Eine elfjährige marokkanische Mohammedanerin hatte im Schuljahr 2011/2012 an einem hessischen Gymnasium eine „Sechs“ kassiert, weil sie nicht einmal im Burkini schwimmen wollte. Laut Presse zog die Fünftklässlerin dann jahrelang durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Ein geradezu geniales Kind, so was von gescheit, der helle Wahnsinn! Man lese und staune:
Die Richter in Karlsruhe wiesen die Verfassungsbeschwerde einer Elfjährigen aus dem Raum Frankfurt am Main aus formalen Gründen ab, die sich mit Verweis auf ihre Religion vom gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen befreien lassen wollte.
Aus der Sicht des Mädchens steht einer Teilnahme das islamische Gebot zu sittsamer Kleidung entgegen – auch ein sogenannter Burkini, der den Körper der Trägerin bis auf Gesicht, Hände und Füße bedeckt, reiche dazu nicht aus. Außerdem fühle sie sich durch den Anblick ihrer leicht bekleideten Mitschüler behelligt. Die Elfjährige hatte deshalb den Sportunterricht verweigert und die Note 6 erhalten. Dagegen ging sie mit einer Klage durch alle Instanzen vor, die nun wegen inhaltlicher Mängel vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte…
Die Süddeutsche (und die dpa) setzen ihren Lesern also den Stuss vor, dass ein elfjähriges Mädchen allein Rechtsanwälte angeheuert und sich mit juristischem Knowhow durch vier oder fünf Instanzen geklagt habe. Auch wenn die ewige „Elfjährige“ demnächst mit Hilfe und Kohle der Moscheevereine und Typen wie Mazyek und Özoguz als Sponsor am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Revision geht und verzweifelt an die UNO schreibt, wird unsere Dummen- und Verdummungspresse immer noch vom kleinen tapferen Rotkäppchen berichten und den bösen Wolf nicht sehen!
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