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Mörder wegen Ramadan vermindert schuldfähig

Im Juli vergangenen Jahres erschoss ein 38-jähriger Türke im baden-württembergischen Wellendingen-Wilflingen nahe Rottweil seinen 43-jährigen deutschen Nachbarn. Grund hierfür waren permanente Nachbarschaftsstreitigkeiten. Der Türke, ein Sportschütze, gab den Mord zu . Die Familie des Opfers musste seinerzeit psychologisch betreut werden.

Im Prozess um den tödlichen Nachbarschaftskonflikt in Wellingen tobt nunmehr ein skurriler Streit: Der Mord geschah nämlich während des Ramadans. So betonte ein Gutachter jetzt vor Gericht, der gläubige Moslem habe an jenem Julitag trotz extremer Hitze 14 Stunden lang nichts gegessen oder getrunken. Dadurch sei er stark unterzuckert und dehydriert gewesen, als er mit einer Pistole neun Mal auf seinen ungläubigen Nachbarn schoss.

Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der 39-Jährige nur bedingt für die Tat zur Rechenschaft gezogen werden könne. Die Angehörigen des Opfers wollen diese Sichtweise nun mit einem Gegengutachten entkräften.


Frage an Radio Eriwan: Wenn ein deutscher Gläubiger einen türkischen Ungläubigen während der Fastenzeit erschießt, ist dieser dann auch vermindert schuldfähig? 

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