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Rottweil: Luxuswohnungen für Herrenmenschen


Im Auftrag der deutschen Wähler wird in Rottweil, der ältesten Stadt Baden-Württembergs,  auf dem Hegneberg exklusiv für „Flüchtlinge“ ein Wohnhaus für 12 Familien gebaut. Die Wohnungen haben eine Größe zwischen 60 und 80 Quadratmetern und sind mit Fußbodenheizung ausgestattet. Die Deutschen zeigen ihren eigenen Landsleuten ein hässliches Gesicht.
In den Wohnungen sollen laut Auskunft der Stadt „insbesondere“ Familien mit Kindern unterkommen. Die Miete beträgt 5,57 Euro im Vergleich zu 7,10 Euro, die die Stadt Rottweil für den freien Wohnungsmarkt behauptet, ein Tiefgaragenplatz ermöglicht das bequeme Abstellen des eigenen Wagens. Die Gesamtkosten betragen 2,19 Millionen Euro.
Das hört sich verlockend an, für die privilegierte Gruppe, die sich mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht nur durch schwarze Haare und dunklerer Haut von den Deutschen unterscheidet, die auch gerne so eine Wohnung hätten. Kein Wunder, dass Bewohner aus der Region über die Ungleichbehandlung und Apartheid zugunsten illegal Eingewanderter und gegen die deutsche Urbevölkerung verbittert sind.
Ein Leser des Schwarzwälder Boten (zitiert im Video oben von EPOCH TIMES ab Minute 0:48) schreibt:
Ein geschichtlich einmaliger Vorgang: Unbekannte Personen ohne Ausweise wandern ein. Wie viele, das bestimmen die Einwanderer selbst. Sie bekommen für ihre bloße Anwesenheit Wohnungen und Geld, das den Steuerzahlern weggenommen wird. Die Einheimischen müssen in einer Art umgekehrtem Kolonialismus für die Eingewanderten arbeiten. Wenn sie Einwände haben, werden sie diffamiert.
Nun wären wir nicht in Deutschland, gäbe es nicht sofort Entschuldigungen und Relativierungen, die sich gerne als „Faktencheck“ ausgeben und die Merkelsche Flüchtlingspolitik verteidigen sollen. Ein solches Sprachrohr ist das „durch Stiftungen“ unterstützte Portal „CORRECT!V“, das im Grunde die Angaben anderer Medien zu dem Projekt bestätigt.
Das hat in seinem „Faktencheck“ aber auch noch ein paar Entschuldigungen und Erklärungen parat: Die Häuser müssten „Flüchtlinge“ vorbehalten bleiben, weil es nur so die
25 prozentige Förderung im Rahmen des Programms „Wohnraum für Flüchtlinge“ [gibt], die vom Land Baden-Württemberg kommt. Bedingung für die Förderung: Die Wohnungen dürfen in den ersten zehn Jahren nur an diesen Personenkreis vermietet werden. Danach fällt diese Beschränkung jedoch weg und jeder kann die Wohnungen mieten.
Das heißt, die eine Ungleichbehandlung wird mit der Sonderbehandlung in der Förderung durch das Land begründet. Über eine gleich große Förderung von Wohnraum für deutsche Obdachlose oder Drogenkranke, für misshandelte Frauen oder für Alleinerziehende mit Kindern in Rottweil ist jedenfalls nichts an die Öffentlichkeit gedrungen. Fraglich auch, ob die Wohnungen nach zehn Jahren tatsächlich „jedem“ zur Verfügung stehen. Vermutlich werden sie weiter von den „Flüchtlingen“ bewohnt werden, wenn die Einrichtung nicht zu sehr gegen deren Geschmack verstoßen.
Zweite Entschuldigung: Ein „ausgewogener Wohnungsmarkt“ würde dadurch gesichert, dass für alle auch noch ein zusätzliches kleineres Domizil gebaut wird und ein größeres „geplant“ sei, so der „Faktencheck“:
Die Stadt Rottweil stellt klar, dass schon jetzt ein ausgewogener Wohnungsmarkt garantiert sei: „Parallel erstellt das Unternehmen derzeit ein weiteres 9-Familien-Wohnhaus, für das sich alle Wohnungssuchenden vormerken lassen konnten.” Zudem sei der Bau eines weiteren 15 bis 18-Familien-Wohnhauses geplant, das ebenfalls allen Wohnungssuchenden offenstehe.
„Für alle“ heißt also entsprechend nun: nicht nur für Deutsche, sondern „auch“ für sie. „Flüchtlinge“ können sich also ebenfalls dafür bewerben, nicht ausgeschlossen, dass sie erneut bevorzugt werden. Das nennt die Stadt Rottweil einen „garantiert ausgewogenen Wohnungsmarkt“.
Sodann seien die Kosten durch die Bodenheizung nicht nur nicht gestiegen, sondern sogar noch günstiger und der Tiefgaragenplatz gehöre nun einmal zu den Bauauflagen.
Tja, und schließlich noch die billige Miete. Die muss so sein, weil sonst die so genannten ‘Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitssuchende’ überstiegen würden. Damit würde man die geliebten Herrenmenschen dann nicht mehr dort unterbringen können. Geht also auch nicht anders, alles klar?
Soweit also die Fakten und ihre ‚richtige Einordnung’ durch den „Faktencheck“ eines Merkelisten-Journals.
Wem bei den ganzen Erklärungen jetzt aber immer noch unwohl ist, weil er in Rottweil doch mehr als die angebliche Durchschnittsmiete von 7,10 Euro bezahlt, oder wer wissen will, wie und wann er denn in das kleinere oder geplante Domizil einziehen kann, das „für jeden“ offen steht, der richte seine höflichen Anfragen gerne an die Stadt Rottweil:


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