Azad Chaiwala ist ein britischer Geschäftsmann mit einer „zeitgemäßen“ Idee die Islamisierung weiter voranzutreiben. Der Moslem betreibt die Website „https://www.secondwife.com“. Dort vermittelt er an seine Brüder im Ungeist des Islams weiblichen Zweitbesitz. Derzeit sind mehr als 100.000 vorwiegend männliche Nutzer registriert, berichtet die britische Daily Mail.
Frohe Botschaft für die Deutschen, der Islam wird immer stärker, und Deutschland immer islamischer. Man ist sehr bald Deutsch-Islamischer Kuffar.
Auch in Großbritannien ist die Vielweiberei in Form polygamer Ehen verboten und wird laut (noch) geltendem Recht mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet. Schlimm genug, dass es dann erlaubt ist, wenn die jeweilige Zweit-, Dritt- oder Viertehe in einem Land geschlossen wurde, wo das gestattet ist. Noch schlimmer, dass die zum Teil schon von der Scharia zersetzte britische Justiz offenbar nicht vor hat gegen Azad Chaiwala und seine Seite vorzugehen und ihn so in seiner Zukunftsvision bestätigt. Es gibt nämlich kein Gesetz, das nichtstaatliche, also reine „religiöse“ Eheschließungen verbietet.
Dass es sich bei einer islamischen Ehezeremonie mitnichten um ein „religiöses“ Bündnis handelt blenden die Dhimmies gekonnt aus. Es ist ein Bund, der auf Basis der islamischen Rechtsprechung, der Scharia eingegangen wird, die aber vom Großteil der in Europa politisch Verantwortlichen immer noch nicht als Gegen- oder Parallelgesetzgebung angesehen und entsprechend unterbunden wird.
Islamisches Recht für Europa
Chaiwala sagt, er habe die Plattform aufgrund seiner eigenen für ihn (in Europa) unbefriedigenden Situation heraus ins Leben gerufen und sieht darin einen Markt, der bedient werden will. Monogame Beziehungen hält er für untauglich und er ist davon überzeugt, dass Polygamie auch in Europa bald legal sein werde.
Da Moslems bekanntlich die Scharia über alle westlichen Gesetze stellen, ist er auch davon überzeugt, dass seine Website, die „altmodische und konservative (islamische) Werte“ fördere, rechtens sei. Schließlich sei es im Islam ausdrücklich erlaubt mehrere Frauen zu haben, so der Schariaanhänger, der seine Intention Frischfleisch an alte Männer zu vermitteln für „ehrenhaft“ hält. Er will „größere und bessere Familien“ für Europa erschaffen.
Ein Portal für Kinderschänder
Derzeit sollen rund 25.000 der Mitglieder aus Großbritannien sein, der Rest kommt aus anderen Ländern, auch aus Deutschland. Mit der Schariaehe werden die Rechte, die die westliche Gesetzgebung Frauen gibt vollkommen ausgehebelt. Auch kontrolliert niemand das Alter der hier feilgebotenen weiblichen „Ware“. Kritiker der Seite in Großbritannien sprechen von „Menschenhandel“. Was es unterm Strich wohl auch ist – muslimische „ehrenhaft“ versteht sich. Daily Mail-Reporter machten die Probe aufs Exempel und meldeten sich als angeblich weiblich Willige an. Ohne die Altersangaben von 18 Jahren zu prüfen, wurden sie sofort mit lokalen Profilen 30- bis 60-jähriger Moslems verbunden.
Auch die Identität des Nutzers wird erst einmal nicht geprüft, es ist also wohl ganz einfach für Väter oder Brüder ihre auch minderjährigen Töchter oder Schwestern feilzubieten.
Ein Verantwortlicher der Website erklärte gegenüber der Daily Mail ein weiteres Bestreben des Unternehmens: Es brauche nur eine Veränderung in der Gesellschaft, deren Auswirkung dann auch dafür sorgen würde, dass man die westliche Gesetzgebung anpassen würde.
Damit liegt er wohl gar nicht so falsch, denn die Unterwanderung der Gesellschaft durch den Islam zeigt in vielen Bereichen schon Wirkung – im Alltag, wenn „kultursensible“ Kantinenspeisepläne vor traditionellen Gerichten rangieren, wenn christliche Traditionen aufgrund moslemischer Teilhabe in Schulen oder Kindergärten umbenannt oder gar ganz aufgegeben werden und nicht zuletzt auch in der Rechtsprechung, wo Richter schon mal in ihren Urteilen auf die „Schlag-die-Frau-Tradition“ in den Herkunftsländern der Gewalttäter Rücksicht nehmen.
Wir befinden uns also schon auf dem besten Weg in ein islamisches Gewaltparadies – nicht nur für Frauen, auch für alle „Ungläubigen“.
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