Das größte und vielleicht traurigste Kapitel der Menschenrechtsverletzungen im Islam betrifft die Unterdrückung der Frauen, weil davon oft eine Mehrheit betroffen ist (wegen der höheren Sterblichkeit der Männer wendet sich das ursprüngliche Verhältnis von ca. 50 Prozent weiblichen und 50 Prozent männlichen Individuen zugunsten der Frauen).
Die Tatsachen sind sattsam bekannt, sie sind in den Heiligen Schriften festgelegt und müssen hier nur aufgelistet werden. Ein Muslim darf bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig haben (Koran 4, 4), die Muslima hingegen nur einen Mann. Nur dem Mann steht ein eigenständiges Scheidungsrecht zu, denn er kann, auch ohne Angabe von Gründen, seine Frauen durch das dreimalige Aussprechen einer Scheidungsformel “verstoßen” - “talaq, talaq, talaq”. Eine Ehefrau, die Scheidung sucht, muss dagegen die Gerichte bemühen und muss handfeste Gründe vorlegen können, wie z.B. Impotenz ihres Mannes oder sexuelle Vernachlässigung. In der Ehe muss sie ihm jederzeit für sexuelle Dienste verfügbar sein (Koran 2, 224), und sei es “auf dem Rücken eines Kamels” - so pflegte es Muhammad auszudrücken. Darüber hinaus ist sie ihrem Ehemann zu Gehorsam verpflichtet (Koran 4, 33), denn “eine Frau hat nicht ihre Pflichten Allah gegenüber erfüllt, solange sie nicht ihre Pflichten dem Mann gegenüber erfüllt hat”. Verweigert sie dem Mann Gehorsam oder befürchtet dieser ihre “Widerspenstigkeit”, so darf er sie bis hin zur körperlichen Züchtigung “bestrafen” (Koran 4, 34).
Die Aussage einer Frau zählt vor den islamischen Gerichten nur halb so viel wie die eines Mannes. Wurde eine Frau vergewaltigt und zeigt sie ihren Peiniger an, dann muss sie vier männliche ehrbare, unbescholtene Zeugen nennen, welche die Tat bestätigen können.
Stirbt ein Muslim, so bekommen die Töchter jeweils nur die Hälfte des Erbes, das ihre Brüder erhalten - die Witwe bekommt nur ein Achtel. Seiner geschiedenen (d.h. verstoßenen) Frau zahlt der Muslim nur drei Monate lang Unterhalt; anschließend nur dann noch, wenn es sich herausstellt, dass sie von ihm schwanger ist. Kinder werden im Islam immer den Vätern zugerechnet - die Frau ist nur das Gefäß, in dem Allah aus den Samentropfen des Mannes einen neuen Menschen erschafft. Ausführliche Regeln im Koran mit den Bestimmung über Witwen und Geschiedene, die “ihre Tage noch nicht hatten”, belegen zur Genüge, dass im Islam vorpubertäre Mädchen an erwachsene und wesentlich ältere Männer verheiratet werden können (Koran 65, 5). Ihre Zustimmung ist dazu nicht notwendig, denn Muhammad sagte: “Das Schweigen der Jungfrau ist ihre Zustimmung” (Sahih Al-Bucharyy Nr. 5137).
Für die Frauen errichtet der Islam ein weiteres Gefängnis innerhalb des Gefängnisses, denn “sie ist seine Gefangene” (Ghazzali).
Damit verstößt der Islam in vielfacher Hinsicht gegen das Menschenrecht der Gleichheit von Männern und Frauen; sowie gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.


4. Instrumentalisierung der männlichen Sexualität
Nicht nur die Sexualität der Frauen, auch die der Männer wird im Islam unterdrückt und instrumentalisiert. Während die Frau auf ihre Rolle als willfähriges und immer verfügbares Lustobjekt des Mannes und Gebärerin seiner Kinder reduziert wird, werden beim Mann sexuelle Deprivierung und absurde Paradiesversprechungen dazu eingesetzt, seine Sexualität zu instrumentalisieren. Das Ausleben seiner Libido ist ihm nur in der islamischen Ehe gestattet, was dem Vermögenderen vorbehalten ist, weil “er von seinem Vermögen für sie hingegeben hat”. Im Islam wird die Frau bekanntlich ‘gekauft’ (als islamische Schlupflöchlein dienen die iranische “Ehe auf Zeit” und die ägyptische “Genussehe” - zwei Institutionen, die widerum zu Lasten der Frauen gehen, denn es handelt sich um nichts anderes als islamisch verbrämte Formen der Prostitution).
Die erlaubte Vielehe für sexuell und wirtschaftlich potente Männer erzeugt automatisch einen Frauenmangel, der zu Lasten der jungen unverheirateten Männer geht, weil für etliche von ihnen keine potentiellen Bräute übrig bleiben. Auf jeden Alten mit vier Ehefrauen kommen drei einsame und sexuell frustrierte Jungmänner.
Wer sich keine Ehefrauen leisten kann, der ist auf Sklavinnen angewiesen, die er im Kriege erbeutet, denn mit diesen ist der Geschlechtsverkehr gestattet. Und jene, die auch keine Sklavinnen besitzen, lockt die paradiesische Verheißung: Wer in den muslimischen Himmel eingeht, der wird dort mit den “himmlischen Jungfrauen”, mit “seinen eigentlichen Ehefrauen” vermählt werden. Im islamischen Paradies, das wir uns als eine Mischung aus kosmischem Bordell und Schankstube vorstellen müssen, sind viele Dinge erlaubt, die auf Erden verboten waren: Freier Geschlechtsverkehr und der Genuss von Wein, der, im Gegensatz zu seinem irdischen Vetter, “kein Kopfweh macht”.
Die islamische Paradiesverheißung ist dermaßen verlockend für eine große Zahl junger männlicher Muslime, dass sie immer wieder neue Terroristen motiviert, für den Islam zu sterben. Denn zielsicher in das Paradies führen nur zwei Optionen: Deren eine ist, den gesamten Koran auswendig zu lernen, die zweite, als “Märtyrer” im Kampf für Allahs Sache, also im Jihad, zu sterben.
Der Islam instrumentalisiert die Sexualität der jungen Männer durch gezielte Deprivation und Umlenkung der sexuellen Energien in aggressives, kriegerisches Verhalten. Damit führt er Kriege gegen den “ungläubigen” Teil der Erde, um den Islam weltweit zu verbreiten.
Eng verbunden mit der Instrumentalisierung der männlichen Sexualität ist die Instrumentalisierung der Gewalt. Aggressivität bzw. hohes Aggressionspotential gehören zur Grundausstattung des Menschen. Hier soll nun nicht untersucht werden, warum das so ist, und ob das nun “gut” oder “böse” ist. Wir nehmen das einmal als gegeben hin. In zivilisierten Ländern werden die Energien, die sonst der Aggression zuflössen, in vielfältige Kanäle umgelenkt, also gleichsam “gezähmt”. Diese Kanäle können wirtschaftliches Handeln, Entdeckertum, Sport, Kunst oder wissenschaftliches Forschen sein.
Im Islam wird die Aggressivität des Menschen geschickt in religiös verbrämte Bahnen gelenkt. Von Anfang an wurde der Islam nicht nur mit dem Wort, sondern auch und vor allem mit dem Schwert, also mit Gewalt, verbreitet. Der Kampf gegen “Feinde des Islam” ist eine heilige Pflicht. Wer im Kampf für Allahs Sache stirbt, geht ohne Gewissensprüfung direkt in das Paradies ein und wird dort mit himmlichen Jungfrauen vermählt werden.
Wie die zahlreichen muslimischen Selbstmörder beweisen, wirkt diese Paradiesverheißung heute noch ebenso wie zu Muhammads Zeiten.
Konvertiten legen in der Regel ihren alten Namen ab und nehmen einen neuen islamischen (arabischen) Namen an. Sie werden zum Bruch mit Familie und Freunden aufgefordert, wenn diese nicht auch den Islam annehmen (was sie in der Regel nicht tun). Diese erzwungene Entfremdung von früheren sozialen Bezüge führt bis hin zum Mord. Als die frühen Muslime, nach dem Auszug nach Medina, in der Schlacht von Badr gegen ihre Brüder, Väter und früheren Freunde kämpften, hatten sie noch Skrupel, die Muhammad durch eine seiner “Offenbarungen” verdrängte: denn der zufolge waren es “nicht die Muslime, die töteten, sondern Allah war es, der tötete”. Das erklärt zu einem guten Teil, die absolute Skrupel- und Gewissenslosigkeit, mit der radikale Muslime Menschen umbringen.
Ein Nebeneffekt der Instrumentalisierung der Gewalt im Islam ist darin zu sehen, dass der Islam für Gewalttäter eine hohe Anziehungskraft besitzt. Die Mörder von Beslan waren zum Teil verurteilte Schwerverbrecher, die in russischen Gefängnissen rekrutiert wurden. Auch in französischen und britischen Gefängnissen werden gezielt Gewaltverbrecher angeworben.
Der Islam nutzt das dem Menschen nun mal inne wohnende Aggressionspotential für seine politischen Zwecke - d.h. Ausbreitung dieser Polit-Ideologie.


5. Klassenlehre
Im Islam sind die Menschen nicht gleich. Neben der schon erwähnten Ungleichheit von Männern und Frauen existiert eine Einteilung der Menschen in drei Klassen. Die erste Klasse bilden die Muslime; sie allein verfügen über alle Rechte. Zweite Klasse sind die “Dhimmis”, Angehörige bestimmter (im Koran benannter) “Schriftreligionen” wie Juden und Christen. Dhimmis haben eingeschränkte Rechte und müssen eine spezielle “Schutzsteuer” entrichten. Die dritte Klasse bilden die “Dharbis” (worunter in der Frühzeit die arabischen Polytheisten verstanden wurden; allerdings fallen in diese Kategorie alle, die nicht Muslime oder Dhimmis sind): Dharbis haben keinerlei Rechte, vor allem besteht für sie kein Schutz auf Leben und Eigentum. Muslime können mit ihnen verfahren, wie sie wollen (was gegenwärtig an zahlreichen Stellen der Welt beobachtet werden kann).
Trotz des vermeintlich “begünstigten” Status der Dhimmis hat es der Islam besonders auf die Juden und Christen abgesehen. Der Koran verbietet es den Muslimen, sich mit Juden oder Christen zu befreunden (5,51) ebenso wie er es ihnen verbietet, sich mit Dharbis zu befreunden (3,28). Gegen jüdische Stämme führte Muhammad erbitterte Kriege, einen rottete er aus (Banu Quraiza), andere versklavte er.
Zahllose Stellen im Koran und den Hadithe belegen den islamischen Judenhass. Nach einem sehr bekannten Hadith soll Muhammad prophezeit haben: “Der Tag des Jüngsten Gerichts wird nicht anbrechen bevor der letzte Jude getötet wurde!” Der palästinensischen Terror-Organisation Hamas gefiel diese Prophezeiung so gut, dass sie ihn in ihre “Charta” aufgenommen hat. Der Islam verstößt gegen das universale Menschenrecht der Gleichheit.


6. Sklaverei
Im Islam gilt die Sklaverei als eine von Allah gewollte Einrichtung. Sklavenrecht ist Teil der Scharia, des islamischen Rechts. Infolge der gewaltsamen Ausbreitung des Islam in alle Welt enstand ein gewaltiges System von Versklavung der Besiegten, Sklavenhaltung und Sklavenhandel. Noch bis in die jüngere Zeit hinein gingen islamische Piraten von Nordafrika aus auf Sklavenraub aus; ihre Schiffe erreichten sogar Island. Die Sklaven wurden zur Arbeit eingesetzt oder gegen Lösegeldzahlungen wieder freigelassen. Die Berber-Piraten des Maghrebs griffen auch Schiffe der jungen USA an, was der Grund dafür war, warum der damalige Präsident Jefferson sich über den Islam informierte und ein Exemplar des Korans für die Kongress-Bibliothek angeschafft wurde.
Der besondere Trick der islamischen Skalverei: Kein Muslim kann Sklave sein; tritt ein Sklave zum Islam über, so soll er freigelassen werden.
Nur auf Druck des Westens wurde die Sklaverei in den islamischen Ländern abgeschafft - wenigstens offiziell. Zumindest im Sudan, in Somalia und in Mauretanien besteht sie weiterhin, angeblich deswegen, weil sonst die Wirtschaft dieser Länder zusammenbrechen würde. In Saudi Arabien ist die Behandlung der ausländischen Gastarbeiter nicht weit von der Sklaverei entfernt.
Durch die Einrichtung der Sklaverei verstößt der Islam gegen die Menschenrechte.


7. Unmenschliche Körperstrafen
Verstümmelungen und grausame Hinrichtungen sind Bestandteil der Sharia und werden in vielen islamischen Ländern praktiziert. Dazu gehört das Abschneiden von Gliedmaßen (Hände und Füße), die Kreuzigung, die Steinigung, das Auspeitschen, die Bastonade. Diese Strafen sind angeblich von einem “Gott” festgelegt und können vom islamischen Richter nicht modifiziert werden. Nach dem Strafgesetzbuch der Islamischen Republik Iran ist bei Eingeständnis des oder der Verurteilten im Falle von Ehebruch die Steinigung zu vollstrecken, was seit der “Islamischen Revolution” von 1979 bereits etwa 4.000 mal geschehen ist. Im iranischen Strafgesetzbuch ist ferner genau festgelegt, wie groß die Steine sein müssen und wer den ersten Stein wirft.
Die unmenschlichen Körperstrafen werden öffentlich vollzogen, wobei möglichst viele Gläubige beiwohnen bzw. sich beteiligen sollen.
Die meisten dieser unmenschlichen Strafen gehen nicht auf Koranstellen zurück, sondern wurden von Muhammad durch dessen Vorbild eingeführt, wie die Steinigung bei Ehebruch, oder präzisiert. Während der Koran nur festlegt “dem Dieb und der Diebin schneidet die Hände ab”, hat der “Prophet” angeordnet: bei der ersten Verurteilung wird die rechte Hand, bei der zweiten Verurteilung der linke Fuß, bei der dritten Verurteilung die linke Hand und bei der vierten Verurteilung der rechte Fuß abgeschnitten (Sahih Bukhari, Band 4, Buch 63, Nr.261). Stielt der Verstümmelte dann immer noch, dann wird er getötet. Genau so steht es im heute gültigen Strafgesetzbuch der Islamischen Republik Iran.
Durch die grausamen Körperstrafen verstößt der Islam gegen die universellen Menschenrechte und gegen die elementarsten Gesetze der Menschlichkeit.







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