Terrormiliz IS veröffentlicht abscheuliches Sexsklaven-Pamphlet und rechtfertigt Vergewaltigungen von Kindern
Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS, ISIS) hat einen Leitfaden zur Entführung, Bestrafung und Vergewaltigung weiblicher Ungläubiger veröffentlicht. Darin wird beschrieben, wie man diese Frauen als Sexsklaven missbrauchen soll, und die Vergewaltigung von Kindern gerechtfertigt. In Form von Fragen und Antworten wird geschildert, wie Frauen anderer Religionen oder Glaubensrichtungen entführt und unterjocht werden sollen.
Die perverse Auflistung wurde vermutlich am 3. Dezember vom IS-eigenen Verlag, der Abteilung für Forschung und Fatwa, veröffentlicht. Die Schrift wurde dann vom Middle East Media Research Institute, einer Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Washington, übersetzt.
Wissenschaftliche Mitarbeiter der Denkfabrik gegen Extremismus Quilliam erklärten gegenüber der britischen Tageszeitung The Independent, ihrer Ansicht nach sei das Machwerk »einigen der aktivsten ISIS-Propagandisten zuzuschreiben«. Es gilt als sicher, dass der IS mehr als 2500 Frauen entführt hat, 4600 weitere werden vermisst.
In seiner verqueren, mittelalterlichen Auslegung des Islam legt diese Schrift eindeutig fest, wie diese Frauen behandelt werden sollten, und eine solche Behandlung sei erlaubt, weil es sich bei den Gefangenen um Nicht-Muslime handele. In den »Vorschriften« heißt es, man dürfe eine »Sklavin« »unmittelbar, nachdem man sie in Besitz genommen hat«, vergewaltigen, und es sei auch gestattet, »Geschlechtsverkehr mit einem weiblichen Sklaven zu vollziehen, auch wenn diese noch nicht die Pubertät erreicht hat, wenn sie dazu körperlich in der Lage ist«.
In der in einfacher Sprache gehaltenen Schrift mit dem Titel »Fragen und Antworten zum Thema Entführung und Sklaven« werden Sklavinnen als »al-Sabi« bezeichnet. Sklavinnen dürften nur
aus der Gruppe derjenigen stammen (»ahl al-harb«), mit denen sich der IS im Krieg befinde – mit anderen Worten alle, die nicht seiner extremistischen Auslegung des Koran folgen.
Zu den aufgeführten Behauptungen gehört z.B.: »Es ist erlaubt, die Sklavinnen im Rahmen ›disziplinarischer Schläge‹ (›darb ta’deeb‹) zu bestrafen, aber es ist verboten, sie zu schlagen, um körperliche Verletzungen hervorzurufen (wörtlich: ›brechendes Schlagen‹, ›darb al-takseer‹), um Genugtuung zu empfinden (›[darb] al-taschaffi‹) oder als Folter (›[Darb] al-ta’dheeb‹). Darüber hinaus ist es verboten, sie ins Gesicht zu schlagen.« An anderer Stelle heißt es: »Die Flucht eines Sklaven oder einer Sklavin von ihrem Besitzer gehört zu den schwersten Sünden.«
»So abstoßend dieser Inhalt auch ist, sollte dies nicht überraschen. Auch in früheren Publikationen haben dieIdeologen des IS Sklaverei gerechtfertigt und als im Einklang mit islamischen Gesetzen stehend bezeichnet«, sagte Charlie Winter von der Stiftung Quilliam gegenüber dem Independent.
Parallel zu diesem Pamphlet tauchten Informationen über junge britische Musliminnen auf, die sich in sozialen Netzen damit gebrüstet hatten, sich der gefürchteten weiblichen »Polizeitruppe« des IS anzuschließen, die für ihre brutale Vorgehensweise bekannt ist und Bordelle leitete, in denen Tausende jesidischer Frauen gefangen gehalten werden, die für 42 Dollar pro Person verkauft werden.
Nach Ansicht des IS gehören die Jesiden zu den »Teufelsanbetern« und seien daher schlimmer »als die Menschen des Buches« wie Christen und Juden, die sich der Sklaverei durch die Zahlung
einer monatlichen Abgabe entziehen können. Jesiden dagegen können sich nicht mit einer Geldzahlung von dem Gefängnis freikaufen. Die Jesiden gehören zu einer religiösen Minderheit, die vor allem im Norden des Iraks und im Nordosten Syriens lebt.
Der »Preis« für eine Frau richtete sich in der IS-»Preisliste« nach ihrem Alter. Bei Frauen im Alter zwischen 40 und 50 Jahren beträgt er 43 Dollar (50 000 Dinar). Für Frauen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren müssen 86 Dollar (100 000 Dinar) bezahlt werden. Diese Verrohung setzt sich noch fort, wenn für junge Frauen und junge Mädchen im Alter zwischen zehn und 20 Jahren 125 Dollar (150 000 Dinar) und für Kinder im Alter von unter neun Jahren 172 Dollar oder entsprechend 200 000 Dinar verlangt werden.
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