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"Schlampen" dürfen hier nicht beten


Darf in deutschen Schulen gen Mekka gebetet werden? Nein, sagt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Gut so, denn in diesem Fall ging es nie ums Beten, sondern um die größtmögliche sichtbare Dominanz des Islam.

"Christenschweine" nennen pubertierende Jung-Muslime gerne ihre deutschen Nachbarn und ihre Mitschüler. Die Abgrenzung zum und die Abwertung des Christen gehört für den muslimischen Heranwachsenden zum kleinen Einmaleins seiner Weltsicht. Er übernimmt das klassischerweise von seinen Eltern und/oder der islamischen Tradition, die mit ihrer Bewertung des Nicht-Muslim nicht zimperlich ist. Das ist unzählige Male aufgeschrieben und nichts Neues.

Der nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beendete Streit wurde hin- und hergewogen durch die gerichtlichen Instanzen. Mal durfte in der Schule gen Mekka gebetet werden, mal nicht. Jetzt ist Schluss damit. Der Koordinationsrat der Muslime sieht darin eine Beeinträchtigung der Religionsfreiheit. Der Koordinationsrat trötet, dass der Staat ja bitte nicht die Religionsfreiheit gegen den popeligen Schulfrieden aufwiegen dürfe. Genau darin irren die Verbands-Muslime. Wenn das Gebet das Miteinander von Menschen verunmöglicht, wenn es als Ausdruck von Religion nicht zum Aufbau der Gemeinschaft beiträgt, dann hat es an der Schule nichts zu suchen. Aus dem anderen Lager ist zu hören, dass Gebet in der Schule generell nichts zu suchen habe. Dem widerspricht das Gericht. Es komme auf den Einzelfall an.
"Schlampen", "Juden", "Scheißchristen"


Der Schulfrieden ist nicht wegen des Gebets an sich gestört. Sondern wegen der Begleitumstände, unter denen das islamische Gebet daherkommt. Zur Schau gestellt auf dem Korridor oder dem Schulhof, dient es zu nichts anderem als zur kulturellen Abgrenzung von den anderen. Der Islam selber hat diese Haltung kultiviert, die jungen Pausenhof-Rambos denken sich das nicht selber aus. Die von ihnen, so

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